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Nachhilfe von der Steuer absetzen

Leider ist Nachhilfeunterricht im Normalfall nicht von der Steuer absetzbar. Es gibt aber zwei wichtige Ausnahmen.

Welches Elternteil hat sich nicht schon einmal gewünscht, den Nachhilfeunterricht des eigenen Kindes einfach von der Steuer absetzen zu können? Normalerweise ist das nicht möglich, doch in zwei Fällen macht der Fiskus eine Ausnahme:

  1. Zieht die Familie um, muss das Kind oft auch die Schule wechseln. Hat das Kind in der neuen Schule Probleme, den Lernanschluss zu finden und braucht deshalb Unterstützung in Form von Nachhilfeunterricht, können die Eltern die daraus resultierenden Kosten als Werbungskosten in der Steuererklärung eintragen.

    Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern die berufliche Notwendigkeit des Umzugs beim Finanzamt belegen können. Das lässt sich allerdings schon nachweisen, wenn sich der berufliche Arbeitsweg aufgrund des Umzuges um 60 Minuten verkürzt. Weitere Infos zum Thema Umzug finden sie hier: Umzug aus beruflichen Gründen: Kosten absetzen.

     
  2. Auch wenn das Kind Legastheniker/in ist, kann man die Kosten für Nachhilfelehrer oder -lehrerin von der Steuer absetzen. Seit 2000 können Behandlungskosten für Kinder mit Legasthenie als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden dazu zählen auch die Nachhilfekosten. Dafür wird jedoch vorausgesetzt, dass die Erforderlichkeit einer Behandlung im Vorfeld durch ein amtsärztliches Attest nachgewiesen wurde.

    Die entstehenden Nachhilfekosten können in diesem Fall aber nur von der Steuer abgesetzt werden, wenn der Betrag der "zumutbaren Eigenbelastung" überschritten wird. Dieser beträgt, abhängig von Familienstruktur und Einkommen, zwischen einem und sieben Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte. 

Unser Tipp:

Um Ihre Ausgaben für die Nachhilfe von der Steuer absetzen zu können, ist es äußerst wichtig, alle Nachweise, Rechnungen und Quittungen zu sammeln und aufzubewahren, damit Sie sie dem Finanzamt auf Nachfrage vorlegen können. 

Einige Eltern haben sich vielleicht auch schon gefragt, ob sie die Kosten für Schulbücher steuerlich geltend machen können. Das ist leider nicht möglich, mehr dazu erfahren Sie hier: Lassen sich Schulbücher von der Steuer absetzen? 

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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