Steuererklärung:
Fakten, Tipps und Hilfestellungen
- Mit einer Steuererklärung können Sie sich zu viel gezahlte Steuern zurückholen – für viele lohnt sich das jedes Jahr aufs Neue.
- Damit Sie keine Vorteile verpassen, sollten Sie Fristen und wichtige Regeln kennen.
- Als Lohnsteuerhilfeverein unterstützen wir Sie seit über 50 Jahren dabei, Ihre Steuererklärung einfach und sicher zu erledigen.
- Im Gespräch mit unseren Berater/innen oder direkt online können Sie das Thema Steuern ganz einfach von Ihrer Liste streichen.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste zum Thema Steuererklärung in Kürze
Abgabefrist
Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss dies in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahrs erledigt haben.
Abgabepflicht
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn sie neben ihrer Haupttätigkeit zusätzliche Einkünfte haben (z.B. aus Selbstständigkeit, Vermietung oder Renten). Auch die Steuerklasse, insbesondere 3 und 5 oder Lohnersatzleistungen über 410 Euro können eine Pflichtveranlagung auslösen.
Freiwillige Abgabe
Besteht keine Pflicht zur Abgabe, kann es sinnvoll sein, eine Steuererklärung freiwillig abzugeben. Oftmals können gerade diejenigen mit einer Steuererstattung rechnen und sich zu viel gezahltes Geld vom Staat zurückholen. Zum Beispiel über Werbungskosten oder andere steuerliche Vergünstigungen.
Versäumte Abgabefrist
Wer die Frist zur Abgabe der Steuererklärung versäumt, muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Dieser beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro pro verspäteten Monat. Maximal werden 25.000 Euro Verspätungszuschlag fällig.
Verlängerte Abgabefrist
Wer seine Steuererklärung von Profis erstellen lässt – also von einer Steuerberatung oder einem Lohnsteuerhilfeverein wie der VLH – hat länger Zeit für die Abgabe. In dem Fall muss die Steuererklärung für 2025 erst bis 1. März 2027 abgegeben werden. Und das ist noch nicht alles: Die VLH-Beraterinnen und -Berater prüfen den Steuerbescheid, kommunizieren mit dem Finanzamt und legen im Zweifel Einspruch ein.
Alles Wissenswerte für Ihre Steuererklärung
Über uns
Wir sind Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein.
Die Lohnsteuerhilfevereine entstanden in Deutschland in den 1960er Jahren. Ihr Zweck ist es, Arbeitnehmenden bei Fragen zur Einkommensteuererklärung und anderen lohnsteuerlichen Angelegenheiten zu helfen. Im Rahmen einer Mitgliedschaft dürfen die Vereine, so auch der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH), Arbeitnehmenden kostengünstige Hilfe anbieten.
Seit 1972 gibt es uns. Und das mit wachsendem Erfolg: Mittlerweile erstellen unsere Beraterinnen und Berater in rund 3.000 Beratungsstellen deutschlandweit die Einkommensteuererklärung für mehr als eine Million Mitglieder. Ob sich ein Lohnsteuerhilfeverein auch für Sie lohnt, erfahren Sie hier: Für wen lohnt sich ein Lohnsteuerhilfeverein?
Und das ist noch nicht alles. Natürlich unterstützen wir bei der Steuerklassenwahl, stellen alle Anträge auf Steuerermäßigung und übernehmen die komplette Kommunikation mit dem Finanzamt.
Unsere Leistungen für Sie:
- Entspannte Steuererklärung
- Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung und berücksichtigen dabei alle Steuervorteile, die Ihnen zustehen.
- Dauerhafte Unterstützung
- Wir beraten Sie das ganze Jahr über zu sämtlichen Einkommensteuerfragen.
- Finanzielle Vorteile
- Wir stellen für Sie alle Anträge auf Steuerermäßigungen.
- Optimale Kombination
- Wir unterstützen Sie bei der Steuerklassenwahl.
- Zusätzliche Hilfen
- Wir beraten Sie zu Kindergeld und Riester-Zulagen.
- Ideale Planung
- Wir berechnen Ihre voraussichtliche Steuerrückerstattung oder -nachzahlung.
- Sicheres Ergebnis
- Wir prüfen Ihren Steuerbescheid und legen im Zweifel Einspruch für Sie ein.
- Stressfreie Abwicklung
- Wir übernehmen für Sie die komplette Kommunikation mit dem Finanzamt.
- Starker Partner
- Im Streitfall vertreten wir Sie sogar vor dem Finanzgericht.
Häufige Fragen zur VLH-Mitgliedschaft
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Beratung vor Ort
- Beraterin oder Berater aussuchen
- Termin vereinbaren
- Mitglied werden
ODER
Online-Steuererklärung
- Einkünfte und Ausgaben eintragen
- Angebot erhalten
- Mitglied werden
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Nach dem Steuerberatungsgesetz § 4 dürfen wir Sie als Mitglied beraten, wenn Sie folgende Einkünfte haben:
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Lohn, Gehalt) oder
- sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen laut § 22 Nr. 1 des EStG (z. B. Renten) oder
- Einkünfte aus Unterhaltsleistungen laut § 22 Nr. 1a des EStG (vom geschiedenen oder dauernd getrenntlebenden Ehegatten).
Haben Sie Einnahmen aus den oben genannten Einkünften, dann dürfen wir Sie auch beraten, wenn folgende Einkünfte hinzukommen:
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Einkünfte aus Kapitalvermögen wie z. B. Zins- und Dividendeneinnahmen
- sonstige Einkünfte, wie z. B. private Veräußerungsgeschäfte von vermietetem Wohneigentum
Allerdings dürfen die Einnahmen dieser Einkünfte insgesamt 18.000 Euro bei Singles bzw. 36.000 Euro bei Ehepaaren nicht übersteigen.
Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Tätigkeit und umsatzsteuerpflichtigen Einkünfte dürfen wir leider nicht beraten.
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Unsere jährlichen Mitgliedsbeiträge sind nach den persönlichen Jahreseinnahmen gestaffelt, nämlich zwischen 39 und 399 Euro. Dafür stehen Ihnen unsere Beraterinnen und Berater das ganze Jahr über zur Verfügung. Hinzu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 10 Euro. Hier finden Sie unsere detaillierte Beitragstabelle.
Hinweis: Als Lohnsteuerhilfeverein sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, unsere Leistungen im Rahmen einer Mitgliedschaft anzubieten. Daraus ergibt sich, dass Ihr Mitgliedsbeitrag jedes Jahr fällig wird – unabhängig davon, ob Sie unseren Service in Anspruch nehmen oder nicht.
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Wählen Sie selbst aus, wer Sie persönliche beraten soll: Bei rund 3.000 Beratungsstellen in ganz Deutschland gibt es sicher auch eine Beraterin oder einen Berater in Ihrer Nähe.
Und so geht’s: Geben Sie in unserer Beratersuche die eigene Postleitzahl oder Stadt ein und studieren Sie in aller Ruhe die Ergebnisliste. Mit Klick auf das Webseiten-Symbol kommen Sie zum persönlichen Internetauftritt der jeweiligen Beraterin oder des jeweiligen Beraters. Dort finden Sie die Kontaktdaten, Informationen rund um die Beratungsstelle und eine Anfahrtsbeschreibung.
Steuererklärung 2025: Das ist neu
Mit der Einkommensteuererklärung für 2025 ändern sich mehrere Vordrucke, Abfragen und Hinweise der Finanzverwaltung. Manche Neuerungen erleichtern den Alltag. Andere erhöhen die Anforderungen an Belege und Angaben. Hier ein Überblick über die wichtigsten Änderungen, die Sie kennen sollten:
Belege digital im Steuerkonto verknüpfen
Neu ist, dass Sie Belege eigenständig digital mit Ihrer Steuererklärung 2025 in „Mein ELSTER" verknüpfen können. Das Finanzamt kann diese Unterlagen bei Bedarf selbst abrufen - ein nachträgliches Hochladen entfällt damit. Sobald Belege abgerufen wurden, wird das in „Mein ELSTER" auch angezeigt. Außerdem entfällt weiterhin das manuelle Eintragen vieler Daten, die mitteilungspflichtige Stellen elektronisch übermitteln; betroffene Zeilen sind mit einem „e" gekennzeichnet.
Anlage Unterhalt: Nur noch Überweisungen zählen
Hier hat sich strukturell wie inhaltlich am meisten geändert:
- Barzahlungen werden seit 2025 nicht mehr anerkannt: Unterhalt ist steuerlich nur noch absetzbar, wenn er per Überweisung erfolgt. Sach- und Naturalleistungen – etwa wenn die unterstützte Person im eigenen Haushalt lebt – bleiben weiterhin möglich.
- Genauere Berechnung der Opfergrenze: Es gibt neue Abfragen zu eigenen Einnahmen und Zahlungen der unterhaltsleistenden Person.
- Auslandsteil entfällt: Der bisherige Abschnitt zu Unterhaltsleistungen an im Ausland lebende Personen ist gestrichen.
Außergewöhnliche Belastungen: Pflege, Bestattung, Arzneien
Auch bei den außergewöhnlichen Belastungen gibt es Anpassungen:
- Beim Pflege-Pauschbetrag sind die Zeilen neu strukturiert und inhaltlich präzisiert.
- Bestattungskosten werden differenzierter abgefragt – getrennt nach Nachlasswert und Versicherungsleistungen.
- Beim Nachweis von Arzneimittelkosten bei E-Rezepten gelten künftig strengere Vorgaben; einfache Kassenbelege oder Rechnungen reichen nicht mehr automatisch aus.
Anlage N: Fünftelregelung nur noch über die Veranlagung
Die Fünftelregelung wird seit 2025 nicht mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren angewendet. Wer von der ermäßigten Besteuerung – etwa einer Abfindung – profitieren möchte, muss die Begünstigung jetzt aktiv über die Veranlagung beantragen. Außerdem stellt das Formular klar: Tagespauschale (Homeoffice) und häusliches Arbeitszimmer dürfen nicht für denselben Zeitraum parallel angesetzt werden.
Anlage KAP & SO: Lockerung bei Verlusten, neuer Begriff „Kryptowerte"
Mehrere Abfragen zu Verlusten aus Termingeschäften und Forderungsausfällen entfallen, weil die gesetzlichen Verlustverrechnungsbeschränkungen aufgehoben wurden – ein klarer Vorteil für Anleger. In der Anlage SO ersetzt der Oberbegriff „Kryptowerte" den bisherigen Begriff der virtuellen Währungen. Neu sind außerdem eigene Zeilen für bestimmte Versorgungsleistungen und Ausgleichszahlungen im Versorgungsausgleich.
Photovoltaik-Anlagen: Steuerfrei mit einheitlicher Grenze
Einnahmen und Privatentnahmen aus Photovoltaikanlagen sind steuerfrei, wenn die Anlage nach dem 31. Dezember 2024 angeschafft, in Betrieb genommen oder erweitert wurde und sich auf, an oder in Gebäuden befindet. Maximal 30 Kilowatt (peak) Bruttoleistung je Wohn- oder Gewerbeeinheit laut Marktstammdatenregister sind erlaubt. Für Anlagen, die vor dem 31. Dezember 2024 angeschafft wurden, können weiterhin die bisherigen Voraussetzungen gelten; die neue vereinfachte Fassung gilt für sie zunächst nicht.
Steuererklärung für Verstorbene: Sterbedatum jetzt Pflicht
Bei einer Steuererklärung für eine verstorbene Person ist nun zwingend das Sterbedatum anzugeben. Zusätzlich verlangt das Finanzamt:
- eine Aufstellung der Erben oder eine Kopie des Erbscheins,
- eine entsprechende Kennzeichnung in den ergänzenden Angaben.
Weitere Änderungen auf einen Blick
- Mantelbogen: Eine mögliche Änderung der Religionszugehörigkeit in 2024 wird abgefragt (1 = Austritt, 2 = Wechsel, 3 = Eintritt). Außerdem ersetzt die Kennziffer 500 die bisherige Kennziffer 175 für ergänzende Angaben; sie darf nur noch in klar definierten Fällen genutzt werden.
- Anlage Sonderausgaben: Auslandsspenden sind nur noch absetzbar, wenn die ausländische Organisation im Zuwendungsempfängerregister eingetragen ist. Geld- und Sachleistungen bei dauernden Lasten werden getrennt abgefragt.
- Anlage Altersvorsorge: Angaben zu Kindern entfallen – sie wandern komplett in die Anlage Kind.
- Anlage Kind: Die Riester-Kinderzulage wird hier erstmals abgefragt, inklusive Anspruchsberechtigung.
- Anlage V (Vermietung & Verpachtung): Bei Eigentumswohnungen werden zusätzliche Angaben zum zeitlichen Ablauf von Kaufvertrag, Bauantrag bzw. Baubeginn, Eigentumsübergang und Veräußerung abgefragt.
VLH-Tipp
Viele Änderungen bringen Erleichterungen, andere erhöhen die Anforderungen an Nachweise und Angaben. Gerade bei Unterhaltszahlungen, Kapitalerträgen oder besonderen Lebenssituationen kann ein fehlendes Detail steuerliche Nachteile haben. Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt sich fachkundig beraten – etwa in einer der rund 3.000 VLH-Beratungsstellen bundesweit.
Lohnt es sich, eine Steuererklärung abzugeben?
Die Abgabe der Steuererklärung lohnt sich fast immer.
Ob sich die Abgabe einer Steuererklärung lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich zahlen Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer automatisch jeden Monat Lohnsteuer. Haben Sie keine weiteren Einkünfte, dann müssen Sie keine Steuererklärung abgeben, denn Sie haben Ihre Steuern bereits bezahlt und das Finanzamt ist zufrieden.
Doch genau jetzt sollten Sie genauer hinsehen! Die meisten Steuerzahler/innen haben Ausgaben rund um den Beruf, weil sie mit dem Auto zur Arbeit fahren, hatten außergewöhnliche Belastungen, wie Krankheitskosten und haben vielleicht vor Weihnachten ein paar Spenden gemacht. Diese Kosten können Sie absetzen und sich so einen Teil der bereits gezahlten Steuer zurückholen Zusätzlich gibt es einige Steuervorteile und Freibeträge, die nur greifen, wenn Sie auch eine Steuererklärung abgeben.
Also ja, in den meisten Fällen lohnt sich die Abgabe einer Steuererklärung, besonders wenn man sich professionell unterstützen lässt. In Erstattungsfällen erhalten VLH-Mitglieder im Schnitt 1.500 Euro vom Finanzamt zurück.
Steuererklärung: Selbst machen oder helfen lassen
Natürlich können Sie Ihre Steuererklärung selbst machen. Sie sollten dafür aber wissen, was Sie wie absetzen können, welche Steuervorteile Ihnen zustehen und welche Steuerermäßigungen Sie beantragen sollten. Zudem müssen Sie einen Steuerbescheid verstehen und prüfen können.
Das heißt: Bei einfachen Einkommensverhältnissen und wenigen steuerlichen Abzugs- oder Sonderregelungen kann es ausreichen, die Steuererklärung selbst zu machen.
Alternativ nehmen Sie professionelle Hilfe in Anspruch. Das geht mit einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin, oder mit einem Lohnsteuerhilfeverein. Der Unterschied liegt darin, dass Lohnsteuerhilfevereine auf die Einkommensteuer spezialisiert sind, eine Steuerberatung hingegen zu allen Steuerfragen berät. So dürfen sich beispielsweise Unternehmerinnen nur an einen Steuerberater wenden, als Arbeitnehmer/in haben Sie die Wahl.
| Selbst machen | Steuerberatung | Lohnsteuerhilfeverein | |
|---|---|---|---|
| Spezialisierung | Keine | Alle Steuerfragen | Einkommensteuer |
| Zeitersparnis | Keine | Hoch | Hoch |
| Sicherheit | Keine | Hoch | Hoch |
| Fristverlängerung | Nur nach Antrag | Automatisch | Automatisch |
| Kosten | Keine | Hoch | Fair* |
*Der jährliche VLH-Mitgliedsbeitrag richtet sich nach Ihren persönlichen Jahreseinnahmen und liegt zwischen 39 und maximal 399 Euro. Dafür stehen Ihnen die VLH-Beraterinnen und Berater das ganze Jahr über zur Verfügung – ohne Zusatzkosten.
