Beratersuche starten
Berater suchen

Beiträge: Ab 39 Euro Mitglied werden

Ihr Mitgliedsbeitrag bei der VLH richtet sich nach der Höhe Ihrer Jahreseinnahmen des Vorjahres. Das heißt, dass sich Ihr jährlicher Mitgliedbeitrag jedes Jahr verändern kann, je nachdem, wie viel Sie im letzten Jahr eingenommen haben. Dennoch stehen Ihnen alle Leistungen der VLH immer vollumfänglich zur Verfügung – egal, mit welchen Einkommensteuerfragen Sie zu uns kommen.

Daher nutzen Sie unsere Leistungen! Sie stehen Ihnen zu.

Übersicht unserer Beitragsstufen

In dieser Tabelle können Sie nachsehen, wie hoch Ihr Mitgliedsbeitrag in diesem Jahr voraussichtlich sein wird:

Beitragsstufe Beitragsbemessungsgrundlage Gesamtbetrag
(inkl. gesetzl. MwSt.)
  von Euro bis Euro Euro
1 0 10.000 39,00
2 10.001 15.000 76,00
3 15.001 20.000 104,00
4 20.001 30.000 126,00
5 30.001 40.000 152,00
6 40.001 50.000 177,00
7 50.001 60.000 205,00
8 60.001 70.000 220,00
9 70.001 80.000 234,00
10 80.001 90.000 273,00
11 90.001 100.000 327,00
12   über 100.000 385,00

Den exakten Betrag errechnet Ihre Beraterin oder Ihr Berater anhand der Beitragsordnung. Denn zusätzliche Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung können Ihren Mitgliedsbeitrag verändern.

Übrigens:

Bei zusammenveranlagten Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften werden die Einnahmen zusammengerechnet und nur ein Mitgliedbeitrag für beide erhoben. Dennoch müssen beide Ehepartner/innen bzw. Lebenspartner/innen jeweils Mitglied bei der VLH werden.

Sollte Ihnen bei Ihrem Beitritt zur VLH ein reduzierter Mitgliedsbeitrag gewährt worden sein, so gilt dieser nur für das Jahr des Beitritts. Im Folgejahr wird Ihr Mitgliedsbeitrag anhand der Beitragsordnung errechnet.

Einmalige Aufnahmegebühr

Zu diesem jährlichen Mitgliedsbeitrag kommt eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von zehn Euro, die Sie nur beim ersten Termin in Ihrer Beratungsstelle zahlen müssen.

Diese Aufnahmegebühr entfällt generell für alle, die Mitglied oder Kundin bzw. Kunde unserer Kooperationspartner/innen sind: Christliche Gewerkschaft CGPT, Deutscher Bankangestellten-Verband, Gewerkschaft der Polizei - Bezirk Bundespolizei, Grenzgänger INFO e. V. und Aufenthalter INFO e. V., IG Bau, IG BCE, IG Metall, NGG (Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten). Außerdem entfällt die Aufnahmegebühr für Mitarbeiter/innen der Deutschen Bank. (Stand: Januar 2024)

gutschein:

Rentnerinnen und Rentner zahlen bei Vorlage des Rentenausweises und des VLH-Rentnergutscheins ebenfalls keine Aufnahmegebühr.

Beitragsordnung in 16 Sprachen

Egal, ob Deutsch Ihre Muttersprache ist oder nicht, wenn Sie bei uns Mitglied werden wollen, sollten Sie unsere Beitragsordnung kennen. Als besonderen Service bieten wir Ihnen daher unsere Beitragsordnung in verschiedenen Sprachen an, damit Sie genau wissen, welche Kosten auf Sie zukommen:

Beitragsordnung
Beitragsordnung (deutsch)
Beitragsordnung (bulgarisch)
Beitragsordnung (chinesisch)
Beitragsordnung (englisch)
Beitragsordnung (französisch)
Beitragsordnung (griechisch)
Beitragsordnung (italienisch)
Beitragsordnung (kroatisch)
Beitragsordnung (polnisch)
Beitragsordnung (portugiesisch)
Beitragsordnung (rumänisch)
Beitragsordnung (russisch)
Beitragsordnung (spanisch)
Beitragsordnung (tschechisch)
Beitragsordnung (türkisch)
Servicetelefon
(für unsere Mitglieder)
(für Interessierte)

Montag - Freitag
von 08.00 - 18.00 Uhr