Nicole Karg

Beratungsstellenleiterin    DIN 77700-zertifiziert

Beratungsstelle

Steuern? Wir machen das.


Lernen Sie uns hier noch näher kennen:

www.limburg-lohnsteuerhilfe.de

 

Ich freue mich, dass Sie sich für mich und meine Beratungsstelle interessieren. Gerne stelle ich mich vor:

Mein Name ist Nicole Karg. Ich bin Steuerfachwirtin und geprüfte Bilanzbuchhalterin IHK.
Im Jahr 2013 habe ich meine VLH-Beratungsstelle in Montabaur eröffnet. Ich lege viel Wert auf fachliche Qualität und habe deshalb 2014 die Prüfung beim Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (ZVL) erfolgreich abgelegt. Seither sind meine Beratungsstelle und ich nach DIN 77700 zertifiziert. Im Winter 2017 wurde dann unsere 2. Beratungsstelle in Limburg eröffnet, wo wir seither ebenfalls für Sie da sind. 
Zu meinen Spezialgebieten gehört unter anderem die internationale Besteuerung. Das bedeutet, dass ich Ihnen bei Auslandssachverhalten – wenn Sie beispielsweise von Ihrem Arbeitgeber vorübergehend ins Ausland entsendet werden – gerne kompetent zur Seite stehe. Auch der Bereich der Vermietung gehört zu meinen Steckenpferden.


Gemeinsam mit meinen Mitarbeiterinnen - die im übrigen alle fachlich zertifiziert sind - bin ich in allen Fragen rund um die Einkommensteuererklärung gem. § 4 Nr. 11 StBerG gerne für Sie da – das ganze Jahr über, ohne Aufpreis.


Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin und lernen Sie uns kennen – wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.

Ihre Nicole Karg
Beratungsstellenleiterin

Beratungsstellenbild

Ihre Unterlagen für das Beratungsgespräch

Lohnsteuerbescheinigung, Steueridentifikationsnummer und Rechnungen – damit Sie Ihre Unterlagen für das Beratungsgespräch zusammenstellen können, habe ich eine Checkliste vorbereitet.
Als besonderen Service biete ich Ihnen diese in verschiedenen Sprachen an:



Nutzen Sie den VLH-Beleg-Upload um die Belege zu Ihrer Steuererklärung sicher zu übertragen. Sprechen Sie mich darauf an.

Anschrift
Ste.-Foy-Str. 20
65549 Limburg
Telefonkontakt
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Wir beraten Mitglieder nach § 4 Nr.11 StBerG.