Ø 1.500€*
Rückerstattung
ab 39€
Mitglied werden
50+
Jahre Erfahrung
Das Problem:
Immer mehr Menschen machen ihre Steuer selbst – mit ELSTER, einer App oder einer Steuersoftware.
Doch wenn der Bescheid kommt, bleiben oft Fragen:
- Warum ist die Erstattung niedriger als erwartet?
- Warum fehlen wichtige Posten?
- Oder was bedeuten die Fragen des Finanzamtes?
Unsere Lösung:
Genau hier helfen wir.
Die VLH prüft Ihren Steuerbescheid nachträglich, erkennt Fehler und legt bei Bedarf fristgerecht Einspruch ein.
So holen wir für Sie raus, was Ihnen zusteht.
Ihre Vorteile mit der VLH:
Steuerbescheid prüfen lassen – mit gutem Gefühl
-
Persönlicher Kontakt mit einem von 3.000 Steuerexperten
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Wir prüfen und handeln rechtzeitig – bevor Fristen ablaufen
-
Sie müssen sich nicht allein durch die Paragrafen kämpfen
-
Die Kommunikation mit dem Finanzamt ist inklusive
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Uns vertrauen über 1 Million Mitglieder
So funktioniert’s:
1. Beratungsstelle finden
Mit wenigen Klicks finden Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.
2. Termin vereinbaren & Bescheid mitbringen
Unsere Berater/innen nehmen sich Zeit für Ihre Fragen.
3. Mitglied werden & Prüfung starten
Wir übernehmen – Sie lehnen sich zurück.
Warum unsere Mitglieder der VLH vertrauen
Unsere Mitglieder teilen ihre ehrlichen Meinungen darüber, warum sie sich für die VLH entschieden haben.
Fragen zur VLH-Mitgliedschaft
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Ja. Auch wenn Sie Ihre Steuererklärung bereits selbst erstellt und abgegeben haben – zum Beispiel über ELSTER oder eine App – können Sie Mitglied der VLH werden. Unsere Berater/innen prüfen Ihren Steuerbescheid nachträglich und legen bei Bedarf fristgerecht Einspruch ein.
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Unsere jährlichen Mitgliedsbeiträge sind nach den persönlichen Jahreseinnahmen gestaffelt, nämlich zwischen 39 und 399 Euro. Dafür stehen Ihnen unsere Beraterinnen und Berater das ganze Jahr über zur Verfügung. Hinzu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 10 Euro.
Beitragsstufe Beitragsbemessungsgrundlage
Gesamtbetrag
(inkl. gesetzl. MwSt.)von Euro bis Euro Euro 1 0 10.000 39,00 2 10.001 15.000 79,00 3 15.001 20.000 109,00 4 20.001 30.000 130,00 5 30.001 40.000 159,00 6 40.001 50.000 185,00 7 50.001 60.000 215,00 8 60.001 70.000 229,00 9 70.001 80.000 245,00 10 80.001 90.000 285,00 11 90.001 100.000 340,00 12 über 100.000 399,00 -
Nach dem Steuerberatungsgesetz § 4 dürfen wir Sie als Mitglied beraten, wenn Sie folgende Einkünfte haben:
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Lohn, Gehalt) oder
- sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen laut § 22 Nr. 1 des EStG (z. B. Renten) oder
- Einkünfte aus Unterhaltsleistungen laut § 22 Nr. 1a des EStG (vom geschiedenen oder dauernd getrenntlebenden Ehegatten).
Haben Sie Einnahmen aus den oben genannten Einkünften, dann dürfen wir Sie auch beraten, wenn folgende Einkünfte hinzukommen:
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Einkünfte aus Kapitalvermögen wie z. B. Zins- und Dividendeneinnahmen
- sonstige Einkünfte, wie z. B. private Veräußerungsgeschäfte von vermietetem Wohneigentum
Allerdings dürfen die Einnahmen dieser Einkünfte insgesamt 18.000 Euro bei Singles bzw. 36.000 Euro bei Ehepaaren nicht übersteigen.
Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Tätigkeit und umsatzsteuerpflichtigen Einkünfte dürfen wir leider nicht beraten.
Überall in Deutschland
Von Aachen bis Görlitz, von Wees bis Garmisch-Partenkirchen: Bei rund 3.000 VLH-Beratungsstellen bundesweit ist mit Sicherheit auch eine in Ihrer Nähe. Denn wir sind Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein.
* In Erstattungsfällen unserer VLH-Mitglieder im Jahr 2025.