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Was ist eine Nichtzulassungsbeschwerde?

Lässt ein Finanzgericht die Revision beim Bundesfinanzhof nicht zu, können Sie Beschwerde einlegen – die sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde.

Beginnen wir von vorne: Nehmen wir an, Sie bekommen Ihren Steuerbescheid und sind mit einer Entscheidung des Finanzamtes nicht einverstanden. Dann können Sie Einspruch dagegen einlegen. Wie das mit dem Einspruch funktioniert, erklären wir Ihnen in unserem Artikel Falscher Steuerbescheid, was nun? Nun kann es aber passieren, dass das Finanzamt Ihren Einwand zurückweist und Ihren Steuerbescheid nicht abändert. In diesem Fall können Sie sich an die nächst höhere Instanz wenden. Das ist das zuständige Finanzgericht.

Hier können Sie eine Klage einreichen. Die Richter/innen treffen dann eine Entscheidung – entweder zu Ihren Gunsten oder zu Ihren Ungunsten. Sind Sie auch mit diesem Urteil unzufrieden, können Sie sich in der Regel an die wiederum nächst höhere Instanz wenden: den Bundesfinanzhof. Der Bundesfinanzhof ist das höchste Gericht für Steuersachen in Deutschland.

Doch in manchen Fällen lässt das Finanzgericht die Revision – also eine Verhandlung beim Bundesfinanzhof – nicht zu.

Wann lässt das Finanzgericht eine Revision zu?

Das Finanzgericht lässt eine Revision nur dann zu, wenn der Fall zum Beispiel von grundsätzlicher Bedeutung ist. Das bedeutet, dass die Frage, über die Sie sich mit dem Finanzgericht streiten, nicht nur Sie betrifft, sondern auch für viele andere Steuerzahler/innen wichtig ist. Revision gibt es auch, wenn das Finanzgericht eine einheitliche Rechtsprechung sicherstellen will, oder wenn das Recht weiterentwickelt werden muss.

Übrigens: 

2022 waren vor dem Bundesfinanzhof 45 Prozent der Revisionen erfolgreich. Bei den Nichtzulassungsbeschwerden kamen die Steuerpflichtigen in 14 Prozent der Fälle zum Ziel, so der BFH in seiner Pressemitteilung zur Geschäftslage 2022. 

Was kann ich tun, wenn das Finanzgericht die Revision nicht zulässt?

Lässt das Finanzgericht eine Revision beim Bundesfinanzhof nicht zu, können Sie eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen. Allerdings müssen Sie einige Formalien beachten. Zum Beispiel müssen Sie die Beschwerde innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils vom Finanzgericht einreichen. Danach haben Sie einen weiteren Monat Zeit, Ihre Beschwerde zu begründen. Also den Richterinnen und Richtern des Bundesfinanzhofs zu erklären, warum sie sich mit Ihrem Fall doch beschäftigen sollten. Die Bearbeitung der Nichtzulassungsbeschwerden dauerte dann nochmal durchschnittlich sieben Monate.

Übrigens:

Unsere Beraterinnen und Berater kennen sich mit den Formalien rund um die Nichtzulassungsbeschwerde aus und helfen Ihnen gerne weiter – auch schon bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt oder einem Finanzgericht. Finden Sie hier eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe: Beratersuche.

 

Quellen

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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