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Weihnachtsfrieden – was ist das?

Rund um Weihnachten haben Sie oft Ruhe vor dem Finanzamt, denn dann herrscht Weihnachtsfrieden. Was das bedeutet, erfahren Sie hier.

Alle Jahre wieder gibt es ihn: den Weihnachtsfrieden. Was das bedeutet? Nun: In der Regel verzichten die Finanzämter rund um die Feiertage auf Maßnahmen, die die Steuerzahler "belasten" könnten. Dazu gehören zum Beispiel das Verschicken von Bußgeldbescheiden, Vollstreckungsmaßnahmen oder Außenprüfungen.

Gibt es Ausnahmen beim Weihnachtsfrieden?

Ja, die gibt es. In den Augen des Finanzamtes gibt es Situationen, bei denen ein Aufschub nicht gerechtfertigt ist. So zum Beispiel, wenn eine Verjährung und ein damit verbundener Ausfall einer Zahlung droht. In solchen Fällen gibt es keinen Weihnachtsfrieden, das Finanzamt wird entsprechend Post verschicken. Wie sich das auswirkt, erfahren Sie in unserem Artikel Wann verjähren Steuerschulden?.

Machen alle Finanzämter beim Weihnachtsfrieden mit?

Leider nein. Denn der Weihnachtsfrieden ist keine gesetzliche Regelung, sondern eher eine Tradition. An dieser Tradition beteiligen sich aber nicht alle Bundesländer. In der Vergangenheit waren unter anderem die Finanzämter in Bayern, Sachsen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg zwischen den Jahren "friedlich". Traditionell beginnt der Weihnachtsfrieden meist eine Woche vor Weihnachten und endet Anfang Januar.

Ob Ihr Finanzamt den Weihnachtsfrieden wahrt, können Sie in der lokalen Presse oder im Internet nachlesen. In der Regel veröffentlichen die Finanzämter ab Mitte Dezember Informationen dazu.

Kommt mein Steuerbescheid an?

Wenn Sie noch sehnsüchtig auf Ihren Steuerbescheid und die damit verbundene Steuerrückerstattung warten, müssen Sie sich keine Sorgen machen: In der Regel verschickt das Finanzamt auch während des Weihnachtsfriedens Steuerbescheide. Das Finanzamt möchte Steuerrückerstattungen nicht verzögern, da viele Steuerzahler die Rückerstattung schon fest eingeplant haben.

Übrigens:

Der Begriff Weihnachtsfrieden hat seinen Ursprung im Ersten Weltkrieg. Denn am Heiligabend 1914 schwiegen die Waffen an der Westfront. Deutsche, Franzosen und Briten kamen aus den Schützengräben und feierten gemeinsam Weihnachten.

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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