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Spenden: Die Top 5 Steuer-Infos

Was sind Spenden? Wie trage ich die Spende in der Steuererklärung ein? Kann ich Spendenquittungen nachreichen? Hier gibt es die Antworten.

Hinweis: Dieser Artikel befindet sich im VLH-Archiv, dem Langzeitgedächtnis von www.vlh.de. Da sich die Gesetzeslage im Steuerrecht kontinuierlich verändert, ist dieser Artikel eventuell nicht mehr aktuell.

Sage und schreibe 5 Milliarden Euro haben die Deutschen im Jahr 2014 insgesamt gespendet. Das hat die GfK-Studie "Bilanz des Helfens", die jährlich im Auftrag des Deutschen Spendenrats durchgeführt wird, ergeben. Über diese Spendengelder freut sich der Empfänger – und der edle Spender kann die Summe als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.

Wie man die Geldspende absetzt, wie man den Wert von Sachspenden ermittelt und noch vieles mehr, zeigt Ihnen dieser Artikel auf einen Blick. Sollten Sie Fragen darüber hinaus haben, stehen Ihnen unsere Berater gerne zur Seite. Finden Sie hier eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe: Beratersuche.

1. So setzen Sie Geldspenden ab

Damit Sie Ihre geleistete Spende als Sonderausgabe absetzen können, müssen Sie an eine steuerbegünstigte Organisation spenden. Zu den steuerbegünstigten Organisationen gehören beispielsweise Kirchen, Universitäten, staatliche Museen oder gemeinnützige Vereine.

Das Finanzamt akzeptiert eine Geldspende über 200 Euro allerdings nur dann, wenn Sie durch eine Zuwendungsbestätigung – umgangssprachlich auch Spendenquittung genannt – belegt ist. Welche Informationen eine Zuwendungsbestätigung enthalten muss und bis zu welcher Höhe Spenden absetzbar sind, können Sie in unserem Steuer ABC Was sind Spenden und wie setzt man sie ab? nachlesen.

2. Bei Spenden bis 200 Euro reicht ein einfacher Nachweis

Ein weiteres Ergebnis der GfK-Studie "Bilanz des Helfens" ist: Die durchschnittliche Höhe pro Spende liegt bei 33 Euro. Somit kommen viele Spender in den Genuss eines sogenannten vereinfachten Nachweises. Denn wer mit seiner Spende unter der Grenze von 200 Euro bleibt, braucht keine schriftliche Zuwendungsbestätigung des Empfängers.

Um die Spende nachzuweisen genügt eine Buchungsbestätigung oder eine Kopie des Kontoauszuges. Wichtig sind folgende Angaben: Name und Kontonummer des Spenders und des Empfängers, der Betrag und der Buchungstag. Damit die Spende sicher vom Finanzamt anerkannt wird, sollten Sie den vom Spendenempfänger hergestellten Spendenvordruck – das ist in der Regel der Überweisungsträger – beilegen. Wie Sie eine Buchungsbestätigung drucken können und viele weitere Informationen haben wir in unserem Artikel Bei Spenden bis 200 Euro reicht ein einfacher Nachweis für Sie zusammengestellt.

3. So ermitteln Sie den Wert von Sachspenden

Sachspenden wie Trikots für den Fußballverein oder Bücher für die Unibibliothek sind für viele Vereine eine wichtige Ergänzung zu den üblichen Geldspenden. Doch bevor Sie Sachspenden in der Steuererklärung eintragen können, müssen Sie zuerst deren Wert ermitteln.

Sachspenden werden grundsätzlich mit dem sogenannten gemeinen Wert – also dem Marktwert – bewertet. Das ist der Preis inklusive Mehrwertsteuer, den ein Käufer für den Gegenstand bezahlen würde. Bei neuen Gegenständen ist die Bewertung leicht: Der Wert des Gegenstands steht auf der Rechnung. Wie Sie bei gebrauchten Gegenständen vorgehen müssen und was Sie sonst noch beachten müssen, zeigt Ihnen unser Steuer-Tipp So ermitteln Sie den Wert von Sachspenden.

4. Finanzministerium fördert Spenden im Katastrophenfall

Flut in Deutschland, Taifun auf den Philippinen, Erdbeben in Haiti – immer wieder kommt es zu Unwetter-Katastrophen, die die ganze Welt erschüttern. Hilfsorganisationen reisen nach solchen Katastrophen in die betroffenen Gebiete und unterstützen die Opfer. Um überhaupt helfen zu können, sind die Organisationen auf Spendengelder angewiesen.

Deshalb fördert das Bundesfinanzministerium die Spendenbereitschaft und gibt sich mit einem vereinfachten Nachweis Ihrer Spende zufrieden. Alle Informationen zum Thema – auch was Sie beim Absetzen beachten müssen – finden Sie in unserem Top Thema Spenden im Katastrophenfall: Vereinfachter Nachweis genügt.

5. Spendenquittung beim Finanzamt nachreichen

Kaum liegt die Steuererklärung beim Finanzamt, flattert per Post noch eine Zuwendungsbestätigung ins Haus. Ärgerlich, aber Sie haben noch eine Chance, Ihre Spende als Sonderausgabe geltend zu machen.

Sobald Sie Ihren Steuerbescheid bekommen, müssen Sie innerhalb von vier Wochen einen Einspruch einlegen. Wie Sie weiter vorgehen müssen, zeigt Ihnen unser Steuer-Tipp Spendenquittung beim Finanzamt nachreichen.

 

Aktuell zur Flüchtlingskrise:

Als Spendennachweis für Geldspenden genügt vom 1. August 2015 bis Ende 2016 ein Bareinzahlungsbeleg, der eigene Kontoauszug oder ein PC-Ausdruck beim Online-Banking. Dies teilte das Bundesfinanzministerium (BMF) im September 2015 mit.


Der vereinfachte Spendennachweis gilt grundsätzlich für Geldspenden, die an eine gemeinnützige Organisation gehen. Dem BMF zufolge können künftig auch Privatpersonen, die Spendenkonten für Flüchtlingshilfe eingerichtet haben, unter bestimmten Bedingungen diese Zuwendungen steuerlich absetzen. Nämlich dann, wenn das Spendenkonto als Treuhandkonto geführt wird und die Zuwendungen anschließend an eine steuerbefreite Organisation zur Förderung der Hilfe für Flüchtlinge weitergeleitet werden.

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