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Das Freiwillige Soziale Jahr: Versicherung, Taschengeld, Kindergeld

Wer ein freiwilliges soziales Jahr macht, bekommt meistens Kindergeld und ist kostenlos sozialversichert. Welche Vergünstigungen es außerdem gibt, zeigt unser Artikel.

Franzi überlegt, ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) zu machen. Denn jetzt, kurz nach dem Abitur, will sie sich in Sachen Ausbildung noch nicht festlegen. Da kommt ihr die Möglichkeit, ein Jahr Zeit zu gewinnen, neue Erfahrungen zu sammeln und gleichzeitig etwas Sinnvolles zu tun, gerade recht.

Aber wo kann sie ein FSJ machen? Und was bekommt sie dafür? Muss sie bestimmte Versicherungen abschließen? Wo kann sie wohnen? Muss sie Steuern zahlen? Diese und alle weiteren wichtigen Fragen beantworten wir im Folgenden:

Für junge Leute von 16 bis 27 Jahre

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein Angebot für junge Menschen bis 27 Jahre, die ihre Vollzeitschulpflicht hinter sich gebracht haben. Franzi ist gerade 18 Jahre alt geworden und hat einen Schulabschluss in der Tasche – das passt also. Wenn sie sich dafür entschließt, wird sie eine von über 52.300 jungen Menschen sein, die ein FSJ absolvieren (Stand 2022). 

Übrigens

Seit 1964 gibt es in Deutschland die Möglichkeit, ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ) zu machen. Neben dem FSJ gibt es noch den Bundesfreiwilligendienst (BFD oder umgangssprachlich auch Bufdi), den internationalen Jugendfreiwilligendienst (IJFD), das freiwillige ökologische Jahr (FÖJ) und seit 2021 noch den freiwilligen Wehrdienst im Heimatschutz. Alle zusammen zählen zum zivilen Freiwilligendienst.

Ein FSJ kann man auf der ganzen Welt machen

Franzi staunt nicht schlecht: Sie kann fast überall auf der Welt ein FSJ machen. Die erste Möglichkeit ist, dass sie sich direkt bei der Einrichtung bewirbt, wo sie gerne tätig werden würde. Zum Beispiel in einem Kinderheim, Altenheim oder einer Pfarrei. Es kann nur sein, dass diese Einrichtung bisher noch keinen FSJ-ler beherbergt hat und die rechtlichen Voraussetzungen fehlen.

Eine andere Möglichkeit: Franzi kann sich mit einem von vielen Trägern in Verbindung setzen und sich dort nach Einrichtungen für ein FSJ erkundigen. Ein Träger ist eine übergeordnete Organisation, die Kontakt zu vielen nationalen und internationalen Einrichtungen hat und Franzi vermitteln kann. In den Einrichtungen kann es um Naturschutz und Landwirtschaft gehen, soziale Dienste oder auch Denkmalpflege. 

Taschengeld: 453 Euro pro Monat sind möglich

Das klingt doch schon mal alles ganz gut, denkt Franzi. Doch ein paar Fragen sind noch offen, zum Beispiel ob und wie viel Geld sie bekommt. Tatsächlich gilt die Arbeit im freiwilligen sozialen Jahr als ehrenamtliche Tätigkeit. Deshalb gibt es dafür auch kein Gehalt. Das gibt es nur, wenn man arbeiten geht oder eine Ausbildung macht. Aber Franzi hat als FSJ-ler immerhin Anspruch auf ein Taschengeld.

Wie viel das ist, legt der Träger bzw. die Einrichtung selbst fest. Laut Gesetzgeber darf das Taschengeld nicht höher sein als sechs Prozent der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung. 2024 sind das 453 Euro. Die meisten FSJ-ler/innen bekommen allerdings deutlich weniger.

Übrigens:

Dieses Taschengeld, oder eine vergleichbare Geldleistung, ist steuerfrei. Das haben Bundestag und Bundesrat bereits 2013 beschlossen.

Unterkunft und Verpflegung: Keine Kosten für den FSJ-ler

Grundsätzlich hat Franzi Anspruch auf freie Kost und Logis. Die meisten Einrichtungen bieten das auch an, aber nicht alle. In diesem Fall wird Franzi zum Ausgleich eine finanzielle Entschädigung vom Träger oder der Einrichtung selbst bekommen. Manche Einsatzstellen bieten übrigens auch Arbeitskleidung an.

