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Krank durch den Job? So setzen Sie die Kosten ab!

Ob Rückenschmerzen oder Sehnenscheidenentzündung: Leiden Sie an einer Berufskrankheit, können Sie die Arzt- und Therapiekosten absetzen.

Hinweis: Dieser Artikel befindet sich im VLH-Archiv, dem Langzeitgedächtnis von www.vlh.de. Da sich die Gesetzeslage im Steuerrecht kontinuierlich verändert, ist dieser Artikel eventuell nicht mehr aktuell.

Im April 2011 entschied das Verwaltungsgericht Aachen: Die Sehnenscheidenentzündung einer Finanzbeamtin, die durchweg am Computer arbeitet, gilt als Berufskrankheit. Ein Universitätsprofessor bestätigte in seinem Gutachten, dass eine Verbindung zwischen der Tätigkeit der Beamtin am Computer und ihrer Erkrankung existiert.

Durch die richterliche Anerkennung ihrer Berufskrankheit kann die Beamtin nun alle Kosten, die ihr durch ihre Krankheit im Laufe eines Jahres entstanden sind, als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Unser Tipp:

Wenn Sie glauben, dass Sie eine beruflich verursachte Krankheit haben, setzen Sie sich mit dem Medizinische Dienst der Krankenkasse oder dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt bzw. Amtsarzt in Verbindung.

Leiden Sie tatsächlich an einer berufsbedingten Krankheit, erhalten Sie ein Attest. Diese Bescheinigung brauchen Sie, um entstehende Kosten von Ihrer Krankenkasse zahlen zu lassen – sollte Ihre Kasse die Kosten nicht übernehmen, können Sie Ihre Ausgaben zur Heilung und Therapie Ihrer beruflich bedingten Krankheit als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Sammeln Sie alle Rechnungen und Quittungsbelege, zum Beispiel für Arztbehandlungen oder Therapien und Medikamente, die in einem Kalenderjahr angefallen sind. Bewahren Sie auch das Attest auf, falls Ihr zuständiger Finanzbeamter Ihre Angaben überprüfen will.

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