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Steuererklärung: Die Top 5 Steuer-Infos

Muss eigentlich jeder eine Steuererklärung abgeben? Wie "macht" man so eine Steuererklärung? Welche Nachweise müssen dazu? Wir geben Antworten auf Ihre Fragen!

Hinweis: Dieser Artikel befindet sich im VLH-Archiv, dem Langzeitgedächtnis von www.vlh.de. Da sich die Gesetzeslage im Steuerrecht kontinuierlich verändert, ist dieser Artikel eventuell nicht mehr aktuell.

Jedes Jahr das Gleiche: Millionen von Arbeitnehmern stöhnen über ihrer Steuererklärung. Sie müssen Formulare ausfüllen, Summen addieren, Belege sortieren – in der Hoffnung, eine Steuerrückerstattung zu erhalten.

So manch einer schenkt sich die Zeit und die Mühe und lässt das den Steuerexperten machen. Für alle, die ihre Steuererklärung selbst erstellen wollen, hier unsere wichtigsten Tipps:

1. Wer eine Steuererklärung abgeben muss

Nicht alle, aber viele Arbeitnehmer müssen eine Steuererklärung abgeben. Ob Sie als Arbeitnehmer gesetzlich zur Abgabe verpflichtet sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Zum Beispiel von der Steuerklasse, die Sie gewählt haben oder von der Höhe Ihrer zusätzlichen Einkünfte. Ob Sie den Job gewechselt haben oder ob Sie Arbeitslosengeld oder Krankengeld erhalten haben, spielt ebenfalls eine Rolle. Weitere Details lesen Sie in unserem Artikel Wer muss eine Steuererklärung abgeben?. Auch Rentner müssen unter Umständen eine Steuererklärung abgeben. Wer davon betroffen ist, erklärt unser Artikel Wann muss ich als Rentner Steuern zahlen? Und wieviel?

2. Wie die Steuererklärung gemacht wird

Name und Adresse eintragen, Geburtsdatum und Arbeitgeber angeben, Kreuzchen setzen oder Kosten addieren: Die Steuererklärung machen, das bedeutet erst einmal eine Reihe von Formularen auszufüllen. Die Vordrucke dafür können Sie sich bei Ihrem Finanzamt abholen oder auf den entsprechenden Internetseiten runterladen und zuhause ausdrucken.

Wer seine Steuererklärung elektronisch direkt am Rechner ausfüllen möchte, kann das mit entsprechenden Softwareprogrammen tun. Die Finanzverwaltung hat hierzu das Projekt ELSTER (Elektronische Steuererklärung) ins Leben gerufen und stellt eine kostenlose Steuersoftware zur Verfügung. Das aktuelle Steuerprogramm können Sie sich auf den Internetseiten Ihres Finanzamtes herunterladen. Wer bei seiner Steuererklärung ganz auf Papier verzichten möchte, kann das über das Internetportal „ElsterOnline“ tun. Einzige Voraussetzung: Sie müssen sich registrieren lassen und Ihre Identität nachweisen, sich also authentifizieren. Danach können Sie Ihre komplette Steuererklärung online an das Finanzamt übermitteln. Eine Unterschrift ist nicht mehr notwendig.

Wichtig ist vor allem der vierseitige Mantelbogen. Daneben gibt es viele andere Zusatzformulare, zum Beispiel für Versicherungsbeiträge, die in die sogenannte Anlage "Vorsorgeaufwand" gehören, oder für Einnahmen aus einer Vermietung, die Sie in die Anlage „V“ also Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung eintragen müssen. Einen tabellarischen Überblick zu allen Steuerformularen und weitere Details zum Thema lesen Sie in unserem Artikel Wie mache ich meine Steuererklärung?

3. Welche Belege in die Steuererklärung gehören

Es gibt Vieles, das Sie von der Steuer absetzen können: die Kosten für eine Bewerbung um eine Arbeitsstelle zum Beispiel, das Schulgeld für Ihre Kinder oder eine Spende für Ihren Lieblingsverein. Für manche dieser Ausgaben will das Finanzamt keinen schriftlichen Nachweis.

Doch bestimmte Kosten müssen Sie belegen, sonst berücksichtigt das Finanzamt diese Ausgaben nicht. Dazu gehören Nachweise über Krankheitskosten oder andere sogenannte außergewöhnliche Belastungen, aber auch Bescheinigungen über Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Elterngeld. Einen detaillierten Überblick darüber, welche Belege Sie Ihrer Steuererklärung beifügen müssen, gibt unser Artikel Welche Belege müssen in die Steuererklärung?

4. Warum sich die Steuererklärung lohnt

Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge: Jeden Monat wird Ihnen als Arbeitnehmer etliches vom Bruttolohn abgezogen. Diese Steuerabzüge sind allerdings nur eine Schätzung. Unter Umständen haben Sie also zu viel Steuergeld gezahlt, was Sie sich mit Ihrer Steuererklärung zurückholen können.

Eine Steuerrückerstattung zu erhalten, ist gar nicht so unwahrscheinlich. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes bekamen 2011 etwa 87 % der steuerpflichtigen Arbeitnehmer zu viel gezahltes Steuergeld zurück. Die Rückerstattung lag sogar bei durchschnittlichen 875 Euro!

Welche Ausgaben Sie absetzen können und wie Ihre Steuerersparnis berechnet wird, erfahren Sie in unserem Artikel Darum lohnt es sich, eine Steuererklärung zu machen.

5. Bis wann die Steuererklärung abgegeben werden muss

Einmal im Jahr müssen Sie Ihre Steuererklärung machen. Dafür gelten offiziell noch bis Ende 2017 zwei Abgabetermine: Der 31. Mai 2017 für alle, die ihre Steuererklärung 2016 selbst ausfüllen und der 31. Dezember 2017 für alle, die sich die Arbeit zum Beispiel von einem Lohnsteuerhilfeverein abnehmen lassen. Für die Steuererklärung 2017, die Sie im Jahr 2018 abgeben müssen gelten folgende neue Termine: der 31. Juli 2018 für alle, die selbst abgeben und der 28. Februar 2019, für die Steuererklärung von den Profis.

Unter welche Umständen Ihnen eine Fristverlängerung zusteht und mit welchen Maßnahmen Sie rechnen müssen, wenn Sie die Frist versäumen, erklärt Ihnen unser Artikel Bis wann muss die Steuererklärung abgegeben werden?

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