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Steuernummer: Was ist das?

Wo finde ich meine Steuernummer? Steuernummer, Steuer-ID – was ist der Unterschied? Wie beantrage ich die Steuernummer? Wir erklären es Ihnen.

Die Steuernummer ist eine zehn- bis 13-stellige Zahl, die Ihnen Ihr Finanzamt zuteilt. Dank der Steuernummer kann Ihr Finanzamt Sie schnell identifizieren und Ihnen Ihre Steuererklärung eindeutig zuordnen. Im Gegensatz zur Steueridentifikationsnummer, die personalisiert und Ihr Leben lang gültig ist, kann sich Ihre Steuernummer im Laufe Ihres Lebens verändern. Zum Beispiel, wenn Sie umziehen und nach dem Umzug ein anderes Finanzamt für Sie zuständig ist. Dann bekommen Sie auch eine neue Steuernummer.

Wo finde ich meine Steuernummer?

Sie finden Ihre Steuernummer beispielsweise auf Ihrem letzten Steuerbescheid. Die Steuernummer steht dort grundsätzlich immer oben links.

Muss ich meine Steuernummer beantragen?

Sie müssen Ihre Steuernummer nicht beantragen. Wenn Sie zum ersten Mal Ihre Steuererklärung abgeben, lassen Sie das Feld "Steuernummer" einfach leer. Ihr Finanzamt teilt Ihnen dann automatisch Ihre individuelle Steuernummer zu.

Übrigens:

Ehepaare, die bei der Steuererklärung die Zusammenveranlagung auswählen, bekommen eine gemeinsame Steuernummer.

Warum gibt es mehrere Steuernummern?

Das hat sich historisch so ergeben. Anfang 2008 hat das Bundeszentralamt für Steuern die Steuer-ID an alle Deutschen verschickt. Die Steuer-ID wurde damals eingeführt, weil Sie den Behörden das Leben leichter machen soll. Denn sie ist unveränderlich und ein Leben lang gültig, muss also bei einem Umzug oder Heirat nicht mehr abgeändert werden. Das spart viel Zeit und Aufwand. Nach der Einführung sollte dann nach und nach die bisherige Steuernummer abgeschafft werden.

Das ist allerdings bis heute nicht passiert. So kommt es, dass es quasi zwei Steuernummern pro Bürger/in gibt. Bis die Steuernummer endgültig abgeschafft wird – ein Datum steht allerdings nicht fest – sollten Sie bei der Kommunikation mit dem Finanzamt immer sowohl Steuernummer als auch Steuer-ID angeben.

Übrigens:

Darüber hinaus haben Arbeitnehmer/innen in der Regel noch die eTin.

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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