Beratungsstelle
Eine hohe Steuerrückerstattung -
wer wünscht sich das nicht?
Aus diesem Grund schenken mir viele Mitglieder bei der Erstellung der Einkommensteuer-
erklärung ihr Vertrauen.
In meiner Beratungsstelle ist es mir möglich, Sie individuell steuerlich gem. § 4 Nr. 11 StBerG zu beraten. Neben meiner beruflichen Erfahrung ist eine kontinuierliche Fortbildung zu aktuellen Steuerthemen für mich selbstverständlich.
Das persönliche und individuelle Gespräch ist für mich Vertrauenssache.
Auf dem Weg durch den Steuerdschungel stehe ich Ihnen mit Rat und vor allem Tat zur Seite.
Ihre Sabine Matthes-Jaenecke
Geprüft durch den ZVL Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e. V.
(privater Fachverband)(bzw. früher PVL Prüfungsverband der LStHV e.V).
Ihre Unterlagen für das Beratungsgespräch
Lohnsteuerbescheinigung, Steueridentifikationsnummer und Rechnungen – damit Sie Ihre Unterlagen für das
Beratungsgespräch zusammenstellen können, habe ich eine Checkliste vorbereitet.
Als besonderen Service biete ich Ihnen diese in verschiedenen Sprachen an: