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Steuerhinterziehung: Die Top 5 Steuer-Infos

Welche Strafen drohen bei Steuerbetrug? Wie funktioniert die Selbstanzeige und was passiert, wenn sich unabsichtlich Fehler in die Steuererklärung einschleichen?

Hinweis: Dieser Artikel befindet sich im VLH-Archiv, dem Langzeitgedächtnis von www.vlh.de. Da sich die Gesetzeslage im Steuerrecht kontinuierlich verändert, ist dieser Artikel eventuell nicht mehr aktuell.

Eine Selbstanzeige befreit einen Steuerhinterzieher von einer Strafe – sofern die Selbstanzeige gestellt wird, bevor das Finanzamt den Betrug entdeckt. Doch was heißt das genau? Unsere Top 5 Steuer-Infos zum Thema Steuerhinterziehung zeigt Ihnen, welche Konsequenzen bei schwerem Steuerbetrug drohen und wie eine Selbstanzeige schützen kann.

1. Diese Strafen drohen bei Steuerbetrug

15.984 Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung, 1.937 Freiheitsstrafen – das ist die Bilanz des Bundesfinanzministeriums für 2012. Doch wann kommt es zu einer Freiheitsstrafe? Bei einem besonders schweren Fall der Steuerhinterziehung, beispielsweise wenn ein Steuerpflichtiger mehr als eine Million Euro Steuern hinterzieht. Unsere Tabelle gibt Ihnen einen Überblick:

Steuerhinterziehung Geldstrafe Freiheitsstrafe
bis zu 1.000 Euro Einstellung gegen Auflage (z. B. eine Geldstrafe) -
bis zu 50.000 Euro Geldstrafe -
ab 50.000 Euro evtl. Geldstrafe Freiheitsstrafe, kann auf Bewährung ausgesetzt werden
ab 100.000 Euro evtl. Geldstrafe Freiheitsstrafe, kann auf Bewährung ausgesetzt werden
ab 1.000.000 Euro Geldstrafe Freiheitsstrafe, kann nicht auf Bewährung ausgesetzt werden

Eine Freiheitsstrafe kann nur unter besonderen mildernden Umständen zur Bewährung ausgesetzt werden. Dies hatte der Bundesgerichtshof (BGH), das oberste Gericht in Deutschland, bereits 2008 entschieden. Viele deutsche Gerichte hielten sich in der Folge allerdings nicht an das BGH-Urteil. Die Straftäter kamen auf Bewährung frei.

2. Selbstanzeige kann vor Strafe schützen

Für Steuersünder gibt es eine Möglichkeit trotz Steuerhinterziehung nicht bestraft zu werden: die Selbstanzeige. Das funktioniert allerdings nur, wenn das Finanzamt den Steuerbetrug selbst noch nicht entdeckt hat. Seit dem 1. Januar 2015 gelten zudem härtere Regeln für die straffreie Selbstanzeige. Eine Verschärfung besteht in der Senkung der Straffreiheitsgrenze. Das heißt: Wer Steuern hinterzieht, muss bereits ab der Höhe von 25.000 Euro statt ehemals 50.000 Euro mit einer zusätzlichen Geldstrafe rechnen.

Bei einer Selbstanzeige müssen bestimmte Voraussetzungen und Formalien eingehalten werden. Es gehört zur Pflicht des Steuersünders, mit Abgabe der Selbstanzeige bei einer Finanzbehörde über alle unverjährten Steuerstraftaten umfassend und endgültig aufzuklären. Das birgt ein gewisses Risiko: Macht der Steuersünder Fehler bei der Selbstanzeige, kommt es dennoch zu einer Bestrafung.

Übrigens:

Hinterzogene Steuern müssen verzinst werden und in voller Höhe und fristgerecht nachgezahlt werden – erfolgt die Nachzahlung gar nicht oder nicht fristgerecht, bleibt die Selbstanzeige ebenfalls nicht straffrei.

3. Die beliebtesten Steuer-Schummeleien

Lohnsteuer, Einkommensteuer, Kirchensteuer oder Soli: Monatliche Abzüge schmälern das Gehalt eines jeden Arbeitnehmers. Doch dank beispielsweise Werbungskosten oder Sonderausgaben kann man sich bei der Steuererklärung Teile davon wieder zurückholen. Aber bitte nicht mit faulen Tricks. Denn die sind rechtswidrig und fliegen schnell auf. In unserem Artikel Schummeln lohnt nicht, haben wir Ihnen die beliebtesten Tricks zusammengestellt, die das Finanzamt mit ziemlicher Sicherheit durchschaut.

4. Staaten informieren gegenseitig über Steuerbetrüger

Mehr als 50 Staaten haben am 29. Oktober 2014 im Bundesministerium der Finanzen (BMF) eine sogenannte multilaterale Vereinbarung unterzeichnet. Mit dem Abkommen verpflichten sich die beteiligten Länder, ab 2017 gegenseitig Daten zu Finanzkonten von Steuerpflichtigen zu übermitteln. Näheres erfahren Sie in unserem Artikel Automatischer steuerlicher Informationsaustausch ab 2017.

Nicht dabei sind die USA. Diese haben unter anderem mit Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien eigene bilaterale Abkommen unterzeichnet. Zwischen den USA und Deutschland werden relevante Steuerinformationen daher bereits seit 2014 ausgetauscht. Ausführliche Informationen zu diesem Thema haben wir Ihnen in unserem Artikel Gegenseitig über Steuerbetrüger informieren zusammengestellt.

5. Keine Gewissensbisse bei falschen Steuerbescheiden

Irren ist menschlich und auch den Finanzbeamten unterlaufen manchmal Fehler. Deshalb sollten Sie sich jedes Jahr vor Abgabe Ihrer Steuererklärung eine Kopie davon machen. Mit Hilfe der Kopie können Sie den späteren Steuerbescheid des Finanzamts besser nachvollziehen und prüfen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel Falscher Steuerbescheid, was nun?

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