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Toupet von der Steuer absetzen

Perücke, Haartransplantation oder Toupet: Sind Ihnen durch eine Krankheit oder Chemo die Haare ausgefallen, können Sie die Kosten für Haarersatz absetzen.

Hinweis: Dieser Artikel befindet sich im VLH-Archiv, dem Langzeitgedächtnis von www.vlh.de. Da sich die Gesetzeslage im Steuerrecht kontinuierlich verändert, ist dieser Artikel eventuell nicht mehr aktuell.

Frauen, denen aus gesundheitlichen Gründen die Haare ausfallen, bekommen von ihrem Arzt oft eine Perücke verschrieben. Zwischen 150 und 2.500 Euro kann das kosten, je nachdem ob die Perücke aus Kunsthaar oder Echthaar besteht. Die Krankenkasse beteiligt sich meistens an den Kosten.

Anders ist das bei Männern: Weil viele gesunde Männer eine Glatze haben oder sich sogar absichtlich den Kopf rasieren, fällt ein Mann mit Glatze weniger auf – selbst wenn er aufgrund einer Krankheit eine Glatze hat. Deshalb beteiligen sich die wenigsten Krankenkassen an den Toupet- oder Perücken-Kosten für Männer.

Krankheitskosten von der Steuer absetzen

Ob Mann oder Frau: Jeden Cent, den Sie für Haarersatz oder -transplantation selbst bezahlen, können Sie als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Allerdings nur unter bestimmten Bedingungen:

  1. Sie haben Ihre Haare aufgrund einer Krankheit oder durch eine (Chemo-)Therapie verloren.
  2. Der Arzt stellt Ihnen ein Attest aus, bevor Sie sich einen Haarersatz kaufen.

Unser Tipp:

Klären Sie mit Ihrem Finanzamt, ob ein Attest vom Hausarzt genügt oder ob Sie ein Attest vom Amtsarzt brauchen – und zwar bevor Sie sich eine Perücke oder ein Toupet kaufen.

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