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Viagra: Kosten von der Steuer absetzen

Sie können die Rechnung für Viagra oder ein anderes Potenzmittel von der Steuer absetzen, wenn Ihr Arzt Ihnen das Medikament verschrieben hat.

Viagra ist wahrscheinlich das bekannteste Medikament gegen Erektionsstörungen weltweit. In Deutschland sind die blauen Pillen verschreibungspflichtig: Sie bekommen sie nur in der Apotheke und zwar gegen ein Rezept vom Arzt. 2023 liegt der Preis für das Originalpräparat von Pfizer bei sagenhaften 48,40 Euro pro Vierer-Packung mit 100 mg Wirkstoff – das sind über 12 Euro pro Tablette.

Allerdings ist 2013 das Patent des Viagra-Entwicklers und Pharma-Unternehmens Pfizer abgelaufen. Seit dem darf auch die Konkurrenz Potenzmittel mit dem Wirkstoff Sildenafil anbieten. Das drückt den Preis: Für unter zwei Euro pro 100 mg sind die Viagra-Generika inzwischen zu haben. Eine Frage bleibt: Viagra – kann ich das von der Steuer absetzen? Unser Video gibt Ihnen in Sekundenschnelle einen Überblick:

Sie brauchen ausführlichere Informationen? Lesen Sie weiter für die Details.

Krankenkasse zahlt nicht immer für Viagra

Auch wenn die blauen Pillen jetzt viel billiger zu haben sind: Nicht jede gesetzliche Krankenkasse zahlt die Kosten dafür ganz oder auch nur teilweise. Und zwar egal, ob der Arzt oder die Ärztin Viagra verschrieben hat. Anders sieht die Sache bei Privatversicherten aus: In der Regel zahlt die private Krankenversicherung alle Medikamente. Außer, man hat einen Tarif abgeschlossen, wonach die Kosten für Viagra nicht übernommen werden.

Finanzamt will Rezept vom Arzt

Vor dem Fiskus sind alle Männer gleich, ob Kassen- oder Privatpatient. Deshalb gilt: Haben Sie Viagra aus eigener Tasche bezahlt, können Sie die Rechnung dafür von der Steuer absetzen. Die einzige Bedingung ist, dass Sie ein Rezept vom Arzt oder der Ärztin haben. Zählen Sie am Ende des Jahres alle Rechnungen zusammen und tragen Sie die Summe in der Steuererklärung ein. Wichtig dabei ist, dass Sie sowohl die Quittungen für die Pillen als auch die ärztlichen Verschreibungen dafür sammeln. So können Sie belegen, dass Sie erstens den angegebenen Betrag tatsächlich bei der Apotheke gelassen und zweitens für jede Rechnung auch ein Rezept haben. Nur für den Fall, dass Ihr zuständiges Finanzamt Ihre Angaben nachprüfen will.

Übrigens:

Das Geld, das Sie für Viagra ausgeben, zählt zu den steuerlich gesehen zu Krankheitskosten. Und diese kann man von der Steuer absetzen. Wichtig dabei: Sie können nicht jeden Cent absetzen, sondern nur die Ausgaben, die über Ihrer "persönlichen Eigenbelastung" liegen. Wie hoch dieser Grenzbetrag für Sie ausfällt und alle weiteren Details zum Thema lesen Sie in unserem Artikel Was sind außergewöhnliche Belastungen?

Erlösstarkes Medikament

Entwickelt wurde Viagra vom amerikanischen Pharma-Riesen Pfizer. Eigentlich wollte Pfizer ein Mittel gegen Bluthochdruck auf den Markt bringen. Wissenschaftliche Tests zeigten aber, dass der in Viagra enthaltene Inhaltsstoff Sildenafil den Blutdruck nicht senkt. Die Enttäuschung war groß – bis ein Nebeneffekt entdeckt wurde: die erektionssteigernde Wirkung. Vor Viagra wurden die Ursachen von Erektionsstörungen in der Psyche gesucht und, wenn überhaupt, psychotherapeutisch behandelt.

Heute weiß man, dass Gefäßverengungen im besten Stück des Mannes für Erektionsprobleme verantwortlich sein können. Diese Verengungen lassen sich medikamentös – eben mithilfe von Sildenafil oder verwandten Stoffen – erweitern. Seit 1998 ist Viagra nun auf dem Markt und laut Statista lag 2019 der Umsatz von Pfitzer mit Viagra bei rund 497 Millionen US-Dollar, einem Bruchteil vergangener Blockbuster-Umsätze mit zum Beispiel 2.051 Millionen US-Dollar im Jahr 2012. Der Grund: Inzwischen haben andere Hersteller mit Medikamenten wie Cialis, Levitra oder Spedra gute Alternativen geschaffen, die mit anderen Wirkstoffe aus der Gruppe der selektiven PDE-5-Hemmer zur Behandlung von Potenzstörungen arbeiten und meistens viel günstiger sind.

Übrigens:

Sowohl Viagra-Generika als auch andere Medikamente aus der Gruppe der PDE-5-Hemmer und Alprostadil sind rezeptpflichtig, denn vor der Einnahme eines Potenzmittels sollte immer ein Arzt oder eine Ärztin konsultiert werden. Diese/r kann ausschließen, dass die Einnahme von Viagra Wechselwirkungen durch Vorerkrankungen oder die Einnahme anderer Medikamente hat. Zudem wird dringend davon abgeraten, Potenzmittel ohne Rezept aus dem Internet zu bestellen. Denn: Verschreibungspflichtige Potenzmittel wie Viagra, die ohne Rezept gekauft werden, können aus verschiedenen Gründen ein Risiko für die Gesundheit darstellen.

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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