Reika Bätz

Beratungsstellenleiterin    DIN 77700-zertifiziert

Beratungsstelle

Meine Beratungsstelle besteht bereits seit 2001. Bis Juni 2014 wurde Sie in meinem Heimatort Meilschnitz, einem Ortsteil von Neustadt von mir, Reika Bätz, geleitet. Seit Juli 2014 habe ich die Beratungsstelle von meinem Heimatort, nach Neustadt in die Heubischer Strasse 2, in große und helle Büroräume verlegt, um noch näher für meine Mitglieder und im zentralen Ortskern von Neustadt, tätig zu sein.

„Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen.“

Meine mehrjährige Erfahrung mit Mandanten und Finanzämtern habe ich im Rahmen meiner Tätigkeit in mehreren Steuerkanzleien erworben.
Durch meine regelmäßigen Besuche der VLH-Schulungen und den Seminaren diverser Steuerfachverbände sowie meine tägliche Arbeit im Steuerbüro, bin ich besonders auf dem Fachgebiet der Einkommensteuerveranlagung spezialisiert.
Die ausführliche und persönliche steuerliche Betreuung der Mitglieder ist meine Stärke und die meines Vereins.
Die Betreuung beginnt mit einer ausführlichen Beratung und geht über die Erstellung der Einkommensteuererklärung bis hin zur Bescheidprüfung und ggf. Rechtsmittelführung. Dieser Weg ist für mich selbstverständlich. Dass zeigt mir auch der jährliche Zuwachs an neuen Mitgliedern die durch die Zufriedenheit der langjährigen Mitgliedern hinzukommen.
Daher freue ich mich auf Ihren Anruf.
Ich werde mich umfassend und kompetent um Ihre steuerlichen Angelegenheiten kümmern.
Ihre Reika Bätz

Geprüft durch den ZVL Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e. V.
(privater Fachverband) (bzw. früher PVL Prüfungsverband der LStHV e.V).

Ihre Unterlagen für das Beratungsgespräch

Lohnsteuerbescheinigung, Steueridentifikationsnummer und Rechnungen – damit Sie Ihre Unterlagen für das Beratungsgespräch zusammenstellen können, habe ich eine Checkliste vorbereitet.
Als besonderen Service biete ich Ihnen diese in verschiedenen Sprachen an:

Anschrift
Steinweg 4
96465 Neustadt
Telefonkontakt
Fax
09568 8966827

Wir beraten Mitglieder nach § 4 Nr.11 StBerG.