Wer darf bei der Steuererklärung helfen?
Natürlich darf Ihnen auch ein Cousin oder eine Freundin bei der Erstellung der Steuererklärung behilflich sein. Diese Personen haben aber keine offizielle Beratungsbefugnis und können daher auch nicht in der Steuererklärung als Mitwirkende vermerkt werden. Das heißt: Nur mit professioneller Hilfe profitieren Sie von der späteren Abgabefrist bei einer Pflichtveranlagung und den Erfahrungen eines Profis. Das ist besonderes dann wichtig, wenn der Steuerbescheid kommt und eventuell sogar Einspruch eingelegt werden muss.
Steuererklärung: Die 5 typischen Fehler
Sie machen Ihre Steuererklärung ohne professionelle Hilfe, dann sollten Sie diese Fehler vermeiden:
- Unvollständige oder fehlerhafte Angaben:
Sie haben die Kosten für eine Fortbildung nicht bei Weiterbildung, sondern bei den Sonderausgaben in der Steuererklärung angegeben? Oder Sie haben Handwerkerleistungen ganz vergessen? So etwas passiert Laien immer wieder. Das Finanzamt streicht dann zwar die geltend gemachten Kosten aus den falschen Zeilen raus, trägt sie aber nicht in die richtigen ein.
- Nicht beanspruchte Steuervorteile:
Viele Steuerzahler/innen sind sich nicht bewusst, welche Kosten sie überhaupt alle absetzen dürfen oder welche Freibeträge und anderen Steuervorteile ihnen zustehen. Es ist daher ratsam, sich über alle möglichen Abzugsmöglichkeiten zu informieren, um das optimale Steuerergebnis herauszuholen.
- Fehlende Belege oder Barzahlung:
Bewahren Sie alle Belege auf und stellen Sie sicher, dass sie korrekt sind. Im Zweifel darf das Finanzamt diese nämlich anfordern. Außerdem sollten Sie Rechnungen, die Sie absetzen wollen, nicht bar bezahlen. Barzahlungen an zum Beispiel Handwerker/innen erkennt das Finanzamt nicht an und streicht die Kosten rigoros aus Ihrer Steuererklärung.
- Nicht korrekte Berechnungen:
Fehler bei der Berechnung von Einkünften oder Ausgaben können zu ungenauen Steuererklärungen führen. Bemerken Sie später, dass Sie falsche oder unvollständige Angaben gemacht haben, sind Sie dazu verpflichtet, sich beim Finanzamt zu melden. Tun Sie das nicht und bei der Prüfung werden Falschangaben entdeckt, kann das zu einer Anzeige wegen Steuerhinterziehung führen.
- Verspätete Abgabe der Steuererklärung:
Werden Fristen nicht eingehalten, kann das zu Strafen führen. Es ist daher wichtig, die Steuererklärung rechtzeitig einzureichen, sonst drohen Verspätungszuschlag, Zwangsgeld und Steuerschätzung. Tipp: Nehmen Sie professionelle Hilfe in Anspruch, denkt Ihre Berater bzw. Ihre Beraterin an alle Fristen.
Unsere VLH-Berater/innen sorgen dafür, dass Ihnen diese Fehler nicht passieren und Sie alle Steuervorteile ausschöpfen, die Ihnen zustehen.
Überall in Deutschland
Von Aachen bis Görlitz, von Wees bis Garmisch-Partenkirchen: Bei rund 3.000 VLH-Beratungsstellen bundesweit ist mit Sicherheit auch eine in Ihrer Nähe. Denn wir sind Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein.