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Teilnahmebedingungen 39-Euro-Aktion der VLH

 

1. Der Mitgliedsbeitrag von 39 Euro gilt für das erste Jahr der Mitgliedschaft, und zwar im Jahr 2023 und somit für die Steuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2022. Zudem entfällt die Aufnahmegebühr in Höhe von 10 Euro. Die Aktion gilt sowohl für Neueintritte als auch für frühere VLH-Mitglieder, die nun wieder eintreten wollen. Ebenso gilt die Aktion bei einer Zusammenveranlagung von Ehe- und Lebenspartnern. Die Aufnahme des neuen Mitglieds kann nur nach positiver Prüfung der Beratungsbefugnis erfolgen.

2. Eine Teilnahme an der Aktion ist ausschließlich über die Webseite www.vlh.de/39 möglich. Dem Neumitglied wird eine teilnehmende Beratungsstelle zugewiesen, die freie Kapazitäten im Rahmen der Aktion hat. Es besteht kein Anspruch auf die Zuweisung einer Beratungsstelle in Wohnortnähe.

3. Das entsprechende Formular auf der Aktionswebseite www.vlh.de/39 muss vom potenziellen Mitglied im Zeitraum zwischen dem 01.09.2023 und dem 31.10.2023 abgeschickt werden.

4. Die erforderlichen Unterlagen zur Erstellung der Steuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2022 müssen vom Mitglied zeitnah eingereicht werden, damit die Steuererklärung noch im Jahr 2023 von der Beratungsstelle fertiggestellt werden kann. Die Erbringung einer Beratungsleistung ab dem Jahr 2024 ist nur mit einer Fortführung der Mitgliedschaft zu den in der VLH-Beitragsordnung festgelegten Mitgliedsbeiträgen möglich.

5. Ist abzusehen, dass der Steuerfall für den Veranlagungszeitraum 2022 von der Beratungsstelle nicht mehr im Jahr 2023 abgeschlossen werden kann, darf das Mitglied nur bei Fortführung der Mitgliedschaft im Folgejahr 2024 zu den in der VLH-Beitragsordnung festgelegten Mitgliedsbeiträgen beraten werden. Hat das Mitglied zum Jahresende 2023 bereits gekündigt, kann es im Folgejahr 2024 nicht weiter beraten werden.

6. Steuerfälle, die nicht in den Veranlagungszeitraum 2022 fallen, unterliegen den in der VLH-Beitragsordnung festgelegten Mitgliedsbeiträgen.

7. Die VLH behält sich das Recht vor, die Aktion aus triftigen Gründen vorzeitig zu beenden, zum Beispiel wenn das Kontingent teilnehmender Beratungsstellen erschöpft ist.