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VBL-Rente: So versteuern Sie die Zusatzversorgung

Die Zusatzversorgungskasse VBL unterstützt Angestellte im öffentlichen Dienst beim Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge. Unter Umständen gibt es sogar staatliche Förderungen.

Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder – kurz VBL – ist die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes. Bei der VBL sind nach eigenen Angaben 5,1 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem öffentlichen Dienst versichert, 1,5 Millionen Menschen erhalten bereits eine sogenannte Betriebsrente von der VBL (Stand 2023). Damit ist die VBL Deutschlands größte Zusatzversorgungskasse des öffentlichen Dienstes.

So funktioniert das Prinzip VBL-Rente

Wer im öffentlichen Dienst arbeitet, hat aufgrund des "Tarifvertrags über die betriebliche bzw. zusätzliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (ATV)" einen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. In der Regel arbeiten Arbeitgeber/innen des öffentlichen Dienstes mit der VBL zusammen und melden neue Arbeitnehmende dort automatisch an.

Einmal angemeldet, funktioniert das Prinzip so: Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin übernimmt einen Großteil der Aufwendungen für die Basisversicherung VBLklassik, Arbeitnehmer/innen einen kleineren Teilbetrag. Dieser Teilbetrag wird automatisch vom zusatzversorgungspflichtigen Einkommen abgezogen und an die VBL überwiesen. Außerdem gibt es die Möglichkeit, zusätzlich eine freiwillige Rentenversicherung bei der VBL abzuschließen. Die freiwillige VBL-Rente ist eine kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung.

Voraussetzungen für die VBL Rente

Damit Sie im Alter eine VBL-Rente ausbezahlt bekommen, müssen Sie in der Regel mindestens 60 Monate im öffentlichen Dienst gearbeitet haben. Es gibt allerdings auch Ausnahmen, zum Beispiel wenn der Versicherungsfall durch einen Arbeitsunfall eintritt, der im Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis steht.

Übrigens:

Sinn und Zweck der Zusatzversorgungskasse ist, Angestellten im öffentlichen Dienst mit Zuschüssen zur gesetzlichen Rentenversicherung unter die Arme zu greifen, damit deren Rente dem Niveau der Beamtenpensionen näher kommt.

Steuerliche Förderung in der Ansparphase der freiwilligen VBL-Rente

Die Zahlungen in die VBL-Rente können in der Ansparphase steuerlich gefördert sein. Die steuerliche Förderung bekommen Angestellte im öffentlichen Dienst allerdings nur bei einer zusätzlichen freiwilligen Altersversorgung, nicht bei der Basisversicherung VBLklassik.

Wer eine zusätzliche freiwillige VBL-Rente abschließt, kommt gegebenenfalls in den Genuss der Riester-Förderung. Eine der Voraussetzung ist, dass der/die Versicherte unmittelbar zulagenberechtigt ist. Das ist bei allen Angestellten der Fall, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.

Bei einer freiwilligen betrieblichen Altersversorgung mit der VBL ist auch eine Entgeltumwandlung möglich. Das umgewandelte Einkommen ist 2023 bis zu einer Höhe von 7.008 Euro pro Jahr steuerfrei, allerdings nur 3.504 Euro davon auch sozialversicherungsfrei – also die Hälfte. Diese Obergrenze gilt bundesweit für Beiträge aus dem ersten Dienstverhältnis.

VBL Rente: Ertragsanteilbesteuerung oder nachgelagerte Besteuerung?

Wie die VBL-Rente im Rentenalter versteuert wird, richtet sich danach, wie die Beiträge in der Ansparphase steuerlich behandelt wurden. Zahlt ein/e Angestellte/r im öffentlichen Dienst während der Anwartschaftsphase – also der Zeit bis zum Renteneintritt – die Aufwendungen für die VBL-Rente aus bereits versteuertem Einkommen und nimmt keine steuerliche Förderung in Anspruch, ist die Rentenzahlung nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern.

Der Ertragsanteil bemisst sich nach der voraussichtlichen Laufzeit der VBL-Rente und wird nach dem bei Renteneintritt bereits vollendeten Lebensjahres bestimmt. Pauschal lässt sich deshalb sagen: Je jünger der Rentner oder die Rentnerin bei Renteneintritt ist, desto höher fällt der Ertragsanteil aus. Der/Die VBL-Rentner/in muss sich allerdings um die Berechnung nicht kümmern, den Ertragsanteil legt das Finanzamt fest.

Ein Beispiel: Klaus geht mit dem vollendeten 63. Lebensjahr in Rente. Der Ertragsanteil seiner VBL-Betriebsrente liegt dann bei 20 Prozent, er muss also 20 Prozent der gezahlten Jahresrente versteuern. Würde Klaus zwei Jahre später die Rente antreten, also mit dem vollendeten 65. Lebensjahr, läge sein Ertragsanteil nur noch bei 18 Prozent.

Wurde hingegen eine steuerliche Förderung wie die Riester-Förderung in der Ansparphase in Anspruch genommen, ist die Rentenleistung der VBL im Alter voll zu versteuern. Dieses Prinzip nennt man nachgelagerte Besteuerung.

VBL-Rente in der Steuererklärung eintragen

Bei der Zusatzversorgungskasse VBL gibt es neben Alters- auch Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten, sowie Pflichtversicherungen und freiwillige Altersversorgungen. Das macht das Eintragen der VBL-Rente in der Anlage R etwas kompliziert. Denn je nachdem, welche Leistungen man im Alter von der VBL bekommt, müssen die Beträge in unterschiedliche Zeilen der Anlage R eingetragen werden.

Deshalb verschickt die VBL jährlich die sogenannte Leistungsmitteilung nach § 22 Nr. 5 Satz 7 Einkommensteuergesetz, die das Ausfüllen der Steuererklärung erleichtern soll.

Übrigens:

Die VBL ist gesetzlich verpflichtet, den Rentnerinnen und Rentnern die im abgelaufenen Kalenderjahr gezahlten Leistungen zu bescheinigen. Parallel dazu informiert die VBL jährlich die Zentrale Stelle für Altersvermögen (ZfA) über die Rentenbezüge. Die ZfA führt die Daten zusammen und leitet sie an die Landesfinanzbehörden weiter.

Leistungsmitteilung schlüsselt gezahlte Rentenleistungen auf

Die Leistungsmitteilung schlüsselt die gezahlten Rentenleistungen pro Kalenderjahr übersichtlich nach Art der Besteuerung auf. Steuerzahler/innen können dank Leistungsmitteilung einfach den einer Nummer zugewiesenen Betrag in die jeweilige Zeile der Anlage R eintragen. Auch die passende Zeile findet man dort. Außerdem ist auf der Leistungsmitteilung der Rentenbeginn vermerkt.

Achtung: Auf der Leistungsmitteilung sind nur Nummern abgedruckt, die für den/die jeweilige/n Steuerzahler/in zutreffend sind. Wer also beispielweise eine laufende Betriebsrente wegen Alters ausgezahlt bekommt, die mit dem Ertragsanteil versteuert wird, hat nur in der laufenden Nummer 4 einen Betrag hinterlegt.

Übrigens:

Die Besteuerung von Renten ist kompliziert und man verliert schnell den Überblick. Unsere Beraterinnen und Berater sind fit in Sachen Rentenbesteuerung. Hier finden auch Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe: Beratersuche.

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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