VLH-Beiträge
Ab 39 Euro Mitglied werden
Ihr Mitgliedsbeitrag bei der VLH richtet sich nach der Höhe Ihrer Jahreseinnahmen. Dafür stehe ich Ihnen als Ihr persönlicher VLH-Berater das ganze Jahr zur Verfügung.
Ihr voraussichtlicher Mitgliedsbeitrag
Die Tabelle zeigt Ihnen, wie hoch Ihr Mitgliedsbeitrag voraussichtlich sein wird. Den exakten Betrag errechne ich anhand unserer Beitragsordnung für Sie. Denn Faktoren wie zum Beispiel Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung können Ihren Mitgliedsbeitrag verändern.
Ab 1. Januar 2017 gilt:
Gesamte Brutto-Jahreseinnahmen (vgl. Beitragsordnung) | vrs. Mitgliedsbeitrag inkl. 19% USt. (den exakten Betrag errechnet Ihr VLH-Berater) |
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0 - 10.000 Euro | 39 Euro |
10.001 - 15.000 Euro | 67 Euro |
15.001 - 20.000 Euro | 89 Euro |
20.001 - 30.000 Euro | 107 Euro |
30.001 - 40.000 Euro | 127 Euro |
40.001 - 50.000 Euro | 148 Euro |
50.001 - 60.000 Euro | 172 Euro |
60.001 - 70.000 Euro | 185 Euro |
70.001 - 80.000 Euro | 197 Euro |
80.001 - 90.000 Euro | 231 Euro |
90.001 - 120.000 Euro | 273 Euro |
über 120.000 Euro | 330 Euro |
Einmalige Aufnahmegebühr
Hinzu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 10 Euro.
Generell entfällt die Aufnahmegebühr für alle, die Mitglied oder Kunde unserer Kooperationspartner sind: die Christliche Gewerkschaft CGPT, der Deutschen Bankangestellten-Verband, Grenzgänger INFO e. V., die Servicegesellschaft der IG Metall (IGM Service), die IG Bau und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Außerdem entfällt die Aufnahmegebühr für Mitarbeiter der Deutschen Bank.
Bis zum 31.12.2017 zahlen Rentner bei Vorlage Ihres Rentnerausweises und des VLH-Rentnergutscheins ebenfalls keine Aufnahmegebühr.
Stets gut beraten
Als VLH-Berater erstelle ich die Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer, Beamte, Auszubildende, Studenten, Pensionäre, Rentner und Vermieter nach § 4 Nr. 11 StBerG. Auch bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkünften sowie sogenannten sonstigen Einnahmen wie beispielsweise Unterhaltszahlungen berate ich Sie gerne.
Hinweis: Selbstständige, Gewerbetreibende und Arbeitnehmer mit Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit darf ich leider nicht beraten.
Beitragsordnung in zwölf Sprachen
Deutsch ist nicht Ihre Muttersprache? Als besonderen Service bieten wir Ihnen hier unsere Beitragsordnung in
verschiedenen Sprachen an: