Überblick
Nachricht
Top Thema
Top-Thema
Eine Covid-19-Erkrankung kann unter bestimmten Umständen als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall gelten. In diesem Artikel erfahren Sie, welche…
Wenn Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ein grünes Rezept bekommen, übernehmen nicht alle Krankenkassen die Kosten. Aber in bestimmten Fällen…
Alle Zusatzkrankenversicherungen, die Sie abschließen, können Sie auch von der Steuer absetzen – zumindest theoretisch.
Neben den klassischen Verhütungsmitteln gibt es auch eine dauerhafte Lösung für den Mann – die sogenannte Vasektomie. Können die Kosten für die…
Die Kosten für eine Brille sind leider nicht als Werbungskosten von der Steuer absetzbar. Aber unter Umständen als außergewöhnliche Belastung.
Arbeitgeber/innen mussten lange ihren Beschäftigten Corona-Schnelltests zur Verfügung stellen. Aber wer bezahlt den teureren PCR-Test? Und lässt sich…
Die Krankenkasse übernimmt nicht für jede Fahrt mit dem Krankentransport die Kosten. Dafür kann man sie unter Umständen von der Steuer absetzen.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Die Kosten für Entnahme und Einlagerung von Nabelschnurblut können nicht von der Steuer abgesetzt werden.
Mitglieder einer privaten Krankenversicherung (PKV) können Kosten, die nicht von der Versicherung übernommen werden, von der Steuer absetzen.
Den Selbstbehalt Ihrer privaten Krankenversicherung können Sie nicht absetzen. Ihre Krankheitskosten allerdings schon – als außergewöhnliche…
Steuer-Tipp
Grundsätzlich kann die Antibabypille nicht abgesetzt werden. Ausnahme: Die Schwangerschaftsverhütung ist aus medizinischen Gründen notwendig.
Kosten für eine rein kosmetische Operation können Sie nicht absetzen. Das geht nur, wenn Sie mit einem Gutachten nachweisen, dass der Eingriff…
Eine Kur verschlingt viel Geld. Kosten, für die die Krankenkasse nicht aufkommt, kann man von der Steuer absetzen.
Treiben Sie Sport, um eine Krankheit loszuwerden? Dann können Sie die Kosten fürs Fitnessstudio absetzen. Doch die Hürden des Finanzamts sind jedoch…
Sie können die Rechnung für Viagra oder ein anderes Potenzmittel von der Steuer absetzen, wenn Ihr Arzt Ihnen das Medikament verschrieben hat.
Der Bundesfinanzhof bestätigt: Bei einem Burn-Out-Syndrom muss ein klarer Zusammenhang zum Beruf bestehen – sonst sind die Kosten nicht absetzbar.