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Übergangsweise im Seniorenheim

Ältere Menschen, die krank werden und dann Pflege brauchen, können sich für diesen Zeitraum in ein Seniorenheim einmieten - und die Kosten absetzen.

Hinweis: Dieser Artikel befindet sich im VLH-Archiv, dem Langzeitgedächtnis von www.vlh.de. Da sich die Gesetzeslage im Steuerrecht kontinuierlich verändert, ist dieser Artikel eventuell nicht mehr aktuell.

Das entschied der Bundesfinanzhof in einem Urteil Ende 2010 mit folgender Begründung: Es ist ein Unterschied, ob ein Senior aus Altersgründen oder wegen Krankheit in einem Seniorenheim wohnt.

Im Krankheitsfall entstehen bestimmte Kosten, die deshalb als "außergewöhnliche Belastung" gelten (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VI R 38/09).

In unserem Steuer ABC Was sind außergewöhnliche Belastungen? erfahren Sie mehr darüber, welche Kosten Sie als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen können und wie das vor sich geht.

Ärztliche Bescheinigung geben lassen

Sollten Sie davon betroffen sein, dann lassen Sie sich am besten vor dem Einzug ins Heim eine ärztliche Bescheinigung geben, wonach Sie wegen einer Erkrankung in ein Seniorenheim mussten. Wenn Sie diese Bescheinigung am Ende des Jahres Ihrer Steuererklärung beifügen, können Sie die Kosten des Aufenthalts als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen.

Vor dem Urteil des Bundesfinanzhofs war das nur möglich, wenn der Betroffene in eine Pflegestufe eingruppiert war oder einen Schwerbehindertenausweis besaß.

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