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Schummeln lohnt nicht

Nur fair, sich bei der Steuererklärung so viel Geld wie möglich zurück zu holen. Stimmt! Aber bitte nicht mit faulen Tricks. Denn die sind rechtswidrig.

Hinweis: Dieser Artikel befindet sich im VLH-Archiv, dem Langzeitgedächtnis von www.vlh.de. Da sich die Gesetzeslage im Steuerrecht kontinuierlich verändert, ist dieser Artikel eventuell nicht mehr aktuell.

Arbeitszimmer

Der eine oder andere hat vielleicht schon mal dran gedacht, das Kinder- oder Gästezimmer als Arbeitszimmer auszugeben. Alles andere als ratsam, denn es kann durchaus passieren, dass ein Finanzbeamter bei Ihnen vorbeikommt. Dann fliegt der Schwindel auf und Sie werden wegen Steuerhinterziehung angezeigt.

Welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit Sie ein Arbeitszimmer absetzen können, erklären wir Ihnen ausführlich in unserem Artikel Arbeitszimmer: Kosten für das Home-Office absetzen.

Fahrtkosten

Ein Finanzbeamter, der Ihre Steuererklärung in Sachen Fahrtkosten überprüft, setzt sich vor seinen Rechner, öffnet einen Routenplaner und errechnet damit den Weg, den Sie von Ihrem Wohnort bis zu Ihrer Arbeitsstätte fahren müssen. Wenn Sie also ein paar Kilometer mehr angeben, um höhere Fahrtkosten von der Steuer absetzen zu können, dann kommen Ihnen die Beamten schnell auf die Schliche. Gültig sind Umwege nur dann, wenn Sie zum Beispiel Teil einer Fahrgemeinschaft sind. Auch erlaubt ist, wenn Sie – trotz längerer Wegstrecke – eine verkehrsgünstigere Strecke nehmen, wie zum Beispiel Autobahn statt Landstraße. Lesen Sie alle relevanten Details dazu in unserem Artikel Fahrtkosten: Das müssen Sie wissen.

Arbeitskleidung

Eine Jeans oder eine Jacke können Sie nicht einfach als Arbeitskleidung in der Steuererklärung angeben. Ähnlich wie bei Büchern schauen die Beamten genau auf den Quittungsbeleg und prüfen, ob das Kleidungsstück als Werbungskosten gelten kann, weil es nur für Ihren Beruf Sinn macht. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Top-Thema Arbeitskleidung: Kaufen, waschen und Steuern sparen.

Bewerbungskosten

Porto, Bewerbungsfoto, Präsentationsmappen, Stellenanzeigen oder Kopien: Wenn Sie sich um eine Stelle bemühen, fallen viele Kosten an, die Sie als beruflich bedingte Werbungskosten von der Steuer absetzen können. Unerklärliche Übernachtungskosten für erfundene Vorstellungsgespräche gehören allerdings nicht dazu. Findige Finanzbeamte können Sie für solche Lügen anzeigen. Unser Steuer-Tipp Diese Kosten können Sie bei der Job-Suche absetzen zeigt Ihnen, dass Sie auch auf legalem Weg etliche Bewerbungskosten steuerlich geltend machen können.

Weiterbildung

Wenn Sie eine Fortbildung machen, um in Ihrem Job besser zu werden, zahlt das in der Regel Ihr Arbeitgeber. Zum einen, weil es seinem Unternehmen nutzt, zum anderen, weil er die Kosten von der Steuer absetzen kann. In diesem Fall dürfen Sie die Kosten für Ihr Fortbildungsseminar nicht in Ihrer eigenen Steuererklärung angeben. Jeder Finanzbeamte wird misstrauisch, wenn ein Arbeitnehmer seine mehrere tausend Euro teure Weiterbildung selbst bezahlt haben soll. Wenn Sie als Arbeitnehmer Ihre Fort- oder Weiterbildung allerdings selbst bezahlen, können Sie die Kosten von der Steuer absetzen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Steuer-Tipp Kosten für Fort- und Weiterbildung von der Steuer absetzen.

Dienstreise

Gleiches gilt für Dienstreisen: In der Regel zahlt die der Arbeitgeber. Wer die Kosten dafür zusätzlich noch in seiner eigenen Steuererklärung angibt, kann sich damit in die Bredouille bringen und wegen Steuerhinterziehung angezeigt werden. Wie und welche Kosten für eine Dienstreise absetzen können, erfahren Sie in unserem Top Thema So setzen Sie Dienstreisekosten von der Steuer ab.

Wertpapiergewinne

Aktiengewinne sind steuerpflichtig. Diese Gewinne der deutschen Finanzverwaltung zu verheimlichen, kann schnell danebengehen, denn deutsche Banken müssen eine jährliche Bescheinigung über ihre Aktiengeschäfte ausstellen. Diese Jahresbescheinigungen können Finanzbeamte anfordern – und in letzter Zeit tun sie das immer häufiger. Die Steuerpflicht gilt übrigens auch für Gewinne mit Wertpapieren im Ausland. Und die ausländischen Banken machen es dem deutschen Fiskus noch einfacher: Sie melden Zinserträge automatisch. Einen Einstieg ins Thema, welche Steuern für Kapitalerträge fällig sind, bietet Ihnen unser Top Thema Kapitalerträge: Fällig sind Abgeltungssteuer plus Soli plus Kirchensteuer.

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