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Günstigerprüfung: Finanzamt sucht günstigste Variante

Was bringt den Steuerzahler/innen mehr Geld? Das findet das Finanzamt bei einer Günstigerprüfung heraus.

Zu den Aufgaben des Finanzamtes gehört die Günstigerprüfung. Das heißt: Die Finanzbeamten bzw. -beamtinnen prüfen, was für den Steuerzahler bzw. die Steuerzahlerin günstiger ist – also steuerlich größere Vorteile bringt. Das Finanzamt führt vor allem in diesen vier Fällen eine Günstigerprüfung durch:

1. Kindergeld oder Kinderfreibetrag

Familien bekommen entweder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag. Das Kindergeld wird monatlich überwiesen, der Kinderfreibetrag ist eine jährliche Rechengröße in Höhe von 9.312 Euro für ein Elternpaar (Stand 2024). Oder anders: Alle Familien mit Kindern haben Anspruch auf den Kinderfreibetrag. Das monatliche Kindergeld ist eine Art Abschlagszahlung darauf. Mit der Steuererklärung prüft das Finanzamt, welche Variante für Sie am günstigsten ist und diese steht Ihnen dann zu.

In unserem Artikel Wie funktioniert das mit dem Kinderfreibetrag? zeigen wir Ihnen anhand unserer Beispielrechnung, wie das im Detail funktioniert.

2. Riester-Rente: Sonderausgabenabzug oder staatliche Zulagen

Als Riester-Sparer/in können Sie während der Ansparphase Ihre selbst gezahlten Beiträge sowie die staatliche Zulage jedes Jahr als Sonderausgabe in Ihrer Steuererklärung geltend machen – und zwar bis maximal 2.100 Euro. Allerdings ergibt erst die Günstigerprüfung, ob das Finanzamt Ihre Beiträge tatsächlich als Sonderausgabe anerkennt:

  • Der Sonderausgabenabzug findet nicht statt, wenn die Steuerersparnis niedriger ist als die Zulage.
  • Ist die Steuerersparnis höher als die Zulage, bleibt es beim Sonderausgabenabzug.

Erfahren Sie hier mehr zum Thema Riester-Rente: Was ist die Riester-Rente?

3. Pendeln: Entfernungspauschale oder tatsächliche Kosten

Fahren Sie als Berufspendler/in den täglichen Weg zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, muss das Finanzamt prüfen, ob die Entfernungspauschale oder die tatsächlichen Kosten für Sie günstiger sind. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in unserem Überblick Fahrtkosten: Das müssen Sie wissen.

4. Kapitalerträge: Abgeltungssteuer oder persönlicher Steuersatz

Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent – also unter dem Prozentsatz der Abgeltungssteuer – können Sie beim Finanzamt eine Günstigerprüfung beantragen. Zu viel bezahlte Steuern erhalten Sie dann vom Finanzamt zurück. Dafür müssen Sie in der Anlage KAP die Günstigerprüfung beantragen. Unser Artikel Wie funktioniert die Abgeltungssteuer? erklärt Ihnen, wann sich die Günstigerprüfung lohnt.

Übrigens:

Beim Kindergeld bzw. dem Kinderfreibetrag, beim Sonderausgabenabzug der Riester-Rente, und der Entfernungspauschale führt das Finanzamt die Günstigerprüfung automatisch durch. Nur bei den Kapitalerträgen müssen Sie die Günstigerprüfung bei der Abgabe der Steuererklärung beantragen. Setzen Sie einfach den entsprechenden Haken auf Seite 1 der Anlage KAP. 

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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