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Kosten für die Schwangerschaft von der Steuer absetzen

Geburtsvorbereitungskurs, Taxi-Fahrt ins Krankenhaus, Pränataldiagnostik: Viele Kosten während der Schwangerschaft sind absetzbar.

Der Fiskus behandelt eine Schwangerschaft wie eine Krankheit. Das hört sich erst einmal herzlos an, ist in Wirklichkeit aber ein großer Vorteil für alle werdenden Mütter: Viele Rechnungen, die sie im Zusammenhang mit der Schwangerschaft haben, können sie als außergewöhnliche Belastung absetzen. Wie das mit dem Absetzen funktioniert, erklärt unser Artikel Was heißt "von der Steuer absetzen"?

Diese Schwangerschaftskosten lassen sich absetzen

  • Kursgebühren für den Geburtsvorbereitungskurs, wenn er ärztlich verordnet wurde
  • Kursgebühren für die Schwangerschaftsgymnastik, wenn die Gymnastik vom Arzt bzw. der Ärztin verordnet wurde
  • Rechnungen für Medikamente, die nicht von der Krankenkasse bezahlt werden, wenn sie ärztliche verordnet wurden
  • Kosten für Pränataldiagnostik, dazu gehören IGeL Leistungen in der Schwangerschaft wie der Streptokokken-B-Test, das Erst-Trimester-Screening oder ein zusätzlicher Ultraschall, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden, wenn die Maßnahmen vom Arzt bzw. der Ärztin verordnet wurden
  • Rechnungen für die Hebamme 
  • Fahrtkosten zu den Vorsorgeuntersuchungen beim Frauenarzt oder bei der Frauenärztin
  • Fahrtkosten zur Schwangerschaftsgymnastik und zum Geburtsvorbereitungskurs, wenn diese ärztlich verordnet wurden
  • Fahrtkosten ins Krankenhaus zur Entbindung

Wer mit dem Taxi zum Gynäkologen oder zur Gynäkologin, zum Kurs oder zur Entbindung fährt, sollte sich unbedingt Quittungen dafür geben lassen und diese Quittungen aufbewahren. Dabei ist wichtig, dass der/die Taxifahrende das Ziel der Fahrt auf der Quittung notiert und sie als "Krankenfahrt" vermerkt. Wer hingegen mit dem eigenen Auto unterwegs ist, kann für jeden gefahrenen Kilometer hin und zurück 30 Cent von der Steuer absetzen. Steuerlich gesehen werden diese Fahrten wie eine Dienstreise abgerechnet.

Unser Tipp:

Sammeln Sie jede einzelne Rechnung, jede Quittung und jeden Beleg, der im Zusammenhang mit der Schwangerschaft anfällt. Bei den außergewöhnlichen Belastungen kann man nämlich nicht vom ersten Euro an Steuern sparen, sondern muss eine bestimmte Summe überschreiten. Diese sogenannte zumutbare Belastungsgrenze kann ganz unterschiedlich hoch oder niedrig ausfallen, je nachdem wie viele Kinder man hat, wie der Familienstand ist und wie hoch der Gesamtbetrag der Einkünfte ist.

Wichtig: Sie dürfen nur das von der Steuer absetzen, was Sie auch selbst gezahlt haben. Rechnungen, die Ihre Krankenkasse oder eine Zusatzversicherung übernommen haben, zählen nicht dazu.

Auch die Kosten für die Geburt kann man absetzen

Die Rechnungen für die entbindenden Ärzte und Ärztinnen, das Krankenhaus oder die nachsorgende Hebamme sind ebenfalls von der Steuer absetzbar. Welche Kosten noch dazu gehören, zeigt Ihnen unser Artikel Geburt: Kann ich die Kosten absetzen?

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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