Christiane Hofmann

Beratungsstellenleiterin    DIN 77700-zertifiziert

Beratungsstelle

"Beratungsstellenleiter der zweiten Generation - seit vielen Jahren sind wir erfolgreich für die Mitglieder da."

Mein Vater (Volker Hofmann) nahm Anfang der ´90-er Jahre die Tätigkeit für die VLH und somit deren Mitglieder auf.

Ab 1998 war ich als Mitarbeiterin in seiner Beratungsstelle tätig und betreute nach meinem Abschluss als Dipl.-Kauffrau ab 2004 Mitglieder in meiner Beratungsstelle.

2006 erfolgte dann der Umzug in die heutigen Büroräume in der Oberfeldstraße 1 F, 12683 Berlin (direkt am S-Bahnhof Biesdorf).

Seit 2009 werde ich von meinem Mann und Kollegen (Dirk Weise), welcher ebenfalls als Beratungsstellenleiter zugelassen ist, bei der Betreuung der Mitglieder unterstützt.

Anfang 2016 erweiterte sich unser Team um weitere kompetente Mitarbeiter.

Zum 01.01.2018 erfolgte der Umzug in unser aktuelles Büro in der Boschpoler Straße 31 A, 12683 Berlin.

Die Betreuung beginnt mit einer ausführlichen Beratung und geht bis zur Bescheidprüfung und ggf. Rechtsmittelführung. Dass dies nicht selbstverständlich ist, zeigt uns die Zufriedenheit unserer Mitglieder.
Hervorheben möchte ich, dass unsere Mitglieder ohne Mehrkosten ganzjährigen Anspruch auf steuerliche Beratung haben, bspw. uns bei aktuellen steuerlichen Fragen immer wieder ansprechen können.
Lernen Sie uns kennen - Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Christiane Hofmann  / Dirk Weise
und das gesamte Team der Beratungsstelle Biesdorf
 
Dirk Weise / Christiane Hofmann

Ihre Unterlagen für das Beratungsgespräch

Lohnsteuerbescheinigung, Steueridentifikationsnummer und Rechnungen – damit Sie Ihre Unterlagen für das Beratungsgespräch zusammenstellen können, habe ich eine Checkliste vorbereitet.
Als besonderen Service biete ich Ihnen diese in verschiedenen Sprachen an:



Nutzen Sie den VLH-Beleg-Upload um die Belege zu Ihrer Steuererklärung sicher zu übertragen. Sprechen Sie mich darauf an.

Anschrift
Boschpoler Str. 31 A
12683 Berlin
Telefonkontakt
Fax
030 56495901

Wir beraten Mitglieder nach § 4 Nr.11 StBerG.