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Als Fahrgemeinschaft zur Arbeit fahren

Bei einer Fahrgemeinschaft kann jede/r im Auto die Fahrtkosten über die Pendlerpauschale von der Steuer absetzen. Egal ob er oder sie selbst am Steuer sitzt oder nur mitfährt.

Es kommt nicht sehr oft vor, aber manche Arbeitnehmer/innen können zusammen als Fahrgemeinschaft mit einem Auto zur Arbeit fahren. Der Vorteil: Sie sparen Fahrtkosten, haben bei der Fahrt eine/n Gesprächspartner/in an ihrer Seite und stärken so ganz nebenbei das Gemeinschaftsgefühl zwischen den Kolleginnen und Kollegen. Es bleibt allerdings die Frage, ob man die Fahrtkosten zur Arbeit trotz Fahrgemeinschaft von der Steuer absetzen kann?

Die erfreuliche Antwort: Bei einer Fahrgemeinschaft kann jede/r im Auto die Fahrtkosten über die Pendlerpauschale von der Steuer absetzen. Egal ob er oder sie selbst am Steuer sitzt oder nur mitfährt.

Welche Fahrten dürfen Fahrer und Mitfahrer absetzen?

Grundsätzlich gilt: Das Finanzamt erkennt nur den kürzesten Weg von der eigenen Wohnung zur Arbeit an. Ein Umweg wird nur dann anerkannt, wenn er verkehrsgünstiger ist, zum Beispiel wegen Berufsverkehr oder Großbaustelle. Dann gibt es 30 Cent pro Kilometer und einfache Strecke, ab dem 21. Kilometer 35 Cent (ab 2022 sind es 38 Cent).

Bei einer Fahrgemeinschaft ist das ähnlich. Für jede/n Einzelne/n berechnet das Finanzamt den kürzesten bzw. verkehrsgünstigsten Weg. Die Umwege durchs Abholen oder Nachhause bringen von Mitfahrenden zählen nicht.

Ausnahme: Wenn Sie durch einen längeren Weg gemeinsam Zeit sparen, dann dürfen Sie auch mit der längeren Strecke rechnen. Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie über die Autobahn fahren statt durch die Stadt und dadurch zum Beispiel sieben Kilometer mehr Weg haben, aber zeitraubenden Ampelverkehr umgehen.

Was ist, wenn sich die Kollegen mit dem Fahren abwechseln?

Mal fährt die eine mit ihrem Benz, mal der andere mit seinem Peugeot. Fair gegenüber den Kolleginnen und Kollegen und besser für die Steuererklärung. Denn als Mitfahrer/in dürfen Sie nur maximal 4.500 Euro Fahrtkosten im Jahr von der Steuer absetzen. Fahren Sie aber selbst, können Sie die Pendlerpauschale ohne Einschränkung absetzen.  

Was ist, wenn immer der Gleiche fährt?

Bei vielen Fahrgemeinschaften fährt immer oder oft der bzw. die Gleiche. Dann können die Kollegen und Kolleginnen die fahrende Person mit einer so genannten "Mitnahme-Vergütung" entschädigen. Das ist allerdings ein bisschen kompliziert, denn der/die Fahrer/in muss dieses Geld versteuern.

Gleichzeitig kann er bzw. sie Dinge wie den erhöhten Benzinverbrauch oder die Abnutzung der Autoreifen wieder von der Steuer absetzen. Schließlich hat der Fahrer bzw. die Fahrerin dadurch, dass immer dasselbe Auto benutzt wird, mehr Kosten als die anderen, die ihr Auto stehen lassen.

Können Eheleute auch eine Fahrgemeinschaft bilden?

Ja ­– jede/r von ihnen kann die Fahrtkosten mit der Pendlerpauschale absetzen, wenn sie gemeinsam zur Arbeit fahren. Das gilt sogar dann, wenn sie für den gleichen Chef bzw. die gleiche Chefin arbeiten.

Sind Fahrgemeinschaften unfallversichert?

Normalerweise sind Sie nur dann unfallversichert, wenn Sie von Ihrer Arbeit direkt nach Hause fahren oder umgekehrt. Fahren Sie auf dem Nachhause-Weg noch beim Supermarkt vorbei oder machen einen anderen privaten Umweg, gilt der Unfallschutz nicht.

Anders bei Fahrgemeinschaften: Nicht nur die direkte Fahrtstrecke, auch jeder Umweg zum Abholen oder Nachhausebringen der Kollegen bzw. Kolleginnen ist gesetzlich unfallversichert.
 

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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