Jeder Steuerpflichtige muss Steuern zahlen
Jeder Steuerpflichtige muss Steuern zahlen. Auch wenn er aus Gewissensgründen ablehnt, was der Staat mit seinem Steuergeld macht.
Hinweis: Dieser Artikel befindet sich im VLH-Archiv, dem Langzeitgedächtnis von www.vlh.de. Da sich die Gesetzeslage im Steuerrecht kontinuierlich verändert, ist dieser Artikel eventuell nicht mehr aktuell.
Im konkreten Fall hatte der Kläger verlangt, eine "gewissensneutrale Steuerzahlungsmöglichkeit" zu schaffen. Erst dann wolle er seine Einkommensteuer zahlen.
Grundrecht vs. Verfassungsprinzip
Der Bundesfinanzhof (BFH) lehnte das ab und begründete sein Urteil folgendermaßen: Die persönliche Gewissensfreiheit eines Menschen ist zwar ein geschütztes Grundrecht, das heißt jeder hat das Recht zum Beispiel auf Religionsfreiheit, allgemeine Handlungsfreiheit und Meinungsfreiheit.
Aber das berechtige niemanden dazu, aus Gewissensgründen die Einkommensteuer zu verweigern. Genauso wenig könne ein Bürger bestimmen, für welche Zwecke der Staat seine Steuergelder verwende. Denn Steuern zahlen ist laut BFH-Richter Teil der Budgetverantwortung des Parlaments. Und diese Verantwortung ist ein Verfassungsprinzip, festgelegt im Grundgesetz.
Wer mehr zum Urteil und der Urteilsbegründung wissen will, hier das Aktenzeichen: Bundesfinanzhof II B 70/11.