Steuer schnell, sicher und einfach gemacht.
Steuererklärung mit der VLH – stressfrei zum optimalen Ergebnis. Digital und mit persönlicher Beratung.
Vielfalt bereichert unser Leben
Die Besonderheiten, die für die individuelle Steuererklärung zu berücksichtigen sind, sind so bunt und vielfältig wie unser Leben. Ob für Arbeitnehmende, Beamte, Auszubildende, Studierende, Rentner/innen oder Pensionär/innen - wir kennen die „Fallstricke“. Gleiches gilt für Lebenssituationen wie die Geburt eines Kindes, Familiengründung oder Hausbau, aber auch für Themen wie Vermietung/Verpachtung, Inklusion, Trennung oder Hinterbliebenen-Sorge.
Unsere Leistungen für Sie:
- Entspannte Steuererklärung
- Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung und berücksichtigen dabei alle Steuervorteile, die Ihnen zustehen.
- Dauerhafte Unterstützung
- Wir beraten Sie das ganze Jahr über zu sämtlichen Einkommensteuerfragen.
- Finanzielle Vorteile
- Wir stellen für Sie alle Anträge auf Steuerermäßigungen.
- Optimale Kombination
- Wir unterstützen Sie bei der Steuerklassenwahl.
- Zusätzliche Hilfen
- Wir beraten Sie zu Kindergeld und Riester-Zulagen.
- Ideale Planung
- Wir berechnen Ihre voraussichtliche Steuerrückerstattung oder -nachzahlung.
- Sicheres Ergebnis
- Wir prüfen Ihren Steuerbescheid und legen im Zweifel Einspruch für Sie ein.
- Stressfreie Abwicklung
- Wir übernehmen für Sie die komplette Kommunikation mit dem Finanzamt.
- Starker Partner
- Im Streitfall vertreten wir Sie sogar vor dem Finanzgericht.
Online oder persönlich vor Ort
Welche Variante ist Ihnen lieber? Bei uns haben Sie die Wahl.

Persönliche Beratung vor Ort:
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Direkter Kontakt:
Ein Beratungstermin vor Ort ermöglicht einen effektiven Austausch, um Ihre individuelle Situation zu besprechen.
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Persönliche Beziehung:
Der direkte Kontakt sorgt für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Ihnen und dem/der Berater/in.
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Maßgeschneiderte Lösungen:
Sie können Fragen stellen, Unklarheiten besprechen und erhalten das optimale Ergebnis für Ihre Steuererklärung.
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Gutes Netzwerk:
Ihr/e Berater/in ist mir Ihrer Region vertraut und verfügt über nützliche Kontakte zu Institutionen und Behörden.

Online-Steuererklärung:
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Digitaler Kontakt:
Sie können Ihre Steuerangelegenheiten schnell und effizient von zu Hause oder sogar von unterwegs erledigen.
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Flexibler Zeitplan:
Sie müssen keine persönlichen Termine vor Ort wahrnehmen, um das optimale Steuerergebnis zu erhalten.
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Bequeme Beratung:
Egal, wie weit die nächste VLH-Beratungsstelle entfernt ist, Sie können alle Leistungen online in Anspruch nehmen.
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Hilfreiche Voraussage:
Sie erfahren, wie hoch Ihre mögliche Steuerrückerstattung ausfällt, bevor Sie sich für eine VLH-Mitgliedschaft entscheiden können.
Ob digital oder persönlich vor Ort: Als VLH-Mitglied stehen Ihnen alle unsere Leistungen das ganze Jahr über zur Verfügung – und zwar ohne Zusatzkosten. Sie zahlen dafür lediglich Ihren jährlichen Mitgliedsbeitrag, der sich nach Ihren Jahreseinnahmen richtet.

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Steuererklärung ab 39 Euro
Die VLH erhebt einen sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag, der sich nach Ihren Jahreseinnahmen des Vorjahres richtet. Der niedrigste Beitrag liegt bei 39 Euro pro Jahr und kann maximal 399 Euro betragen. Dafür kümmern sich unsere Beraterinnen und Berater um alle steuerlichen Angelegenheiten rund um Ihre jährliche Einkommensteuererklärung. Zusätzlich fällt eine einmalige Aufnahmegebühr von 10 Euro an. Die genaue Beitragstabelle finden Sie hier:
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Die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung lohnt sich fast immer. Viele erhalten eine Rückerstattung vom Finanzamt. Besonders Arbeitnehmende können profitieren. Pendeln Sie z. B. täglich 20 km zur Arbeit, wirkt sich jede weitere berufliche Ausgabe steuerlich aus. Damit holen Sie sich einen Teil der bezahlten Lohnsteuer zurück aufs Konto.
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Als Mitglied der VLH erhalten Sie diese Leistungen:
- Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung.
- Wir beraten Sie das ganze Jahr über.
- Wir stellen alle Anträge auf Steuerermäßigungen.
- Wir prüfen Ihren Steuerbescheid.
- Wir sprechen für Sie mit dem Finanzamt.
- usw.
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Die VLH kümmert sich um die private Einkommensteuererklärung. Das gilt zum Beispiel für Angestellte, Beamt/innen, Azubis, Studierende, Rentner/innen, Pensionär/innen und Personen, die Unterhalt bekommen.
Alles, was darüber hinausgeht – etwa Steuerangelegenheiten von Selbstständigen, Freiberufler/innen oder Firmen (Umsatzsteuererklärung, Gewerbeerklärung oder Körperschaftsteuererklärung, Lohnsteueranmeldungen für Arbeitgeber usw.) – darf die VLH gesetzlich nicht abwickeln.