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Elterngeld und Steuer: Das müssen Sie wissen

Elterngeld oder Elterngeld Plus – Eltern haben die Qual der Wahl. Was Sie steuerlich beachten müssen, erklären wir Ihnen hier.

Das Elterngeld ist eine sogenannte Transferzahlung, also eine Zahlung vom Staat, für die keine Gegenleistung gefordert wird. Warum der Staat quasi Geld verschenkt? Nun, das Elterngeld soll nach der Geburt eines Kindes „den notwendigen Schonraum für einen guten Start in das gemeinsame Leben“ schaffen, so das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Letztlich ist es ja so: Wenn Vater oder Mutter nach der Geburt ganz oder teilweise Zuhause bleibt, fällt ein Gehalt weg. Um diesen finanziellen Fall abzumildern, gibt es das Elterngeld – sogar steuerfrei. Rund 1,8 Millionen Mütter und Väter haben im Jahr 2022 Elterngeld bezogen. Das hat das Statistische Bundesamt veröffentlicht.

Es gibt allerdings nicht nur das Elterngeld, sondern auch das Elterngeld Plus. Seit dem 01. Juli 2015 haben Eltern die Qual der Wahl. Wir erklären erst einmal schnell den Unterschied:

Das Elterngeld

Das Elterngeld, im offiziellen Sprachgebrauch manchmal auch Basiselterngeld genannt, ist ein Ausgleich für das wegfallende Gehalt eines Elternteils. Es wird an Väter und Mütter für maximal 14 Monate gezahlt. Wie ein Paar diese Zeit untereinander aufteilt, ist dem Staat erstmal egal. Es gilt allerdings: Ein Elternteil kann mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen. Die zwei weiteren Monate gibt es nur, wenn sich auch der andere Elternteil an der Betreuung beteiligt.

Übrigens:

Alleinerziehenden stehen aufgrund des fehlenden Partners grundsätzlich die vollen 14 Monate Elterngeld zu.

Das Elterngeld Plus

Das neue Elterngeld Plus ist vor allem für Paare spannend, die bereits während des Elterngeldbezugs wieder stundenweise in den Job einsteigen wollen. In einem solchen Fall bekommen die Eltern doppelt so lange Elterngeld, allerdings in maximal halber Höhe. Um es mit den Worten des Bundesministeriums zu sagen: „Aus einem bisherigen Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate“.

Beim Elterngeld Plus gibt es eine weitere Besonderheit: Arbeiten Vater und Mutter gleichzeitig für vier Monate jeweils 25 bis 30 Wochenstunden, gibt es einen zusätzlichen „Partnerschaftsbonus“ in Form von vier weiteren ElterngeldPlus-Monaten pro Elternteil.

Die Höhe des Elterngelds

Wie hoch das Elterngeld tatsächlich ausfällt, hängt vom durchschnittlichen Einkommen des betreuenden Elternteils im Jahr vor der Geburt ab. Es gibt mindestens 300, maximal aber 1.800 Euro im Monat. Wie schon erwähnt, halbieren sich die Werte beim Elterngeld Plus: Es gibt also mindestens 150 Euro, höchstens aber 900 Euro monatlich.

Nehmen wir einmal an, Sie haben im Jahr vor der Geburt zwischen 1.000 und 1.200 Euro verdient. Dann bekommen Sie Elterngeld in Höhe von 67 Prozent Ihres durchschnittlichen Nettogehalts. Bei Geringverdiener/innen, also Menschen, die vor der Geburt des Kindes weniger als 1.000 Euro im Monat verdient haben, sieht die Sache etwas anders aus. Unter 1.000 Euro steigt die Ersatzrate schrittweise auf bis zu 100 Prozent an. Bedeutet: Je weniger Sie verdienen, desto höher wird die Ersatzrate. Bei Nettoeinkommen über 1.200 Euro sinkt die Ersatzrate auf 65 Prozent.

Die Beträge sind seit der Einführung im Jahr 2007 nicht angepasst worden.

Übrigens:

Das Elterngeld wird beim Bürgergeld, bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag vollständig als Einkommen angerechnet – dies betrifft auch den Mindestbetrag von 300 Euro. 

