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Die Geschichte der Steuern – kurz und knackig

Steuern gibt es schon seit 5.000 Jahren. Proteste über zu hohe Abgaben und deren ungerechte Verteilung auf das Volk bildeten allmählich unser Steuersystem.

Der Gedanke, einen Teil des privaten Vermögens dazu aufzuwenden, um öffentliche Aufgaben zu erfüllen, reicht bis ins 3. Jahrtausend vor Christus. Schon Etliche vor uns stellten sich der schwierigen Frage, wie der "Staat" – auch wenn es diesen so vor 5.000 Jahren noch gar nicht gab – am schnellsten zu Geld kommt.

Die Steuergerechtigkeit blieb dabei leider meist auf der Strecke und stellt daher einen eher modernen Gedanken dar. In früheren Jahrhunderten wurden Steuern willkürlich erlassen und vor allem Menschen auferlegt, denen es sozial und wirtschaftlich ohnehin schon schlecht ging.

Begeben wir uns doch einmal auf die Spuren der "Steuerzahler/innen": Seit es Kaiser, Könige beziehungsweise Königinnen und Herrscher/innen gibt, müssen deren Untertanen Abgaben leisten. Warum? Dies liegt einem ganz simplen Prinzip zugrunde. Irgendwann wussten die Herrscherhäuser nicht mehr, wie sie Gelder für ihr prunkvolles Hofleben, sowie für diverse Bauten oder auch Soldaten aufbringen sollten. Aus dieser Notlage heraus begann die ratlose Obrigkeit, an einem ausgeklügelten Besteuerungssystem zu basteln und ließ ihrer Kreativität dabei freien Lauf.

Die kuriostesten Steuern aus der Geschichte

  • "Die Urinsteuer" des Kaisers Vespasian (9 – 79 n. Chr.): Die Nutzung und Anschaffung öffentlicher „Bedürfnisanstalten“ wurde diesem Kaiser wohl offensichtlich zu teuer, sodass er jeglichen Gang zur öffentlichen Toilette besteuern ließ. Von ihm stammt auch der Spruch: „Geld stinkt nicht“ (pecunia non olet).
  • "Die Jungfernsteuer" zu Beginn des 18. Jahrhunderts: Für junge Frauen zwischen 20 und 40 Jahren war es damals nicht billig, unverheiratet zu sein, denn jede Jungfer musste Steuern zahlen. Sinn und Zweck dieser Steuer sollten die Förderung des Nachwuchses und die Entlastung von Ehepartnern sein. So formulierte es zumindest Johann Kasimir Kolbe von Wartenburg, Premierminister von Preußen.
  • "Die Bartsteuer" des Zaren Peter der Große (1672 – 1725): Weil Peter der Große sichtlich gegen das Tragen eines Bartes war, erhob er 1698 eine Steuer auf die schickliche Gesichtsbehaarung.

Zum Glück haben diese unsinnigen Steuern nicht überlebt, dennoch gibt es eine Großzahl an sehr zähen Steuern, die wir entweder ganz oder in etwas abgeänderter Form in unserem Steuersystem heute noch wiederfinden können.

Der Hund als Luxusgut

Die heute noch existierende Hundesteuer galt im alten Preußen zu Beginn des 19. Jahrhunderts als Luxussteuer. Wie kam es dazu? Die Luxusteuer hatte damals zum Zweck, dass finanziell besser gestellte Bürger beim Kauf von Luxusgütern mehr Steuern zahlen mussten. Auch die Hundesteuer gehörte dazu, denn wer es sich leisten kann, Hunde zu halten, die keine Nutztiere sind, hat auch genug Geld, Abgaben zu leisten, so die Idee. Daher waren unter anderem Hirten und Jäger von der Hundesteuer befreit. Zur Luxussteuer zählten beispielsweise auch die Dienstbotensteuer oder die Karossensteuer für die Anschaffung und Haltung einer Kutsche.

