Beratungsstelle
Eine hohe Steuerrückerstattung - wer wünscht sich das nicht?
Aus diesem Grund schenken mir viele Mitglieder bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung ihr Vertrauen.
In meiner Beratungsstelle ist es mir möglich, Sie individuell steuerlich gem. § 4 Nr. 11 StBerG zu beraten. Neben meiner beruflichen Erfahrung ist eine kontinuierliche Fortbildung zu aktuellen Steuerthemen für mich selbstverständlich.
Das persönliche und individuelle Gespräch ist für mich Vertrauenssache. Auf dem Weg durch den Steuerdschungel stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Ihre Britta Böving
Beratungsstellenleiterin
Ihre Unterlagen für das Beratungsgespräch
Lohnsteuerbescheinigung, Steueridentifikationsnummer und Rechnungen – damit Sie Ihre Unterlagen für das
Beratungsgespräch zusammenstellen können, habe ich eine Checkliste vorbereitet.
Als besonderen Service biete ich Ihnen diese in verschiedenen Sprachen an:
Nutzen Sie den VLH-Beleg-Upload um die Belege zu Ihrer Steuererklärung sicher zu übertragen. Sprechen Sie mich darauf an.