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Was ist ein Lohnsteuerhilfeverein?

Ein Lohnsteuerhilfeverein berät Arbeitnehmer und Rentner in allen Fragen zur Einkommensteuer. Was noch? Wir zeigen es Ihnen.

Hinweis: Dieser Artikel befindet sich im VLH-Archiv, dem Langzeitgedächtnis von www.vlh.de. Da sich die Gesetzeslage im Steuerrecht kontinuierlich verändert, ist dieser Artikel eventuell nicht mehr aktuell.

Wann und wieso sind Lohnsteuerhilfevereine entstanden?

Anfang der 60er Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts: boomende Wirtschaft, Vollbeschäftigung und ein immer komplizierter werdendes Steuerrecht. Die wenigsten Arbeitnehmer waren in der Lage, ihre Steuererklärung selbst auszufüllen. Beraten durften lediglich Steuerberater und  Rechtsanwälte – zu sehr hohen Preisen – sowie Gewerkschaften – allerdings nur ihre Mitglieder. Das änderte sich mit der Gründung des ersten Lohnsteuerhilfevereins in den 60er Jahren des 20. Jahrhunderts: Beratung zu Steuerthemen in Form einer Selbsthilfe-Einrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer.

Warum sind Lohnsteuerhilfevereine so günstig?

Auch heute, viele Jahre und Gesetzesänderungen nach Gründung des ersten Lohnsteuerhilfevereins, arbeiten die Vereine nur nach dem Prinzip der Kostendeckung, nicht nach dem Prinzip der Gewinnerzielung. Aus diesem Grund zahlt jedes Mitglied einen pauschalen, nach seinem Einkommen sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag.

Was tut ein Lohnsteuerhilfeverein für seine Mitglieder?

Der jährliche Mitgliedsbeitrag deckt sämtliche Leistungen ab, die ein Lohnsteuerhilfeverein anbietet wie zum Beispiel die Erstellung der Einkommensteuererklärung, die Ausschöpfung von Zulagen und Förderungen und die Antragstellung von Freibeträgen. Auch die Vorausberechnung der zu erwartenden Steuererstattung oder auch -nachzahlung, die Prüfung des Steuerbescheids oder die Vertretung vor den Finanzgerichten gehören dazu.

Wer darf sich Lohnsteuerhilfeverein nennen?

Die Bezeichnung "Lohnsteuerhilfeverein" ist ein gesetzlich geschützter Begriff. Nur Organisationen, die ein aufwendiges Prüfverfahren der zuständigen Oberfinanzdirektion durchlaufen haben, dürfen sich "Lohnsteuerhilfeverein" nennen. Erlangt ein Lohnsteuerhilfeverein die gesetzliche Anerkennung, ist er zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung durch seine Beraterinnen und Berater in Steuersachen befugt. Gleiches gilt für die einzelnen Beraterinnen und Berater, die im Namen eines Lohnsteuerhilfevereins in ihren örtlichen Beratungsstellen arbeiten: Auch sie werden nach hohen fachlichen und persönlichen Anforderungen von der zuständigen Oberfinanzdirektion geprüft.

Zusätzlich zu den Prüfungen der Oberfinanzdirektion ist auch eine Zertifizierung der Beratungsstellen nach den Kriterien einer DIN Norm möglich. 60 Prozent aller nach DIN Norm zertifizierten Beratungsstellen in Deutschland gehören zur VLH. Hier erfahren Sie mehr über die Leistungen und Beiträge der VLH.

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