Jennifer Hardenberg

Beratungsstellenleiterin    DIN 77700-zertifiziert

Beratungsstelle

„Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen.“
Aus diesem Grund schenken mir viele Mitglieder bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung ihr Vertrauen.
In meiner Beratungsstelle ist es mir möglich, Sie individuell steuerlich gem. § 4 Nr. 11 StBerG zu beraten. Als gelernte Steuerfachangestellte konnte ich meine beruflichen Erfahrungen in unterschiedlichen Steuerberatungskanzleien sammeln. Neben meiner beruflichen Erfahrung ist aber auch eine kontinuierliche Fortbildung zu aktuellen Steuerthemen für mich selbstverständlich.
Ihre Betreuung beginnt mit einer ausführlichen Beratung und geht hin bis zur Bescheidprüfung und ggf. Rechtsmittelführung. Unsere Mitglieder haben ohne Mehrkosten ganzjährigen Anspruch auf steuerliche Beratung, d. h. Sie können mich bei aktuellen steuerlichen Fragen immer wieder gerne ansprechen.
Ich arbeite mit der elektronischen Steuererklärung ELSTER. Dadurch können die Steuererklärungen unserer Mitglieder durch die Finanzämter unbürokratischer bearbeitet werden und auch die Bescheiderteilung und ggf. die Steuererstattung erfolgt möglicherweise schneller.
Auf dem Weg durch den Steuerdschungel stehe ich Ihnen mit Rat und vor allem Tat zur Seite. Ich freue mich auf Ihren Anruf!
Ihre Jennifer Hardenberg

Beratungsstellenbild

Ihre Unterlagen für das Beratungsgespräch

Lohnsteuerbescheinigung, Steueridentifikationsnummer und Rechnungen – damit Sie Ihre Unterlagen für das Beratungsgespräch zusammenstellen können, habe ich eine Checkliste vorbereitet.
Als besonderen Service biete ich Ihnen diese in verschiedenen Sprachen an:

Anschrift
Hauptstr. 12 a
24641 Stuvenborn
Telefonkontakt

Wir beraten Mitglieder nach § 4 Nr.11 StBerG.