Petra Fritzsche

Beratungsstellenleiterin    DIN 77700-zertifiziert

Beratungsstelle

Ich verfüge über eine 12-jährige Praxiserfahrung des gehobenen Dienstes der Finanzverwaltung Brandenburg.
Die Zulassung – als Beratungsstellenleiterin für den Lohnsteuerhilfeverein „Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.“ selbständig tätig zu sein – erhielt ich im November 2002.
Im November 2003 habe ich die Prüfung vor dem privaten Fachverband „PVL Prüfungsverband für Lohnsteuerhilfevereine e.V.“ erfolgreich abgelegt. Regelmäßige Fortbildungen und fachliche Weiterqualifikationen sind für mich obligatorisch und selbstverständlich.
Eine umfangreiche und persönliche steuerliche Betreuung ist meine Stärke.
Mittlerweile schenken mir jährlich ca. 800 Mitglieder ihr Vertrauen. Deren Zufriedenheit ist mir sehr wichtig und steht für mich mit an vorderster Stelle.
Deshalb hat ein gut organisierter Büroalltag oberste Priorität.
Dazu gehört u.a. die Teilnahme am authentifizierten ELSTER-Verfahren, die Nutzung sämtlicher zeitgemäßer Kommunikationsmöglichkeiten sowie eine zeitnahe Vorgangsbearbeitung.
 
Denken Sie daran – wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen,
der hat auch das Recht, Steuern zu sparen!

Vereinbaren Sie also noch heute einen individuellen Beratungstermin!

 

Hinweis:

Termine Vor Ort können aus organisatorischen Gründen erst wieder ab 2023 vergeben werden. Nutzen Sie deshalb die Möglichkeit, Ihre Unterlagen digital oder anderweitig zu übermitteln. 

Vielen Dank für Ihr Verständnis. 
 
 

Beratungsstellenbild

Ihre Unterlagen für das Beratungsgespräch

Lohnsteuerbescheinigung, Steueridentifikationsnummer und Rechnungen – damit Sie Ihre Unterlagen für das Beratungsgespräch zusammenstellen können, habe ich eine Checkliste vorbereitet.
Als besonderen Service biete ich Ihnen diese in verschiedenen Sprachen an:



Nutzen Sie den VLH-Beleg-Upload um die Belege zu Ihrer Steuererklärung sicher zu übertragen. Sprechen Sie mich darauf an.

Anschrift
Zum Springbruch 12
14558 Nuthetal
OT Bergholz-R.
Telefonkontakt
Fax
033200 85635

Wir beraten Mitglieder nach § 4 Nr.11 StBerG.