Anette Maschke

Beratungsstellenleiterin    

Beratungsstelle

Eine hohe Steuerrückerstattung -
wer wünscht sich das nicht?

Aus diesem Grund schenken mir viele Mitglieder bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung ihr Vertrauen.
Mein beruflicher Werdegang:

1978-1980 Ausbildung zum Facharbeiter für Schreibtechnik
Fachschule für Finanzwirtschaft Gotha
1980-1984 Lohnbuchhalterin mit innerbetrieblicher
Qualifikation zur Industriekauffrau
1984-1990Lohnbuchhalterin in einem Kombinat
1990-2000 Lohn- u. Finanzbuchhalterin in mittelständischen Unternehmen
2000-2002 Weiterbildung zur Fachkraft für
Rechnungswesen und Steuerrecht
seit 2003Beratungsstellenleiterin bei der Vereinigten
Lohnsteuerhilfe e. V. mit einer Beratungsstelle in Gotha   
  


In meiner Beratungsstelle, die seit dem 24.09.2003 besteht und selbständig hauptberuflich geführt wird, ist es mir möglich, Sie individuell steuerlich gem. § 4 Nr. 11 StBerG zu beraten.

Neben unseren beruflichen Erfahrung ist eine kontinuierliche Fortbildung zu aktuellen Steuerthemen für uns selbstverständlich.
Wir arbeiten mit der elektronischen Steuererklärung ELSTER. Dadurch können die Steuererklärungen unserer Mitglieder durch die Finanzämter unbürokratischer bearbeitet werden und auch die Bescheiderteilung und ggf. die Steuererstattung erfolgt schneller.

Das persönliche und individuelle Gespräch ist für uns Vertrauenssache.

Auf dem Weg durch den Steuerdschungel stehen wir Ihnen mit Rat und vor allem Tat zur Seite.

Ihre Anette Maschke

Ihre Unterlagen für das Beratungsgespräch

Lohnsteuerbescheinigung, Steueridentifikationsnummer und Rechnungen – damit Sie Ihre Unterlagen für das Beratungsgespräch zusammenstellen können, habe ich eine Checkliste vorbereitet.
Als besonderen Service biete ich Ihnen diese in verschiedenen Sprachen an:



Nutzen Sie den VLH-Beleg-Upload um die Belege zu Ihrer Steuererklärung sicher zu übertragen. Sprechen Sie mich darauf an.

Anschrift
Humboldtstraße 90
99867 Gotha
Telefonkontakt
Fax
03621 737933
Facebook

Wir beraten Mitglieder nach § 4 Nr.11 StBerG.