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Kann ich meinen Urlaub von der Steuer absetzen?

Der private Urlaub kann nicht abgesetzt werden. Wer aber klimabewusst reist, kann die Kosten für den CO2-Ausgleich in der Steuererklärung eintragen.

Strand, Sonne, Meer oder klare Luft, weite Täler und hohe Berge: Der eine Urlauber entspannt gerne am Strand, während die andere Urlauberin am liebsten durch die Berge wandert. Wieder andere Reislustige zieht es in die großen Städte dieser Welt. Eins haben allerdings alle Urlaube gemeinsam: Sie kosten Geld. Je nachdem, wo die Reise hingeht, auch mal etwas mehr Geld. Da ist es legitim zu fragen: Urlaub - kann ich das von der Steuer absetzen? Unser Video gibt Ihnen in Sekundenschnelle eine Antwort auf diese Frage:

Sie möchten lieber weiter im Text lesen? Auch kein Problem. Die Antwort auf die Frage lautet leider: Nein, Ihren privaten Urlaub können Sie nicht von der Steuer absetzen. Immerhin: Klimabewusste Urlauber/innen werden vom Staat mit Steuervorteilen belohnt.

Was bedeutet klimabewusst reisen und wie setze ich das ab?

Viele Reiseziele wie Mallorca, Kreta oder Florida sind am bequemsten und schnellsten per Flugzeug zu erreichen. Allerdings ist das Flugzeug auch das Verkehrsmittel mit der stärksten Klimabelastung, also dem höchsten CO2-Ausstoß. Bei zum Beispiel einer 1.600-Kilometer-Flugreise von Berlin nach Mallorca fallen 0,3 Tonnen CO2 an.

Laut Statista gleichen angeblich 24 Prozent der Deutschen ihren Flug aus, indem sie Geld an eine Klimaschutzorganisation überweisen – quasi als Wiedergutmachung für die Umweltverschmutzung. Und das geht recht einfach, denn aus der Klimaneutralisierung, also CO2-Kompensation, ist inzwischen ein Geschäftsmodell geworden und das geht so:

  1. Bei einer Webseiten von CO2-Ausgleichern anmelden, wie zum Beispiel Atmosfair, Klima-Kollekte, Primaklima und Myclimate.
  2. Angeben was für eine Art von Reise oder Flug geplant ist und kompensiert werden soll.
  3. Die Webseite berechnet dann den CO2-Ausstoß und den Preis, der bezahlt werden muss, um diese Emission zu neutralisieren.
  4. Wer den Preis zahlt, hat die fragliche Kohlendioxid-Emission neutralisiert und der CO2-Ausgleich ist abgeschlossen.

Das findet der Staat super und fördert dieses Verhalten: Denn unter bestimmten Voraussetzungen kann man diesen Ausgleich als Spende von der Steuer absetzen.

Welche steuerlichen Voraussetzungen gibt es?

Es gibt eine Bedingung: Die Klimaschutzorganisation, bei der Sie Ihren Flug ausgleichen, muss steuerbegünstigt sein. Dazu gehören zum Beispiel gemeinnützige Vereine und Stiftungen. Nur dann erhalten Sie für Ihren geleisteten Beitrag eine Zuwendungsbestätigung, also eine Spendenquittung. Damit können Sie dann die Kosten von der Steuer absetzen. Atmosfair erklärt zum Beispiel in seinen FAQ, dass man eine Spendenbescheinigung automatisch im ersten Quartal des auf die Spende folgenden Jahres per E-Mail zugeschickt bekommt.

Brauche ich immer eine Zuwendungsbestätigung?

Liegt der Wert des Ausgleichs unter 300 Euro, müssen Sie dem Finanzamt keine Zuwendungsbestätigung vorlegen. Hier reicht ein sogenannter vereinfachter Nachweis, zum Beispiel ein Kontoauszug. Lesen Sie in unserem Steuer-Tipp Bei Spenden bis 300 Euro reicht ein einfacher Nachweis mehr dazu.

Kann man nur den CO2-Ausgleich für Flüge absetzen?

Es gibt mittlerweile auch Reiseveranstalter, die neben Flugreisen auch Zug- oder Schiffsreisen inklusive Hotelaufenthalte CO2-neutral anbieten. In diesem Fall können auch die Kosten für die Kohlendioxid-Kompensation der Anreise sowie des Hotelaufenthalts abgesetzt werden.

Übrigens:

Gut zu wissen: Manche Arbeitgeber/innen zahlen eine Erholungsbeihilfe. Die lohnt sich doppelt, denn die Erholungsbeihilfe ist in der Regel nicht nur steuer-, sondern auch sozialversicherungsfrei.

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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