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Steuertabelle: Diese Listen gibt es

Grundtabelle oder Splittingtabelle, grundsätzlich gibt es zwei Einkommensteuertabellen, die für Steuerzahler/innen wichtig sind.

Wer sich mit dem Thema Steuern beschäftigt, stößt im Netz auf diverse Einkommensteuertabellen, anhand derer der interessierte Bürger oder die interessierte Bürgerin ablesen kann, wie viel Steuer und Solidaritätszuschlag bei einem bestimmten Einkommen zu zahlen sind.

Diese Steuertabellen sind gute Hilfsmittel, um einen Überblick zu erhalten und die persönliche Steuerlast einschätzen zu können. Ähnlich verhält es sich mit den Einkommensteuerrechnern, von denen es auch zahlreiche im Internet gibt. Einen seriösen Einkommensteuerrechner finden Sie beispielsweise beim Bundesministerium für Finanzen unter: www.bmf-steuerrechner.de. Hier werden Ihnen – wie auch in einer Einkommensteuertabelle – zudem Ihre Durchschnittsbelastung und Ihre Grenzbelastung angezeigt. Was diese prozentualen Werte bedeuten, erklärt unser Artikel zum Einkommensteuersystem.

Grundsätzlich gibt es zwei zentrale Steuertabellen:

1. Die Grundtabelle für Alleinstehende

Anhand der Grundtabelle können Alleinstehende oder Ehepaare, die sich für eine Einzel­ver­an­la­gung entschieden haben, ihre voraussichtliche Einkommensteuer ablesen. Das Ganze nennt sich auch Einkommen­steuer nach dem Grund­tarif. Dafür müssen Sie allerdings Ihr zu versteuerndes Einkommen (zvE) exakt kennen. Wie man dieses berechnen kann, erfahren Sie in unserem Artikel Einnahmen, Einkünfte, Einkommen – so wird Ihre Einkommensteuer berechnet.

Übrigens:

Geschie­dene, dauernd getrennt Lebende und Ver­wit­wete werden ab dem zweiten Jahr nach dem Tod des Part­ners ebenfalls nach der Grundtabelle veranlagt.

2. Die Splittingtabelle für Ehepaare

In der Splittingtabelle finden Ehepaare, die für sich die Zusammenveranlagung gewählt haben, ihre voraussichtliche Einkommensteuer. Der Splittingtarif kann auch für verwitwete Steuer­pflichtige angewandt werden und zwar sowohl für das Jahr in dem der oder die Partner/in gestorben ist, als auch das folgende. Das Einkommen von Geschiedenen wird nur noch im Jahr der Trennung nach der Splittingtabelle berechnet. Wie diese Berechnung genau funktioniert, erfahren Sie in unserem Artikel Was ist das "Ehegatten-Splitting"?

Steuertabellen für jedes Jahr

2021... 2022... 2023...: Für jedes Jahr gibt es neue Einkommensteuertabellen, denn jedes Jahr erhöht sich auch der Grundfreibetrag. Liegt Ihr zvE unter diesem Freibetrag, müssen Sie gar keine Steuern zahlen. Aus diesem Grund starten die meisten Steuertabellen erst ab einem zvE von einem Euro über dem Grundfreibetrag.

Übrigens:

Wenn Sie wissen wollen, welche Berechnung den Einkommensteuertabellen zugrunde liegt, erhalten Sie eine aktuelle Rechenanleitung im Einkommensteuergesetz (EStG) §32a.

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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