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Einkommensteuer ist fällig für Preisgeld aus Fernsehshow

Sobald Sie eine gewonnene Geldsumme durch eine Leistung verdient haben, wird Einkommensteuer fällig.

Hinweis: Dieser Artikel befindet sich im VLH-Archiv, dem Langzeitgedächtnis von www.vlh.de. Da sich die Gesetzeslage im Steuerrecht kontinuierlich verändert, ist dieser Artikel eventuell nicht mehr aktuell.

Markus ist "Farmer des Jahres". Diesen Titel hat er bei der RTL-Fernsehshow "Die Farm" errungen. Wochenlang hat er auf den Feldern in Norwegens Wildnis geschuftet und sich mit seinem grünen Daumen gegen die Konkurrenten durchgesetzt.

Sieben Wochen dauerte das Ackern fürs Fernsehen. Aus anfangs zwölf Kandidaten sortierte RTL in Ausscheidungswettkämpfen – zum Beispiel Kuhmelken um die Wette – die besten Selbstversorger. Es ging um TV-Ruhm, C-Prominenz und um Geld.

Letzteres war den Teilnehmern als "Projektgewinn" zugesichert worden. Außerdem zahlte der Sender eine Wochenpauschale. Klartext: Je länger man im Spiel blieb, desto mehr Geld verdiente man. Und der beste Farmer kassierte zudem den Hauptgewinn.

Nur der Zufall macht Gewinne steuerfrei

Ein Teilnehmer der RTL-Farm deklarierte die ergatterte Wochenpauschale in seiner Steuererklärung als Glücksspiel-Gewinn. Solche Gewinne sind nicht steuerpflichtig. Ein gewonnener Lotto-Jackpot interessiert das Finanzamt daher nicht. Erst die Kapitalerträge werden interessant...

Beim Hauptgewinn aus "Die Farm" ist das anders, weil hier nicht der Zufall entscheidet. Bereits 2007 hatte der Bundesfinanzhof in einem Urteil klargestellt (BFH, Urteile v. 28.11.2007 - IX R 39/06), dass Preisgelder aus Unterhaltungssendungen unter bestimmten Voraussetzungen versteuert werden müssen. Diese sind:

  • Die TV-Show lebt nahezu ausschließlich von der Mitwirkung der Kandidaten.
  • Das Preisgeld wird als Gegenleistung für Leistungen gezahlt. 
  • Die Teilnehmer haben die Rechte am Filmmaterial abgetreten.

Noch mehr Steuern durch kostenlose Unterkunft

In diesem Sinne entschied das Finanzgericht Münster auch den aktuellen Fall: Das Preisgeld aus "Die Farm" ist steuerpflichtig (Urteil v. 15.1.2014 - 4 K 1215/12 E). Der Gewinner hatte einen Vertrag unterzeichnet und die Filmrechte abgetreten, war ständig vor Ort in Norwegens Idylle, ackerte mit seinen Mitbewerbern um die Wette und hatte so nach Ansicht des Gerichts maßgeblich auf den Erhalt der Gewinnsumme Einfluss genommen.

Außerdem definierte das Gericht die kostenlose Unterkunft und Verpflegung des Farmers während der Fernsehaufzeichnungen ebenfalls als Einnahmen und schlug sie damit auf das zu versteuernde Einkommen.

Eine Steuerrückzahlung ist übrigens viel wahrscheinlicher als ein Sechser im Lotto. Fragen Sie Ihren VLH-Berater.

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