Unsere Leistungen für Sie:
- Entspannte Steuererklärung
- Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung und berücksichtigen dabei alle Steuervorteile, die Ihnen zustehen.
- Dauerhafte Unterstützung
- Wir beraten Sie das ganze Jahr über zu sämtlichen Einkommensteuerfragen.
- Finanzielle Vorteile
- Wir stellen für Sie alle Anträge auf Steuerermäßigungen.
- Optimale Kombination
- Wir unterstützen Sie bei der Steuerklassenwahl.
- Zusätzliche Hilfen
- Wir beraten Sie zu Kindergeld und Riester-Zulagen.
- Ideale Planung
- Wir berechnen Ihre voraussichtliche Steuerrückerstattung oder -nachzahlung.
- Sicheres Ergebnis
- Wir prüfen Ihren Steuerbescheid und legen im Zweifel Einspruch für Sie ein.
- Stressfreie Abwicklung
- Wir übernehmen für Sie die komplette Kommunikation mit dem Finanzamt.
- Starker Partner
- Im Streitfall vertreten wir Sie sogar vor dem Finanzgericht.
Warum unsere Mitglieder der VLH vertrauen
Unsere Mitglieder teilen ihre ehrlichen Meinungen darüber, warum sie sich für die VLH entschieden haben.
Fragen zur VLH-Mitgliedschaft

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Unsere jährlichen Mitgliedsbeiträge sind nach den persönlichen Jahreseinnahmen gestaffelt, nämlich zwischen 39 und 399 Euro. Dafür stehen Ihnen unsere Beraterinnen und Berater das ganze Jahr über zur Verfügung. Hinzu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 10 Euro.
Beitragsstufe Beitragsbemessungsgrundlage
Gesamtbetrag
(inkl. gesetzl. MwSt.)von Euro bis Euro Euro 1 0 10.000 39,00 2 10.001 15.000 79,00 3 15.001 20.000 109,00 4 20.001 30.000 130,00 5 30.001 40.000 159,00 6 40.001 50.000 185,00 7 50.001 60.000 215,00 8 60.001 70.000 229,00 9 70.001 80.000 245,00 10 80.001 90.000 285,00 11 90.001 100.000 340,00 12 über 100.000 399,00 -
Nach dem Steuerberatungsgesetz § 4 dürfen wir Sie als Mitglied beraten, wenn Sie folgende Einkünfte haben:
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Lohn, Gehalt) oder
- sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen laut § 22 Nr. 1 des EStG (z. B. Renten) oder
- Einkünfte aus Unterhaltsleistungen laut § 22 Nr. 1a des EStG (vom geschiedenen oder dauernd getrenntlebenden Ehegatten).
Haben Sie Einnahmen aus den oben genannten Einkünften, dann dürfen wir Sie auch beraten, wenn folgende Einkünfte hinzukommen:
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Einkünfte aus Kapitalvermögen wie z. B. Zins- und Dividendeneinnahmen
- sonstige Einkünfte, wie z. B. private Veräußerungsgeschäfte von vermietetem Wohneigentum
Allerdings dürfen die Einnahmen dieser Einkünfte insgesamt 18.000 Euro bei Singles bzw. 36.000 Euro bei Ehepaaren nicht übersteigen.
Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Tätigkeit und umsatzsteuerpflichtigen Einkünfte dürfen wir leider nicht beraten.
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Die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung lohnt sich fast immer. Viele erhalten eine Rückerstattung vom Finanzamt. Besonders Arbeitnehmende können profitieren. Pendeln Sie z. B. täglich 20 km zur Arbeit, wirkt sich jede weitere berufliche Ausgabe steuerlich aus. Damit holen Sie sich einen Teil der bezahlten Lohnsteuer zurück aufs Konto.

Überall in Deutschland
Von Aachen bis Görlitz, von Wees bis Garmisch-Partenkirchen: Bei rund 3.000 VLH-Beratungsstellen bundesweit ist mit Sicherheit auch eine in Ihrer Nähe. Denn wir sind Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein.