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Was macht das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)?

Das Bundeszentralamt für Steuern ist der Datensammler des Finanzministeriums: Es weiß alles, was man über eine/n deutsche/n Steuerzahler/in wissen muss.

Früher hieß das BZSt noch "Bundesamt für Finanzen", gegründet im Jahr 1971. 35 Jahre später, also im Jahr 2006, wurde das Bundesamt für Finanzen aufgelöst und in drei Ämter aufgeteilt: das Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik (ZIVIT), das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) und das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

Der Name hat sich geändert, aber viele Dinge sind gleich geblieben. Zum Beispiel ist das Bundeszentralamt für Steuern nach wie vor direkt dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) unterstellt. Das bedeutet, salopp formuliert, dass das Finanzministerium dem BZSt sagt, was wie gemacht werden muss. Das gilt natürlich nur für die Aufgabenbereiche, für die das BZSt auch zuständig ist. Aber zunächst einmal zu den etwas trockenen Fakten:

Wie ist das BZSt aufgebaut?

Das BZSt wird von einer Präsidentin geleitet, der unter anderem ein Leitungsstab, eine Gleichstellungsbeauftragte, eine Datenschutzbeauftragte und ein IT-Sicherheitsbeauftragter zur Seite gestellt sind. Außerdem gibt es eine Vizepräsidentin, die die Zentralabteilung leitet, und sechs Fachabteilungen:

  • Steuern U: Hier wird die Umsatzsteuer abgewickelt, auch als "Mehrwertsteuer" bekannt.
  • Steuern N: Das offizielle Aufgabengebiet dieser Abteilung lautet "National" und meint zum Beispiel die Vergabe der Steuer-ID an jede/n Deutsche/n.
  • Sondereinheit: Kapitalmarkt und internationaler Informationsaustausch lauten hier die Aufgaben. Gemeint ist unter anderem die Durchführung von Verständigungsverfahren nach den Doppelbesteuerungsabkommen.
  • Bundesbetriebsprüfung I: Diese Abteilung führt die Betriebsprüfung in den Unternehmen der Produktionsbranchen durch.
  • Bundesbetriebsprüfung II: Hier stehen für die Betriebsprüfer des BZSt Firmen der Dienstleistungsbranche im Fokus.
  • Bundesbetriebsprüfung III: Zu den Aufgaben dieser Abteilung gehören zum einen Schiedsverfahren, zum anderen branchenübergreifende Prüfungen der betrieblichen Altersversorgung und Lohnsteuer.

Hauptsitz des BZSt ist Bonn-Beul, weitere Dienstsitze sind Berlin, Saarlouis und Schwedt an der Oder.

Welche Aufgaben hat das BZSt?

Zum Aufgabenspektrum des BZSt gehören zentrale steuerliche Aufgaben mit nationalem und internationalem Bezug, wie etwa die Verwaltung von einem Teil der Bundessteuern. Hierzu zählen die Versicherungssteuer oder die Feuerschutzsteuer. Auch die Durchführung des Steuerabzugsverfahrens ist dem BZSt übertragen.

Darüber hinaus beteiligt sich das BZSt an der steuerlichen Betriebsprüfung von Großunternehmen – das bedeutet, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BZSt gehen in Firmen und prüfen die Bilanzen.

Eine weitere Aufgabe des BZSt ist es, die Zusammenarbeit mit Finanzämtern und Zollbehörden zu pflegen. Auch achtet das BZSt darauf, dass die Familienkassen die Vorschriften zum Kindergeld einhalten.

Desweiteren gehören die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen sowie die Sammlung, Auswertung und Weitergabe der Daten über Kapitalerträge, für die aufgrund eines Freistellungsauftrags kein Steuerabzug vorgenommen wurde, zu den Aufgaben des BZSt.

Und was weiß das BZSt über mich?

Eine zentrale Aufgabe des BZSt ist es, persönliche Daten eines und einer jeden Deutschen zu sammeln, zu verwalten und an die entsprechenden Behörden weiterzugeben. Den Löwenanteil an dieser Aufgabe macht die Steuer-Identifikationsnummer aus. Unter dieser persönlichen Kennzahl sammelt das BZSt über alle Bürgerinnen und Bürger alle relevanten Steuerdaten. Dazu gehören Name, Geschlecht, Geburtsdatum und -ort, aktuelle oder letzte bekannte Adresse, Arbeitgeber/in, zuständige Finanzbehörden, Kirchenzugehörigkeit und Übermittlungssperren – also einfach jede Information, die für das zuständige Finanzamt interessant ist.

Weshalb weiß das BZSt, bei welcher Kirche ich Mitglied bin?

Ja, das BZSt kennt tatsächlich die Kirchenzugehörigkeit der meisten Deutschen. Der Grund dafür ist folgender: Wer ein Sparbuch, Aktien oder andere Kapitalanlagen hat und damit Gewinne erzielt, muss ab einer gewissen Gewinnsumme extra Steuern zahlen – nämlich Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag an den Staat sowie gegebenenfalls Kirchensteuer. Das übernimmt die Bank automatisch und benötigt dafür Informationen über die Kirchenzugehörigkeit. Diese Info bekommt sie vom BZSt. Denn Mitglieder von Religionsgemeinschaften, die keine Steuern erheben, sind natürlich von der Kirchensteuer ausgenommen. Hierzu zählen unter anderem die orthodoxen Kirchen und die evangelisch-freikirchlichen Gemeinden.

Fazit: Erhebt eine Religionsgemeinschaft keine Steuern, liegen dem BZSt auch keine Daten über die Zugehörigkeit zu einer solchen vor.

Wieso warnt das BZSt immer mal wieder vor Phishing?

Regelmäßig verschicken Betrüger E-Mails an unzählige Menschen in Deutschland. In diesen E-Mails tun die Betrüger so, als käme die E-Mail vom BZSt und als würde der oder dem Empfänger/in eine Steuerrückerstattung winken. Man müsse nur den in der E-Mail angegebenen Link anklicken und die Kontoverbindung samt Passwort angeben – schon käme die Erstattung aufs Konto.

Sobald das BZSt davon Wind bekommt, schickt es Warnungen raus, auf diese Mails keinesfalls zu reagieren oder gar dem angegebenen Link zu folgen. Denn Benachrichtigungen über Steuererstattungen werden grundsätzlich nicht per E-Mail verschickt und Kontoverbindungen nie in dieser Form abgefragt. Außerdem ist für die Rückerstattung immer noch das örtliche Finanzamt zuständig, und nicht das BZSt.

Gibt es auch einen verbraucherorientierten Service des BZSt?

Ja, den Auskunftsservice GEMFA. Er hilft allen Steuerzahlenden dabei, das für sie zuständige Finanzamt zu finden. Grundlage von GEMFA bilden die Daten der Finanzverwaltung, der Deutschen Post AG und des Statistischen Bundesamtes. Das BZSt pflegt die Daten und stellt sie für Recherchen und zum Herunterladen bereit. Auch das Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik (ZIVIT) hilft, nämlich als IT-Dienstleister. Und wichtig für alle Steuerzahlenden: Fragen zur persönlichen Steuer-ID beantwortet das Steuerliche Informationscenter (SIC).

Sie wollen GEMFA nutzen und das für Sie zuständige Finanzamt finden? Hier geht’s zum Auskunftsservice des BZSt: Suche nach zuständigem Finanzamt.

Quellen

Bundeszentralamt für Steuern, Internetauftritt. Datum 15.03.2019.

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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