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Trennungsgeld – was ist das?

Ob Soldaten, Richterinnen oder Beamte: Wer an einen anderen Dienstort versetzt wird, bekommt unter bestimmten Voraussetzungen ein sogenanntes Trennungsgeld.

Wer aus beruflichen Gründen an einem anderen Dienstort arbeiten muss – zum Beispiel wegen einer Abordnung oder Versetzung – bekommt Trennungsgeld. Aber nur unter einer Voraussetzung: Die eigene Wohnung darf nicht im Einzugsgebiet der neuen Dienststelle liegen. Das bedeutet, dass die Wohnung mindestens 30 Kilometer vom neuen Arbeitsplatz entfernt sein muss.

Trennungsgeld ist quasi eine Entschädigung dafür, dass Sie entweder einen weiten Weg zur Arbeit in Kauf nehmen oder eine zweite Wohnung am neuen Dienstort anmieten müssen. 

Wer bekommt Trennungsgeld?

Anspruch auf Trennungsgeld haben unter anderem Bundesbeamte, Richterinnen und Richter im Bundesdienst, Berufssoldat/innen und Soldat/innen auf Zeit.

Welche Arten von Trennungsgeld gibt es?

Das Trennungsgeld gliedert folgendermaßen auf: 

Trennungsreisegeld Gibt es innerhalb der ersten 14 Tage der dienstlichen Abwesenheit. 
Trennungstagegeld Ab dem 15. Tag besteht Anspruch auf Zahlung von Trennungsgeld in Form von Trennungstagegeld. Voraussetzung dafür ist, dass die bisherige Wohnung oder Unterkunft am alten Wohnort beibehalten wird. Das Trennungstagegeld beträgt 14 Euro pro Tag.
Trennungs-übernachtungsgeld Nach Ablauf der ersten 14 Tage werden die Kosten für eine Unterkunft erstattet. Dafür gibt es das Trennungsübernachtungsgeld. Die Unterkunft muss laut Vorschrift „angemessen“ und aufgrund der dienstlichen Maßnahme bezogen worden sein, damit die Kosten erstattet werden.
Fahrkosten In den ersten 14 Tagen nach der Ankunft werden Fahrkosten am neuen Dienstort wie bei Dienstreisen erstattet. Ab dem 15. Tag werden grundsätzlich keine Fahrkosten am Dienstort mehr erstattet, sofern sich die neue Unterkunft am Dienstort befindet.

Wie hoch ist das Trennungsgeld?

Wie viel Trennungsgeld es gibt, ist von Bundesland zu Bundesland anders geregelt. Es kommt auch darauf an, ob man verheiratet ist oder Single, ob man eine eigene Wohnung hat oder noch bei den Eltern lebt.

Arbeiten Sie für den Bund spielt der Familienstand allerdings keine Rolle: Wer nicht täglich nach Hause fahren kann, weil die tägliche Pendelei nicht zumutbar ist, der bekommt vom Bund ein Trennungstagegeld in Höhe von 14 Euro. 

Übrigens:

Das Trennungsgeld wird monatlich mit dem Gehalt überwiesen.

Muss ich Steuern auf das Trennungsgeld bezahlen?

Trennungsgeld ist in den ersten drei Monaten steuerfrei – es gibt also keine Abzüge. Sind die drei Monate aber vorbei, ist das Trennungsgeld steuerpflichtig. Es wird also auf den monatlichen Lohn draufgerechnet und sowohl Steuern als auch die Sozialversicherung abgezogen.

Bekommen auch Arbeitnehmende Trennungsgeld?

Trennungsgeld steht tatsächlich nur den oben genannten Berufsgruppen zu. Aber: Arbeitnehmende können auch viele Kosten für eine doppelte Haushaltsführung von der Steuer absetzen.

Übrigens:

Sie brauchen Unterstützung? Unsere Beraterinnen und Berater sind gerne persönlich für Sie da. Finden Sie hier eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe: Beratersuche.

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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