Geldwerte Sachleistungen wie freie Unterkunft oder Verpflegung gehören allerdings zu den steuerpflichtigen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und sind somit voll steuerpflichtig. In der Regel bleiben diese Einkünfte aber unterhalb der steuerlichen Freibeträge, so dass in den meisten Fällen auch die Sachbezüge steuerfrei bleiben. Das gilt natürlich auch für das Erstattungsgeld für Kost und Logis, falls Franzi das bekommen sollte. Anders ist das mit dem Taschengeld: Das bleibt nach wie vor steuerfrei.

Übrigens:

Früher waren die Bezüge für Teilnehmer des Bundesfreiwilligendienstes grundsätzlich steuerpflichtig. Allerdings galt bis zum 31. Dezember 2012 eine mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmte Billigkeitsregelung. Diese besagte, dass sowohl die Geld-, als auch die Sachleistungen von der Besteuerung ausgenommen, also steuerfrei, sind. Hintergrund der Billigkeitsregelung: Umstellungsprobleme sowie eine Schlechterstellung des Bundesfreiwilligendienstes gegenüber des freiwilligen Wehrdienstes sollten vermieden werden.

Kindergeld: FSJ-ler bekommen meistens Kindergeld

Jede/r, der/die unter 25 Jahre alt ist und ein freiwilliges soziales Jahr absolviert, hat in dieser Zeit Anspruch auf Kindergeld. Besser gesagt, die Eltern des FSJ-lers. Das gilt auch für den Kinderfreibetrag.

Franzis Eltern sollten sich mit der zuständigen Familienkasse in Verbindung setzen und klären, welche Nachweise die Kasse für das FSJ ihrer Tochter benötigt. 

Wäre Franzi älter als 25 Jahre, hätte Sie als FSJ-ler/in keinen Anspruch mehr auf Kindergeld (siehe § 32 Abs. 5 1 EStG). Auch das Finanzgericht Saarland bestätigte diese Regel im Januar 2014. 

Versicherungen: Kostenloser Rundumschutz

Franzi ist – genau wie alle anderen FSJ-ler/innen – automatisch in der gesetzlichen Sozialversicherung versichert. Und zwar kostenlos. Das Gleiche gilt für die Pflichtversicherung in der Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung und in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung: Franzi ist versichert und die Beiträge werden von der Einsatzstelle oder dem Träger bezahlt.

Urlaubsanspruch: Mindestens 26 Tage im Jahr

Mindestens 26 Tage Urlaub stehen Franzi während ihres FSJs zu. Wäre Franzi jünger als 17, dann dürfte sie länger Urlaub machen. So sieht es das Jugendarbeitsschutzgesetz vor. Dieses Gesetz enthält Bestimmungen über die tägliche und wöchentliche Beschäftigungszeit, zu Beschäftigungsverboten sowie zur gesundheitlichen Betreuung.

Damit sollen Kinder und Jugendliche vor Überbeanspruchung, Überforderung und Gefahren bei der Beschäftigung bzw. am Arbeitsplatz geschützt werden. Durch die Kinderarbeitsschutzverordnung wird konkretisiert, in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen Kinder über 13 Jahre und vollzeitschulpflichtige Jugendliche ausnahmsweise beschäftigt werden dürfen.

Pädagogische Begleitung: Mindestens 25 Seminartage im Jahr

Während ihres FSJ hat Franzi einen gesetzlichen Anspruch auf pädagogische Begleitung und Beratung. Darum kümmern sich Träger und Einsatzstelle gemeinsam. Mindestens 25 Seminartage im Jahr wird Franzi bekommen. Darüber hinaus gibt es die individuelle pädagogische Begleitung von haupt- und nebenberuflichen pädagogischen Fachkräften. Sie stehen Franzi während ihres gesamten FSJ als Ansprechpartner/innen zur Verfügung.

FSJ-Ausweis: Vergünstigungen inklusive

Sobald Franzi sich für das FSJ und eine Einrichtung entschieden bzw. ihren Dienst angetreten hat, erhält sie einen FSJ-Ausweis. Damit kann sie die öffentlichen Verkehrsmittel genauso günstig nutzen wie Auszubildende oder Schüler/innen. Auch der Besuch von kulturellen Veranstaltungen wie Museen, Theater oder Freizeitparks und vieles mehr gibt es für Franzi dank des FSJ-Ausweises zum günstigen Studierenden-Tarif.

Raus in die weite Welt!

Weil die meisten Träger und Einrichtungen ihr Kost und Logis anbieten, muss Franzi das FSJ nicht in unmittelbarer Nähe zu ihrem Wohnort absolvieren. Im Gegenteil: Für Franzi ist das FSJ eine tolle Gelegenheit, unabhängiger und selbstständiger zu werden. Gleichzeitig wird sie von Fachkräften begleitet und hat eine Aufgabe. Das beruhigt auch ihre Eltern.

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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