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Wie mache ich meine Steuererklärung?

Alles im Leben macht man ein erstes Mal – auch die eigene Steuererklärung. Wir erklären Ihnen hier, was Sie beachten müssen.

Egal ob 2022, 2023 oder 2024, jedes Jahr gibt es Steuerzahler/innen, die zum ersten Mal ihre Steuererklärung machen. Manche wenden sich direkt an eine/n Steuerberater/in oder den Lohnsteuerhilfeverein, andere lassen sich von Freunden helfen oder machen die Steuererklärung selbst. Doch wie fängt man an und was muss beachtet werden? Wir erklären die wichtigsten Schritte, wenn Sie Ihre Steuererklärung selbst machen wollen:

Was muss ich zuerst tun?

Noch vor einigen Jahren war der Gang zum Finanzamt der erste Schritt zur Steuererklärung. Jede/r Steuerpflichtige musste sich die grünen Steuerformulare, die meist in einem Regal im Eingangsbereich des Finanzamtes lagen, besorgen und sie per Hand ausfüllen.

Heute geht es wesentlich einfacher: Die Vordrucke für die Einkommensteuererklärung stellen die Finanzämter auf ihren Internetseiten kostenlos zum Download zur Verfügung. Den Gang zum Finanzamt kann man sich daher sparen. Wenn Sie sich fragen, wie Sie Ihr zuständiges Finanzamt finden, dann lesen Sie unseren Artikel.

Übrigens

Die Steuerformulare im PDF-Format finden Sie auch auf dem Formularserver der Bundesfinanzverwaltung.

Kann ich die Steuererklärung auch elektronisch am PC machen?

Seit Einführung von ELSTER, der elektronischen Steuererklärung, können Sie die Formulare direkt am Computer bearbeiten. Die entsprechende Software stellt das Finanzamt kostenlos zur Verfügung. Alternativ können Sie auch andere Softwareprogramme für Ihre Steuererklärung nutzen – sie unterscheiden sich in der Regel in der Benutzerführung und im Design. Welche Funktionen Ihnen das elektronische Finanzamt bietet, erfahren Sie in unserem Artikel zu Elster Online.

Übrigens

Ist Ihnen die Einarbeitung in ELSTER und die Registrierung zu zeitaufwändig? Für unser Beraterinnen und Berater gehören der Umgang mit dem Portal und das Ausarbeiten Ihrer Steuererklärung zum Tagesgeschäft. Gerne unterstützen unsere Beraterinnen und Berater Sie bei Ihrer Steuererklärung. Hier geht es zur Beratersuche.

Unser Video gibt Ihnen einen schnellen Überblick zum Thema "Wie mache ich eine Steuererklärung?":


Welche Formulare brauche ich?

Grundsätzlich muss jede/r den zweiseitigen sogenannten Mantelbogen beziehungsweise Hauptvordruck ausfüllen. Das ist das Hauptformular Ihrer Steuererklärung und hat Platz für allgemeine Informationen wie Ihren Namen, Ihre Steuer-Identifikationsnummer und Ihre Kontonummer. Bis zur Steuererklärung 2018 war der Mantelbogen noch vierseitig und enthielt Angaben über Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und haushaltsnahe Dienstleistungen. Diese sind seit dem Steuerjahr 2019 nicht mehr im Mantelbogen enthalten, sondern es gibt dafür eigene Formulare.

Welches die wichtigsten Anlagen sind, wer Sie bearbeiten muss und was Sie eintragen müssen, das zeigt Ihnen unsere Tabelle im Überblick:

 Formular Für wen? Was trägt man ein?
Anlage 
Sonderausgaben
Alle Angaben zur Kirchensteuer, gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträgen, Unterhaltsleistungen, Ausbildungskosten oder Spenden.
     
Anlage 
Außergewöhnliche Belastung
Alle Angaben zu Krankheitskosten oder Pflegekosten (z.B. den Pflegepauschbetrag oder den Grad Ihrer Behinderung).
     
Anlage 
Haushaltsnahe Aufwendungen
Alle Angaben zu haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerkosten.
     
Anlage 
Sonstiges
Alle Angaben zu Steuerermäßigungen bei Belastung mit Erbschaftssteuer, Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter, Spendenvortrag, Verlustabzug und Weiteres.
     
Anlage 
Vorsorgeaufwand
für jede/n, der/die Versicherungsbeiträge
geleistet hat
Angaben zu Versicherungsbeiträgen (z. B. Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Unfall- oder Haftpflichtversicherung)
     
Anlage Kind Eltern Angaben zum Kind (z. B. Name, Geburtsdatum)
 
Anlage N Arbeitnehmer/innen Angaben zum Lohn und zu den Werbungskosten
(z. B. Pendlerpauschale, Angaben zur doppelten Haushaltsführung)
 
Anlage KAP Sparer/innen Einkünfte aus Kapitalvermögen (z. B. Gewinne aus Aktienverkäufen, Erträge aus Bausparverträgen)
     
Anlage R Rentner/innen Angaben zu Renten und anderen wiederkehrenden Leistungen
(z. B. gesetzliche Renten, Renten aus privaten Versicherungen)
     
Anlage V Vermieter/innen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (z. B. Mieteinnahmen, Ausgaben für Versicherungen, Reparaturen usw.)
     
Anlage AV Altersvorsorgler/innen Angaben zu zusätzlichen Altersvorsorgebeiträgen (z. B. Riester-Rente)

Wenn Sie mehr über die einzelnen Formulare wissen wollen, lesen Sie einfach unseren ausführlichen Artikel Steuerformular: Die wichtigen Anlagen auf einen Blick.

Bis wann muss die Steuererklärung abgegeben werden?

Wenn Sie die Steuererklärung selbst machen, gilt seit 2019 der 31. Juli als Abgabetermin für die Steuererklärung. Mehr dazu und was Sie machen müssen, wenn Sie die Abgabefrist nicht einhalten können oder sie verpasst haben, erfahren Sie in unserem Artikel Bis wann muss die Steuererklärung abgegeben werden? Darin finden Sie auch die wegen der Corona-Pandemie verlängerten Abgabefristen.

Muss ich Quittungen und Belege einreichen? 

Anders als viele Steuerpflichtige denken, können Sie Ihre Steuererklärung ganz ohne Belege abgeben. Das gilt seit 2017. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Steuer ABC Welche Belege müssen in die Steuererklärung? Dennoch ist es wichtig, alle Quittungen und Nachweise zu sammeln und sie bereit zu halten, falls das Finanzamt nachträglich danach fragt.

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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