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Bildungsprämie – was ist das?

Der Staat unterstützt Bürger, die sich weiterbilden möchten, mit der Bildungsprämie. Außerdem gibt es im Falle einer Weiterbildung Steuervorteile.

Hinweis: Dieser Artikel befindet sich im VLH-Archiv, dem Langzeitgedächtnis von www.vlh.de. Da sich die Gesetzeslage im Steuerrecht kontinuierlich verändert, ist dieser Artikel eventuell nicht mehr aktuell.

Wer sich weiterbildet, hat bessere Chancen im Beruf. Da ist sich der Staat sicher. Nun gibt es aber Menschen, die so wenig verdienen, dass sie sich keine berufliche Weiterbildung wie zum Beispiel einen Sprachkurs oder einen Meisterkurs leisten können. Genau diesen Menschen möchte der Staat mit der Bildungsprämie unter die Arme greifen.

Die Bildungsprämie besteht aus einem Prämiengutschein und dem sogenannten Weiterbildungssparen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Prämiengutschein bis zu 500 Euro wert sein, denn der Staat übernimmt die Hälfte der Kursgebühren.

Unter welchen Voraussetzungen bekomme ich die Bildungsprämie?

Die Bildungsprämie bekommen Sie, wenn Sie fünf Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie arbeiten als Angestellter oder Selbstständiger mindestens 15 Stunden pro Woche.
  • Sie sind 25 Jahre alt oder älter.
  • Sie haben als Single nicht mehr als 20.000, als Ehepaar nicht mehr als 40.000 Euro zu versteuerndes Einkommen.
  • Sie möchten sich beruflich weiterbilden.
  • Ihre berufliche Weiterbildung kostet maximal 1.000 Euro.

Auch Mütter und Väter in Elternzeit können die Bildungsprämie bekommen. Genauso wie Menschen, die in einer Pflegezeit sind, also gerade einen Angehörigen pflegen.

Was muss ich für die Bildungsprämie tun?

Um die staatliche Förderung zu bekommen, müssen Sie einen Termin mit einer Bildungsprämienberatungsstelle vereinbaren. Für den Termin mit Ihrem Berater brauchen Sie einen Ausweis, einen Beschäftigungsnachweis und einen Steuerbescheid für das letzte oder vorletzte Jahr. Auf der Webseite www.bildungspraemie.info finden Sie weitere Informationen rund um das Beratungsgespräch und können eine Bildungsprämienberatungsstelle in Ihrer Nähe finden.

Während des Gesprächs klärt Ihr Berater mit Ihnen, ob Sie alle Voraussetzungen für die Bildungsprämie erfüllen. Außerdem besprechen Sie gemeinsam, welche Weiterbildung Sie machen möchten und welche Ziele Sie haben. Ihr Berater kann Ihnen anschließend einen persönlichen Prämiengutschein ausstellen.

Wie funktioniert das mit dem Prämiengutschein?

Mit diesem Gutschein können Sie sich bei einem Weiterbildungsanbieter zu einem Kurs anmelden. Kostet der Kurs maximal 1.000 Euro, übernimmt der Staat die Hälfte der Kursgebühr für Sie. Einen solchen Prämiengutschein können Sie alle zwei Jahre vom Staat bekommen.

Kann ich die übrig bleibenden Kosten von der Steuer absetzen?

Die Hälfte der Kosten übernimmt der Staat für Sie. Die andere Hälfte, die Sie selbst bezahlen müssen, können Sie immerhin in Ihrer Steuererklärung eintragen. Denn berufliche Weiterbildungen gehören zu den Werbungskosten.

Übrigens:

Sie können nicht nur Ihre Hälfte der Kursgebühr von der Steuer absetzen. Auch weitere Ausgaben rund um die Weiterbildung wie zum Beispiel für Fachbücher, Schreibmaterial oder für die Hin- und Rückfahrt zum Kurs gehören dazu. Sie sind sich unsicher, welche Kosten Sie absetzen können? Die Beraterinnen und Berater der VLH sichern Ihnen gerne alle Steuervorteile, die Ihnen zustehen. Finden Sie hier eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe: Beratersuche.

Was bedeutet Weiterbildungssparen?

Jeder, der einen Prämiengutschein bekommt, hat auch Anspruch auf das sogenannte Weiterbildungssparen. Allerdings gibt es hier eine kleine Hürde: Sie müssen von Ihrem Chef vermögenswirksame Leistungen und vom Staat die Arbeitnehmer-Sparzulage bekommen. Lesen Sie mehr zum Thema vermögenswirksame Leistungen in unserem Artikel zu den vermögenswirksamen Leistungen.

Das Weiterbildungssparen ermöglicht es Ihnen, angespartes Geld aus Ihren vermögenswirksamen Leistungen zu entnehmen, ohne dass Sie dabei die staatliche Förderung verlieren. So können zum Beispiel durch den Prämiengutschein eine Hälfte der Kursgebühren finanzieren und durch das Weiterbildungssparen die zweite Hälfte. Wie Sie beim Weiterbildungssparen genau vorgehen müssen – auch in Kontakt mit Ihrer Bank, bei der Ihr Guthaben liegt – erklärt Ihnen die Bildungsprämienberatungsstelle.

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