Beratersuche starten
Berater suchen

Privatinsolvenz: Das können Sie von der Steuer absetzen

Bei einer Privatinsolvenz sind die Kosten für den Insolvenztreuhänder nur unter einer Voraussetzung absetzbar. Lesen Sie mehr!

Wer pleite ist, kann sich durch eine Privatinsolvenz – auch Verbraucherinsolvenz genannt – von den Schulden befreien. Das Prozedere stark vereinfacht: Sie geben einen Teil Ihrer Einkünfte ab und verlieren innerhalb von drei Jahren alle Schulden.

Das Insolvenzgericht teilt Ihnen eine/n sogenannte/n Insolvenztreuhänder/in zu. Er oder sie verteilt in der Regel Ihre Vermögen an die Gläubiger/innen.

Übrigens:

Bei einer Heirat gilt automatisch die Zugewinngemeinschaft. Das heißt: Jeder Ehepartner haftet nur für seine eigenen Schulden und alles, was einem Ehegatten schon vor der Hochzeit gehört hat, bleibt auch danach sein Eigentum. Miteigentümer wird der Partner nur bei Dingen, die während der Ehe gemeinsam angeschafft werden. Anders ist das bei der Gütergemeinschaft und der Gütertrennung, die aber beide vertraglich festgelegt werden müssen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel Gütergemeinschaft: Das sollten Sie wissen.

Privatinsolvenz: Kosten für Insolvenztreuhänder absetzen

Am 23. Mai 2013 entschied das Finanzgericht Köln, dass die Kosten für eine/n Insolvenztreuhänder/in von der Steuer abgesetzt werden können, und zwar als außergewöhnliche Belastungen. Die Richter/innen begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Privatinsolvenz für den/die Betroffene/n der einzige Weg sei, eine Entschuldung zu erreichen – und diese Entscheidung sei weder mutwillig noch leichtfertig. Warum es zur Insolvenz komme, sei nicht entscheidend.

Die Privatinsolvenz muss zwangsläufig sein

Doch die Richter/innen aus Köln hatten die Rechnung ohne den Bundesfinanzhof (BFH) gemacht: Der BFH entschied am 04. August 2016 (Aktenzeichen VI R 47/13), dass die Kosten für eine/n Insolvenztreuhänder/in zwangsläufig sein müssen, damit sie als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden können.

Habe der oder die Steuerpflichtige allerdings durch eigenes Verhalten die entscheidende Ursache für die Insolvenz selbst gesetzt, könne er bzw. sie sich nicht darauf berufen, sich in einer Zwangslage befunden zu haben, so die Richter/innen des BFH. Somit muss das Finanzamt künftig im Einzelfall prüfen, ob die Privatinsolvenz zwangsläufig war oder nicht – also von der Steuer abgesetzt werden kann, oder nicht.

Steuererklärung wird vom Insolvenzverwalter erstellt

Wichtig für Sie zu wissen: Der Insolvenzverwalter oder die Insolvenzverwalterin ist dazu verpflichtet, Ihre Steuererklärung auszufüllen und einzureichen – und zwar bis zur Aufhebung oder der Beendigung des Insolvenzverfahrens. Er oder sie muss sogar nicht nur die Steuererklärung für den aktuellen Veranlagungszeitraum erstellen, sondern gegebenenfalls auch für zurückliegende Jahre und eigenhändig unterschreiben.

Aufpassen müssen vor allem Verheiratete. Denn bei zusammenveranlagten Paaren unterschreiben der Insolvenzverwalter bzw. die Insolvenzverwanlterin und der Ehepartner bzw. die Ehepartnerin. Kommt es zu einer Steuererstattung, sollte der/die Ehepartner/in unbedingt die Aufteilung der Erstattung beantragen. Sonst fließt die komplette Steuererstattung in die Insolvenzmasse, der/die Ehepartner/in geht leer aus.

Übrigens

Was mit Blick auf Steuern bei einer Firmeninsolvenz wichtig ist, erfahren Sie hier: Insolvenz: Was ist steuerlich zu beachten?

Mit anderen teilen

Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

Das sagen unsere Mitglieder

★★★★★
★★★★★
4,5 von 5 Sternen
(52.581 Bewertungen)
Die Meinung unserer Mitglieder ist uns wichtig. Daher führen wir regelmäßig Zufriedenheitsumfragen durch. Weitere Informationen