Beratungsstelle
Eine hohe Steuerrückerstattung unter minimalem Selbstaufwand -
wer wünscht sich das nicht?
Aus diesem Grund lohnt es sich für Sie, mir Ihr Vertrauen bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung zu schenken.
In meiner Beratungsstelle ist es mir möglich, Sie individuell steuerlich gem. § 4 Nr. 11 StBerG zu beraten. Die kontinuierliche Fortbildung im Steuerrecht ist für mich selbstverständlich.
Ich arbeite mit der elektronischen Steuererklärung ELSTER. Dadurch können die Steuererklärungen unserer Mitglieder durch die Finanzämter unbürokratisch bearbeitet werden und auch die Steuererstattung erfolgt im günstigsten Fall schneller.
Gerne stehe ich Ihnen auf dem Weg durch den Steuerdschungel mit Rat und vor allem Tat zur Seite.
Ihre Beatrice Jung
Ihre Unterlagen für das Beratungsgespräch
Lohnsteuerbescheinigung, Steueridentifikationsnummer und Rechnungen – damit Sie Ihre Unterlagen für das
Beratungsgespräch zusammenstellen können, habe ich eine Checkliste vorbereitet.
Als besonderen Service biete ich Ihnen diese in verschiedenen Sprachen an: