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Spende an den Papst ist nicht absetzbar

Eine Spende an den Papst können Sie in Deutschland nicht absetzen – denn der Vatikan gehört weder zur EU noch zum Europäischen Wirtschaftsraum.

Nehmen wir einmal an, Sie sind ein Fan des Papstes und möchten Geld direkt an ihn spenden. Das geht sogar. Aber: Sie können die Spende in Deutschland nicht in Ihrer Steuererklärung eintragen. Das hat das Finanzgericht Köln in einem am 17. Februar 2014 veröffentlichten Urteil entschieden. Die Begründung der Richter/innen: Der Empfänger der Spende ist der Vatikanstaat – und der gehört weder zur EU, noch zum Europäischen Wirtschaftraum.

Spenden

Eine Spende ist eine freiwillige Ausgabe, für die man keine Gegenleistung erwartet. Damit man seine Spende von der Steuer absetzen kann, muss der Empfänger / die Empfängerin eine steuerbegünstigte Organisation sein – zum Beispiel eine Kirche, ein gemeinnütziger Vereine oder eine Stiftung. Wie Sie eine Spende in Ihrer Steuererklärung eintragen, erfahren Sie hier:


STEUER ABC
Was sind Spenden und wie setzt man sie ab?


Was war passiert?

Der Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH überreichte persönlich dem früheren Papst Benedikt XVI. einen Scheck in Höhe von stolzen 50.000 Euro. Die GmbH bekam eine Spendenbescheinigung, im Steuerrecht auch Zuwendungsbestätigung genannt. Ausgestellt war die Spendenbescheinigung vom "Staatssekretär seiner Heiligkeit", als Ausstellungsort war der Vatikan eingetragen.

Finanzamt wollte Spende nicht anerkennen

Das Finanzamt ließ die Spende nicht gelten. Eine Spende kann in Deutschland nur von der Steuer abgesetzt werden, wenn der Empfänger zu einem Mitgliedsstaat der EU oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes gehört – das ist beim Vatikan nicht der Fall. Die Steuerberatungs-GmbH wollte das nicht auf sich sitzen lassen und zog vor das Finanzgericht Köln.

Finanzgericht Köln lehnte Spende auch ab

Die Richter/innen des Finanzgerichts Köln bestätigten die Entscheidung des Finanzamtes. Als Empfänger/in der Spende käme nur der Heilige Stuhl, der Vatikanstaat oder die katholische Weltkirche in Frage. Und die sind alle im Vatikan ansässig – also ist und bleibt die Spende nicht absetzbar.

Unser Tipp:

Sie haben an eine steuerbegünstige Organisation – also beispielsweise eine Kirche oder einen gemeinnütziger Verein – in der EU gespendet und möchten das von der Steuer absetzen? In Theorie ist das leicht: Damit das Finanzamt die Spende sicher anerkennt, brauchen Sie eine Spendenbescheinigung nach amtlichem, deutschem Muster – und das am Besten auch in deutscher Sprache. In der Praxis ist das leider nicht so einfach, denn andere Länder haben auch andere Sitten und nicht unbedingt eine deutsche Spendenbescheinigung zur Hand. Daher sollten Sie sich frühzeitig darum kümmern.

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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