Geplante Änderungen beim Elterngeld

Laut Plänen der Ampelregierung 2023 sollen Eltern mit hohen Einkommen zukünftig kein Anrecht mehr auf Elterngeld haben. Die aktuelle Grenze von 300.000 Euro zu versteuerndem Einkommen soll auf 150.000 Euro sinken. Ein Paar mit 150.000 Euro zu versteuerndem Einkommen kommt nach Einschätzung des Bundesfamilienministeriums auf ein Jahresbrutto von etwa 180.000 Euro. Die Grenze war 2020 von der rot-schwarzen Vorgängerregierung schon einmal von damals 500.000 auf 300.000 Euro abgesenkt worden.

Zum Vorhaben gibt es viel Kritik und wenig Zustimmung. Daher ist davon auszugehen, dass bei diesem Thema das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. Erst Anfang Dezember 2023 wird vom Bundestag der Haushalt für 2024 beschlossen. Und auch erst dann wird feststehen, ob die Kürzung des Elterngelds wirklich wie geplant kommt.

Steuerklasse beeinflusst die Höhe des Elterngelds

Die Höhe des Elterngelds hängt vom durchschnittlichen Einkommen des betreuenden Elternteils im Jahr vor der Geburt ab. Je höher das Einkommen, desto höher also das Elterngeld – zumindest bis der Maximalwert von 1.800 Euro erreicht ist.

Für verheiratete Paare gibt es einen ganz legalen Trick, die Höhe des Elterngelds zu beeinflussen: Steuerklasse wechseln! Denn die Steuerklasse bestimmt, wie viel Netto vom Brutto bleibt. Verdient ein/e Ehepartner/in deutlich weniger als der/die andere, bietet sich eine Kombination von Steuerklasse III (3) und V (5) an. Der/Die geringer verdienende Partner/in ist dabei in der steuerlich ungünstigeren Steuerklasse V (5), die deutlich höhere Abzüge hat.

Der Elternteil, der nach der Geburt Zuhause bleibt, sollte also vor der Geburt in die steuerlich günstigere Steuerklasse III (3) wechseln. Aber Achtung: Das funktioniert nur, wenn Sie ganz schnell handeln. Der Antrag auf den Wechsel der Steuerklasse muss spätestens sieben Monate vor dem Monat gestellt werden, in dem der Mutterschutz beginnt.

Elterngeld erhöht den Steuersatz

Eine bittere Wahrheit in Sachen Elterngeld bleibt, auch wenn man rechtzeitig die Steuerklasse wechselt. Das Elterngeld selbst ist zwar steuerfrei, erhöht aber den Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass das Elterngeld auf alle anderen Einkommen der Familie angerechnet wird und dadurch der Steuersatz steigt. Ein Rechenbeispiel bringt Klarheit:

Elterngeld

Elterngeld beantragen Sie bei der Elterngeldstelle. Welche Elterngeldstelle für Sie zuständig ist, richtet sich nach Ihrem Bundesland und Ihrem Wohnort. Den Elterngeldantrag bekommen Sie in der Regel nach der Geburt Ihres Kindes in der Geburtsklinik oder direkt bei der Elterngeldstelle. Bis 2007 hieß das Elterngeld übrigens noch Erziehungsgeld.


Mama Hendrikje verdiente vor der Geburt des gemeinsamen Kindes Leni 1.050 Euro netto – und bekommt deshalb aktuell ein monatliches Elterngeld von 703,50 Euro. Papa Holger verdient als Bauingenieur 4.000 Euro brutto monatlich.

Holger verdient im Jahr nach Lenis Geburt also 48.000 Euro brutto, nach allen Abzügen ergibt sich ein zu versteuerndes Einkommen von 42.000 Euro. Dazu kommt das steuerfreie Elterngeld in Höhe von 8.442 Euro. Da Hendrikje das ganze Jahr Elterngeld bekommt, kommt sie in den Genuss der Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.000 Euro.

Das Finanzamt berechnet nun zuerst den Steuersatz für das zu versteuernde Einkommen von Holger. Das sind bei 42.000 Euro 13,74 Prozent inklusive Solidaritätszuschlag. Jetzt addieren die Beamten das Elterngeld (abzüglich der Werbungskostenpauschale) zum Jahresgehalt hinzu. Für die insgesamt 49.442 Euro steigt der Steuersatz auf 16,1 Prozent inklusive Soli.

