Beratungsstelle
Eine hohe Steuerrückerstattung -
wer wünscht sich das nicht
In meiner Beratungsstelle ist es mir möglich, Sie individuell steuerlich gem. § 4 Nr. 11 StBerG zu beraten.
Neben meiner langjährigen Erfahrung aus meiner Tätigkeit als Beratungsstellenleiter ist eine kontinuierliche Fortbildung zu aktuellen Steuerthemen für mich selbstverständlich.
Hervorheben möchte ich, dass unsere Mitglieder ohne Mehrkosten ganzjährigen Anspruch auf steuerliche Beratung haben, bzw. mich bei aktuellen steuerlichen Fragen immer wieder ansprechen können.
Aus diesem Grund schenken mir viele Mitglieder bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung seit 1992 ihr Vertrauen.
Das persönliche und individuelle Gespräch ist für mich Vertrauenssache. Auf dem Weg durch den Steuerdschungel stehe ich Ihnen mit Rat und vor allem Tat zur Seite.
Ihr Mirko Rehwald
Ihre Unterlagen für das Beratungsgespräch
Lohnsteuerbescheinigung, Steueridentifikationsnummer und Rechnungen – damit Sie Ihre Unterlagen für das
Beratungsgespräch zusammenstellen können, habe ich eine Checkliste vorbereitet.
Als besonderen Service biete ich Ihnen diese in verschiedenen Sprachen an: