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Wie hoch ist der Säumniszuschlag?

Wer seine Steuernachzahlung zu spät bezahlt, muss mit einem Säumniszuschlag rechnen. Das heißt: Er muss eine Strafe bezahlen.

Unabhängig vom Thema Steuern gilt: Ein Säumniszuschlag kann in Deutschland immer dann erlassen werden, wenn Sie Gebühren, Beiträge oder Steuern verspätet bezahlen. Die Möglichkeit, einen Säumniszuschlag zu verlangen, haben alle Behörden. So ist es im Verwaltungsrecht festgelegt.

Normalerweise kann jede Behörde selbst entscheiden, wie hoch der Säumniszuschlag ist und ob er überhaupt gezahlt werden muss. Im Fall einer Steuerzahlung geht das leider nicht, denn hier steht der Säumniszuschlag fest im Gesetz.

Wie teuer kann der Säumniszuschlag werden?

Wieviel Steuer Sie für ein Jahr nachzahlen müssen, steht auf Ihrem Steuerbescheid. Außerdem wird Ihnen dort ein Termin genannt, bis wann Sie das Geld ans Finanzamt überweisen müssen. Nach diesem Termin richtet sich der Säumniszuschlag.

Das heißt: Sie müssen für jeden angefangenen Monat, den Sie später bezahlen, ein Prozent des abgerundeten Steuerbetrags zusätzlich zahlen. Abgerundet wird auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag.

Das klingt kompliziert? Ein Beispiel bringt Klarheit: Gehen wir davon aus, dass Sie 370 Euro ans Finanzamt nachzahlen müssen. Ihre Zahlung geht zwei Monate verspätet ein. Das Finanzamt rundet auf 350 Euro ab und berechnet davon zwei Prozent – für jeden Monat ein Prozent. Sie müssen also sieben Euro Säumniszuschlag zahlen.

Übrigens

Der Säumniszuschlag hat nichts mit dem Verspätungszuschlag zu tun. Der Säumniszuschlag wird fällig, wie in diesem Artikel beschrieben, wenn Sie Ihre Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt zu spät begleichen. Hingegen können Sie mit dem Verspätungszuschlag bestraft werden, wenn Sie Ihre Steuererklärung zu spät abgeben.

Kann ich etwas gegen den Säumniszuschlag tun?

Sie weigern sich, eine Steuernachzahlung an das Finanzamt zu zahlen, weil Sie zum Beispiel glauben, dass sich Ihr/e Sachbearbeiter/in verrechnet hat? Das geht nur, wenn Sie einen Antrag auf „Aussetzung der Vollziehung“ stellen und einen begründeten Einspruch einlegen. Lehnt das Finanzamt den Antrag ab, müssen Sie die Nachzahlung auf jeden Fall bezahlen und eventuell auch einen Säumniszuschlag.

Wenn Sie allerdings einen Prozess beim Finanzgericht dagegen führen oder führen lassen und diesen Prozess gewinnen, können Sie sich den Säumniszuschlag zurückholen. Dazu müssten Sie dann einen sogenannten formlosen Erlassantrag stellen.

Übrigens:

Man kann unter bestimmten Voraussetzungen auch einen Erlass der Steuerschulden beantragen. Mehr dazu und zum Thema Niederschlagung lesen Sie in unserem Artikel Kann mir das Finanzamt die Steuerschulden erlassen?

Zu kompliziert? Für die Berater und Beraterinnen der VLH gehört das zur täglichen Arbeit. Schauen Sie einfach in unserer Beratersuche, wer in Ihrem Umkreis für Sie da ist.

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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