Die Krux ist: Diese 16,1 Prozent werden jetzt auf Holgers 42.000 Euro angewandt – nicht die geringeren 13,74 Prozent. Mit der Konsequenz, dass die zu zahlenden Steuern für die Familie ansteigen. Immerhin von 5.770 Euro (bei 13,74 Prozent) auf 6.762 Euro (bei 16,1 Prozent). Die Familie zahlt also 992 Euro mehr an Steuern.

UNser VLH-Tipp:

Durch den Progressionsvorbehalt kommt es am Ende des Jahres für junge Familien oft zu einer Steuernachzahlung. Legen Sie deshalb schon während des Jahres ein wenig Geld zur Seite.

Nebenbei arbeiten reduziert das Elterngeld

Das Elterngeld als Transferzahlung soll den Wegfall eines Gehalts abmildern. Wenn Sie als Elterngeldbezieher mehr als 32 Stunden in der Woche arbeiten gehen, verlieren Sie den Anspruch auf das Elterngeld. Arbeiten Sie weniger, wird Ihr Gehalt dem Elterngeld angerechnet – Sie bekommen dann also weniger Elterngeld. Unter Umständen kann es sich dann für Sie lohnen, sich für das ElterngeldPlus zu entscheiden. Das heißt: Wenn Sie nach der Geburt in Teilzeit arbeiten, kann das monatliche ElterngeldPlus genauso hoch sein wie das mögliche Basiselterngeld mit Einkommen – trotzdem können Sie ElterngeldPlus doppelt so lange bekommen wie das Basiselterngeld. Das sollten Sie daher genau durchrechnen.

Übrigens:

Sie sind verpflichtet die Elterngeldstelle so schnell wie möglich zu informieren, wenn Sie eine Teilzeitstelle beginnen, während Sie Elterngeld erhalten. Die Elterngeldstelle kann dann Ihr Elterngeld neu berechnen, falls erforderlich.

Kein Elterngeld bei Wohnsitz im Ausland

Elterngeld erhalten grundsätzlich nur Personen, die einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben. Zudem können Eltern anspruchsberechtigt sein, die vorübergehend ins Ausland abgeordnet beziehungsweise versetzt worden sind oder bei einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung arbeiten, zum Beispiel bei der NATO, UNO oder EU. Wer als Deutsche oder Deutscher ununterbrochen im Ausland lebt, darf kein Elterngeld erhalten, auch wenn er für die Zeit im Ausland unbezahlten Sonderurlaub hat.

Das Hessische Landessozialgericht hatte 2020 einen entsprechenden Fall zu behandeln. Ein Postbeamter, dem Sonderurlaub ohne Besoldung gewährt wurde, löste 2014 seine Wohnung in Hessen auf. Er reiste mit seiner US-amerikanischen Ehefrau, die zu dem Zeitpunkt schwanger war, in die USA, wo er seitdem ohne Unterbrechung lebt. Nach der Geburt seiner Töchter 2014 und 2016 beantragte der Mann beim Land Hessen jeweils Elterngeld – hatte damit aber keinen Erfolg.

Das wollte der Mann nicht hinnehmen und klagte. Aber sowohl das Hessische Sozialgericht als auch abschließend das Hessische Landessozialgericht bestätigten die Entscheidung des Landes (Aktenzeichen L 5 EG 9/18). Die Urteilsbegründung: Der Mann habe seine Wohnung vor der Ausreise in die USA aufgegeben, und von Beginn an sei ein Aufenthalt von mehr als einem Jahr geplant gewesen. Außerdem habe ihn die Deutsche Post als sein Arbeitgeber nicht ins Ausland versetzt oder abgeordnet. Auch dass er beim Generalkonsulat in Houston (Texas) als Pförtner teilzeitbeschäftigt sei, sorge nicht für ein Anrecht auf Elterngeld, da es eine deutsche Behörde auf exterritorialem Gebiet ohne zwischen- oder überstaatlichen Charakter sei.

Übrigens:

Wenn Sie in der Elternzeit weiterhin mit dem Dienstwagen fahren, gilt das als geldwerter Vorteil. Ihr Elterngeld wird dann entsprechend gekürzt. Lesen Sie mehr dazu in unserem Artikel Dienstwagen wird auf Elterngeld angerechnet.

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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