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Abschaffung des Härteausgleich ist beschlossene Sache

Mit der Abschaffung des Härteausgleich greift der Staat dem kleinen Mann ein bisschen tiefer in die Tasche. Die verdeckte Steuererhöhung gilt ab 2014.

Hinweis: Dieser Artikel befindet sich im VLH-Archiv, dem Langzeitgedächtnis von www.vlh.de. Da sich die Gesetzeslage im Steuerrecht kontinuierlich verändert, ist dieser Artikel eventuell nicht mehr aktuell.

Sie haben Kapitalanlagen? Dann waren geringe Zinseinkünfte bislang aufgrund eines Härteausgleichs für Sie steuerfrei. Es galt die sogenannte Bagatellgrenze von 410 Euro pro Jahr. Bis zu diesem Betrag wurden alle Kapitalerträge, die Sie neben Ihrem Arbeitslohn erzielten, vom Einkommen wieder abgezogen und blieben damit im Ergebnis steuerfrei.

Aber am 14. Juli wurde ein Gesetz abgesegnet, mit dem sich alles ändert. Der Steuervorteil ist gestrichen. Hier die Einzelheiten:

Geringverdiener mit kleinem Sparbuch legen drauf

Die Rechnung nach alter Regel ist einfach. Ein Beispiel: Ihr Einkommen liegt bei 20.000 Euro. Ihre Kapitaleinkünfte liegen bei 409 Euro. Dann versteuern Sie nicht 20.409 Euro, sondern nur die 20.000 Euro.

409 Euro Kapitalerträge – das erscheint wenig. Aber es gibt noch den Sparer-Pauschbetrag. Der Pauschbetrag bewirkt, dass Sie 801 Euro Ihrer Zins-Einnahmen vom zu versteuernden Einkommen abziehen können.

Sparer-Pauschbetrag plus Härteausgleich = über 1.200 Euro Steuer-Ersparnis

Nehmen wir an, Sie haben 1.201 Euro Kapitalerträge erzielt, dann blieben nach Abzug des Sparerpauschbetrags 400 Euro Einkünfte übrig. Davon behielt die Bank gleich 100 Euro ein – also die 25 Prozent Abgeltungssteuer.

Nehmen wir weiter an, Sie hätten außerdem Ihre Steuererklärung gemacht und darin die sogenannte Günstigerprüfung beantragt, dann wären auch diese 400 Euro Einkünfte für Sie steuerfrei geblieben. Die einbehaltene Abgeltungssteuer hätten Sie erstattet bekommen. Die 400 Euro wären weder mit der Abgeltungssteuer noch mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert worden.

Pauschbetrag und Härteausgleich zusammen haben also bislang dafür gesorgt, dass Sie knapp über 1.200 Euro aus Kapitaleinkünften steuerfrei für sich behalten konnten, wenn Sie neben Ihrem Arbeitslohn keine anderen Einkünfte hatten.

Dieser Steuervorteil fällt künftig weg.

Fazit: Arbeitnehmer mit geringem und mittlerem Einkommen, die ein bisschen was auf die hohe Kante gelegt haben, sind die Verlierer des neuen Gesetzes. Der Härteausgleich soll noch für dieses Jahr wegfallen. 

Übrigens:

Wer gut verdient und hohe Einnahmen aus Kapitalerträgen hat, wird weiterhin von der Abgeltungssteuer profitieren. Warum? Weil sein persönlicher Steuersatz über 25 Prozent liegt. Mehr dazu lesen Sie in unserem Artikel Wie funktioniert die Abgeltungssteuer?

Wegfall des Härteausgleichs: Bundesrat hat es vorgeschlagen, Regierung setzt es um

Mantel für den Wegfall des Härteausgleichs ist das sogenannte "Kroatien-Anpassungsgesetz". Wie der Name bereits andeutet, interessiert das hierzulande nur eingefleischte Steuerkenner. Im Kern geht es um eine "Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung steuerlicher Vorschriften".

Die Gesetzesänderung wurde vom Bundesrat vorgeschlagen. Die Begründung steht in einer Stellungnahme des Bundesrates vom 13. Juni 2014 und lautet wörtlich:

"Die mit § 46 Absatz 3 EStG aus Vereinfachungsgründen beabsichtigte Nichterfassung von 'Bagatell-Nebeneinkünften' führt im Bereich der Kapitaleinkünfte zu dem absurden Ergebnis, dass Einkünfte bei der Veranlagung außer Ansatz bleiben, die eigentlich mit dem Ziel eines steuerlich günstigeren Ergebnisses einbezogen werden sollen. Hierdurch entstehen zusätzliche Anreize für Günstigerprüfungen zur Abgeltungssteuer und ein faktisch 'zweiter Sparer-Freibetrag' für Arbeitnehmer. Mit der vorgeschlagenen Änderung sollen diese Anreize beseitigt werden."

Der Ball lag damit in Form eines Gesetzesentwurfs bei der Bundesregierung. Und die hat das Gesetz durchgewunken. Zusammengefasst ist folgendes passiert:

  • Der Bundesrat hat die neue Regel gefordert. Demnach will er das Gesetz und wird es wohl kaum kippen.
  • Die neue Steuerregel soll bereits ab 2014 gelten.
  • Für viele Bürger wird also bereits die nächste Steuerrückzahlung deutlich geringer ausfallen.
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