Übrigens:

Die Geschichte der Luxussteuer reicht bis in die Antike zurück. Schon im alten Rom 215 v. Chr. sollte die sogenannte "lex oppia" (Luxussteuer) verhindern, dass Bürger übermäßig teuren Schmuck oder Gewänder aus Purpur tragen, während andere Bürger in Armut leben.

Früher gab es beispielsweise Frondienst

Wer als Kind eifrig "Asterix und Obelix" angesehen hat, kennt aus "Asterix und Kleopatra" mit Sicherheit den sogenannten Frondienst. Beim Bau der ägyptischen Pyramiden wird der tatkräftige Einsatz tausender Bürger gefordert – natürlich ohne dass diese dafür entlohnt werden. Das heißt: Zu Beginn der Steuergeschichte wurden Abgaben in Form von Gütern oder Diensten geleistet. Erst mit der Einführung der Geldwirtschaft entstand ein Besteuerungssystem, das an das heutige Steuersystem erinnert.

Ein gutes Beispiel hierfür ist das Römische Steuersystem: "Und es begab sich zu der Zeit, [...] dass alle Welt sich schätzen ließe." Hintergrund dieses Bibelzitates aus der Weihnachtsgeschichte ist die römische Volkszählung, durch die Kaiser und Senat wussten, wie vielen Köpfen sie Steuern auferlegen konnten. Darüber hinaus führte man eine Grundsteuer ein. Landpächter und Grundbesitzer wurden nach dem besteuert, was sie auf ihrem Grund erwirtschafteten.

Auch die Kirche sicherte sich ihren Anteil

Das war’s schon? – Nein, noch lange nicht. Auch die Kirche wollte nicht leer ausgehen. Seit dem 6. Jahrhundert forderte sie einen sogenannten "Zehnten" ein. Für Bauern bedeutete dies, dass sie den zehnten Teil ihres landwirtschaftlichen Erwerbs an die Kirche abgeben mussten. Wer da noch Bauer oder Bäuerin wird, ist schön blöd, mag man meinen. Falsch – denn wer keine Abgaben in Form von Gütern leisten konnte, wurde zum Frondienst herangezogen. Es blieb also niemand verschont.

Ungerechtigkeit führt früher oder später zu Aufständen

Wo liegt nun aber das Problem? Was die Kopf- und Grundsteuer angeht, wurden Reiche und Arme gleich besteuert. Doch Abgaben, die für den reichen Stadtbürger nicht der Rede wert waren, bedeuteten für den Bauern auf dem Land manchmal, ein Leben am Existenzminimum zu führen.

Die Geschichte zeigt, was die logische Konsequenz eines solch ungerechten Systems ist. Wenn das Proletariat – die unterste soziale Schicht – dem Druck der zu leistenden Abgaben nicht mehr standhalte kann, verbünden sich die Aufständischen zu Protestbewegungen. Bestes Beispiel hierfür ist die Französische Revolution von 1789. Im Zuge dessen entstanden peu à peu die Strukturen eines modernen Staates, bei dem Steuern nach einem gerechteren System erhoben wurden.

Übrigens:

Adam Smith war einer der Ersten, der sich im 18. Jahrhundert über eine gerechte Verteilung der Steuern auf das Volk Gedanken machte. Sein Grundgedanke bestand darin, den Menschen nur so viel Steuern zu entziehen, dass ihnen selbst noch genug zum Leben bleibt. Nur so kann gewährleistet werden – darüber war sich Smith sicher – dass der Mensch weiterhin wirtschaftlich tätig sein kann.

Vor allem Preußen verdanken wir einen wichtigen Impuls in Richtung eines gerechten Steuersystems. Im Jahre 1891 verhalf das Königreich Preußen Deutschland zu einer einheitlichen Einkommensteuer. Demnach muss jeder Bürger nach der Höhe seines Einkommens Steuern zahlen. Ein Meilenstein auf dem Weg zur Steuergerechtigkeit. Aus diesem Grund führen wir dieses System der Einkommensteuer noch heute. 

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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