Rechtsanwältin Beatrice Jung

Beratungsstellenleiterin    DIN 77700-zertifiziert

Beratungsstelle

Eine hohe Steuerrückerstattung unter minimalem Selbstaufwand -
wer wünscht sich das nicht?
Aus diesem Grund lohnt es sich für Sie, mir Ihr Vertrauen bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung zu schenken.
In meiner Beratungsstelle ist es mir möglich, Sie individuell steuerlich gem. § 4 Nr. 11 StBerG zu beraten. Die kontinuierliche Fortbildung im Steuerrecht ist für mich selbstverständlich.
Ich arbeite mit der elektronischen Steuererklärung ELSTER. Dadurch können die Steuererklärungen unserer Mitglieder durch die Finanzämter unbürokratisch bearbeitet werden und auch die Steuererstattung erfolgt im günstigsten Fall schneller.
Gerne stehe ich Ihnen auf dem Weg durch den Steuerdschungel mit Rat und vor allem Tat zur Seite.

Ihre Beatrice Jung

Ihre Unterlagen für das Beratungsgespräch

Lohnsteuerbescheinigung, Steueridentifikationsnummer und Rechnungen – damit Sie Ihre Unterlagen für das Beratungsgespräch zusammenstellen können, habe ich eine Checkliste vorbereitet.
Als besonderen Service biete ich Ihnen diese in verschiedenen Sprachen an:

Anschrift
Lichtenberger Weg 1
72070 Tübingen
Telefonkontakt

Wir beraten Mitglieder nach § 4 Nr.11 StBerG.